G
Gast 26226
Gast
Moin zusammen!
Mein 82er 230E (W123) soll ein H-Kennzeichen bekommen.
Dazu soll auch der in 1997 nachgerüstete G-Kat ausgebaut und ausgetragen werden.
Nun habe ich gehört, dass das nicht zulässig sein soll, der Kat müsste bleiben. Kann ich mir nicht vorstellen, denn der Wagen soll ja auf den Auslieferungszustand zurückgerüstet werden.
Dass das Geräusch- und Abgasverhalten nicht schlechter sein darf als original, ist klar. Aber das wirds ja nicht. Daher verstehe ich das nicht so recht, denn H-Kennzeichen bedeutet doch, dass ein Fahrzeug so original wie nur möglich sein soll.
Kann mir hier jemand mit belastbaren Fakten weiterhelfen?
Bei einer einschlägigen Internetsuche ist es mir nicht gelungen, Fakten (z.B. Gesetztestexte) zu finden. Überall stößt man nur auf Gerüchte und völlig widerspürchliche Meinungen/Erfahrungen. Und auf meine Anfrage per Mail beim TÜV habe ich noch keine Antwort.
Grüße
Jochen
Mein 82er 230E (W123) soll ein H-Kennzeichen bekommen.
Dazu soll auch der in 1997 nachgerüstete G-Kat ausgebaut und ausgetragen werden.
Nun habe ich gehört, dass das nicht zulässig sein soll, der Kat müsste bleiben. Kann ich mir nicht vorstellen, denn der Wagen soll ja auf den Auslieferungszustand zurückgerüstet werden.
Dass das Geräusch- und Abgasverhalten nicht schlechter sein darf als original, ist klar. Aber das wirds ja nicht. Daher verstehe ich das nicht so recht, denn H-Kennzeichen bedeutet doch, dass ein Fahrzeug so original wie nur möglich sein soll.
Kann mir hier jemand mit belastbaren Fakten weiterhelfen?
Bei einer einschlägigen Internetsuche ist es mir nicht gelungen, Fakten (z.B. Gesetztestexte) zu finden. Überall stößt man nur auf Gerüchte und völlig widerspürchliche Meinungen/Erfahrungen. Und auf meine Anfrage per Mail beim TÜV habe ich noch keine Antwort.
Grüße
Jochen