BOKI
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Servus zusammen,
ja, Heute hat mich eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe wegen Verwaltungsübertretung aus dem Ösi Land erreicht.
Die hatten nur das Kennzeichen meiner GSpusi als diese auf dem Weg in die Dolos war.Keinerlei Fotos oder Informationen wegen welchen Deliktes der Halter aufgefordert ist og. Angaben zu geben.
Frage: Gehen wir davon aus ,das der Führer der GS, aus dem nicht Europäischen Ausland ist oder evtl. zwischenzeitlich verstorben ist, muß ich dann für die Aussagen in Beweispflicht treten??Oder könnte es noch andere möglichkeiten geben nicht verfolgt zu werden??
Wurde so ein ähnlichen Thema im Forum schon zum X ten mal abgehandelt?? Wenn ja, dann finde ich es nicht!!
Danke BOKI
ja, Heute hat mich eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe wegen Verwaltungsübertretung aus dem Ösi Land erreicht.
Die hatten nur das Kennzeichen meiner GSpusi als diese auf dem Weg in die Dolos war.Keinerlei Fotos oder Informationen wegen welchen Deliktes der Halter aufgefordert ist og. Angaben zu geben.
Frage: Gehen wir davon aus ,das der Führer der GS, aus dem nicht Europäischen Ausland ist oder evtl. zwischenzeitlich verstorben ist, muß ich dann für die Aussagen in Beweispflicht treten??Oder könnte es noch andere möglichkeiten geben nicht verfolgt zu werden??
Wurde so ein ähnlichen Thema im Forum schon zum X ten mal abgehandelt?? Wenn ja, dann finde ich es nicht!!
Danke BOKI



. Sprich: Verlobte, Ehepartner, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, nicht aber unechtem Schwager (Mann Deiner Schwägerin). Nach deutschem Recht muss dann versucht werden den Fahrer zu ermitteln. Bauernfängerei ist, wenn einer dann freundlich nickt und sagt "aha, also Ihre Frau" und Du "ne, die Schwägerin" sagst
.
) sagte damals wörtlich: "Sie müssen das nicht zahlen, für die Behörden in DE ist das hiermit erledigt. Aber wenn Sie wieder mal in AT sind und z.B. einen Meldeschein ausfüllen, könnten die dortigen Behörden sich entsinnen und dann Zinsen verlangen!". Das war noch vor dem Rechtsabkommen!


