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desperate250
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Die Dokumente mit entfernten Aufklebern sind dann Müll und die bekommst Neue. Das klappt sehr gut, Du darfst sogar ohne Plaketten auf dem Kennzeichen fahren und die Dinger selbst aufkleben.'n Abend,
diese Vorbereitung habe ich auch schon gemacht, bei Wiederzulassung ist das ja auch ganz einfach. Eine Zulassung für ein fabrikneues KFZ habe ich aber eben noch nicht gemacht.
Eine Frage habe ich an Dich: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals KFZ-Brief) bekomme ich ja vom Händler. In der Anweisung steht, dass der Code auf diesem KFZ-Brief für die Zulassung freigerubbelt werden muss, auch klar. Dann aber die Unklarheit: Durch das Freirubbeln wird das Dokument ungültig und die Zulassungsstelle schickt mir die Zulassungsbescheinigungen Teil I (das ist klar) und Teil II zu. Somit habe ich ja zwei Dokumente, ein ungültiges Blankooriginal vom Hersteller und eben eine ausgefüllte Zweitschrift von der Zulassungsstelle. Da bin ich irritiert.
Das hätte mal jemand vor 20 Jahren vorschlagen sollen


