
teileklaus
Themenstarter
Hallo wer kennt sich aus?
Ich bestelle einen Transport der innerhalb D ca 200.- € kosten soll und Poste Abhol und Lieferadresse.
Die Terminvergabe dauert 1-2 Wochen, wann geholt werden kann. Das war im Februar.
Der Abholer würde sich 1 Tag vorher melden. eine Stunde vorher ruft er beim Versender an er komme. Ärger und Böse Worte... Dann noch mal Zeitverzug und Abholung.
4 Wochen später dann Nachricht zu mir er kommt.
Zwischenzeitlich habe ich 4 Rippen gebrochen lag im Krankenhaus und bin zuhause als er kommt.
Die Lade Klappe des Tandemanhängers soll ich aufmachen achtun schwer er kann das nicht..
Ich sage sorry ich leider auch nicht ich bin krank habe kaputte Rippen.
Ja er sei auch krank, Das Abladen ist meine Sache!
Ich soll jemand beibringen..
Dann zitiert er das unten! und ich gehe auf die Suche wer mir helfen kann..
§ 412
Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung
(1) 1Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. 2Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Ist es üblich bei Motorradtransporten das das so gehandhabt wird?
Ich hatte mal einen Transport dem durfte ich nichts anfassen, ist seine Sache abladen..
mit nachdenklichem Gruß Klaus
Ich bestelle einen Transport der innerhalb D ca 200.- € kosten soll und Poste Abhol und Lieferadresse.
Die Terminvergabe dauert 1-2 Wochen, wann geholt werden kann. Das war im Februar.
Der Abholer würde sich 1 Tag vorher melden. eine Stunde vorher ruft er beim Versender an er komme. Ärger und Böse Worte... Dann noch mal Zeitverzug und Abholung.
4 Wochen später dann Nachricht zu mir er kommt.
Zwischenzeitlich habe ich 4 Rippen gebrochen lag im Krankenhaus und bin zuhause als er kommt.
Die Lade Klappe des Tandemanhängers soll ich aufmachen achtun schwer er kann das nicht..
Ich sage sorry ich leider auch nicht ich bin krank habe kaputte Rippen.
Ja er sei auch krank, Das Abladen ist meine Sache!
Ich soll jemand beibringen..
Dann zitiert er das unten! und ich gehe auf die Suche wer mir helfen kann..
§ 412
Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung
(1) 1Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. 2Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Ist es üblich bei Motorradtransporten das das so gehandhabt wird?
Ich hatte mal einen Transport dem durfte ich nichts anfassen, ist seine Sache abladen..
mit nachdenklichem Gruß Klaus