Motorradtransport Pflichten und Rechte?

Diskutiere Motorradtransport Pflichten und Rechte? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo wer kennt sich aus? Ich bestelle einen Transport der innerhalb D ca 200.- € kosten soll und Poste Abhol und Lieferadresse. Die Terminvergabe...
teileklaus

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Hallo wer kennt sich aus?
Ich bestelle einen Transport der innerhalb D ca 200.- € kosten soll und Poste Abhol und Lieferadresse.
Die Terminvergabe dauert 1-2 Wochen, wann geholt werden kann. Das war im Februar.
Der Abholer würde sich 1 Tag vorher melden. eine Stunde vorher ruft er beim Versender an er komme. Ärger und Böse Worte... Dann noch mal Zeitverzug und Abholung.
4 Wochen später dann Nachricht zu mir er kommt.
Zwischenzeitlich habe ich 4 Rippen gebrochen lag im Krankenhaus und bin zuhause als er kommt.
Die Lade Klappe des Tandemanhängers soll ich aufmachen achtun schwer er kann das nicht..

Ich sage sorry ich leider auch nicht ich bin krank habe kaputte Rippen.
Ja er sei auch krank, Das Abladen ist meine Sache!
Ich soll jemand beibringen..
Dann zitiert er das unten! und ich gehe auf die Suche wer mir helfen kann..
§ 412
Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung


(1) 1Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. 2Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.


Ist es üblich bei Motorradtransporten das das so gehandhabt wird?
Ich hatte mal einen Transport dem durfte ich nichts anfassen, ist seine Sache abladen..


mit nachdenklichem Gruß Klaus
 
Blacktriple

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Ich glaub er machte es sich einfach.
Das Gesetz bezieht sich ja auf Güterverkehr.
Das Bike ist auch ein Gut, klar.

Aber wenn ich einen Motorradtransport beauftrage, gehe ich davon aus das ER alles macht.
Laden entladen…

Schau mal hier, Absatz 4.
Das liest man doch gern.

Leistungen - SKS Bikeshuttle | Motorradtransport
 
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kowiseiner

kowiseiner

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Woher stammt der zitierte Paragraph?
Ich bin kein Experte speziell für Motorradtransport aber normalerweise ist das in den Frachtbedingungen (Incoterms) geregelt. Und da regeln dies Versender und Empfänger (i.d.R. via Kaufvertrag).
Da gibt's alles. Mal ist's abladen mit drin, mal muss abgeladen werden. Hängt mit dem Gefahrenübergang zusammen.

Also "stauen" kenne ich aus der Seefracht. Ein Container wird gestaut. D.h. der Versender belädt den Container und hat sicherzustellen, daß die Ware im Container gesichert (gestaut) wird. Das hat aber nix mit dem Verladen des Containers zu tun.

Aber das ist erstmal nur am Rande.

Du wolltest also das Motorrad versenden?
Und der Fahrer meinte, daß er krank sei?
Der hätte den Transport nicht für mich durchgeführt.
a) ist er ob seiner Krankheit überhaupt in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen?
b) ist er in der Lage die Ware ordentlich für den Transport zu sichern?

Zu a) wenn ein Versender merkt, daß ein Fahrer sein Fahrzeug nicht sicher führen kann, könnte ich mir eine gewisse Mithaftung vorstellen, wenn die Beeinträchtigung bereits bei der Abholung offensichtlich war.
Zu b) der Versender haftet i.d.R. mit, wenn die Ware nicht ordentlich gesichert ist. Es gibt da zwar nach meinen Infos pauschale Haftungsausschlüsse aber ob die wirklich ziehen... ich meine nicht.

Also: ich hätte den Fahrer vom Hof gejagt.

Ich habe 2x Motorräder anliefern lassen.
Beide Male wollte ich zur Hand gehen. Beide Male wurde das dankend abgelehnt weil die Fahrer sehr routiniert und auf eine ordentliche Sicherung der noch im Fahrzeug befindlichen weiteren Mopeds bedacht waren.
 
teileklaus

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ich habe ein FZ zu mir holen lassen und sollte das Abladen übernehmen, Das Losmachen der Gurte war aber Seine Sache das durfte ich widerum nicht.
 
manfred180161

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Ich bin Spediteur.
Wird ein Frachtvertrag geschlossen und es wird nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so hat der Auftraggeber die Be- und Entladung zu übernehmen.
Hast du einen schriftlichen Auftrag und oder eine Auftragsbestätigung, was steht da drin?

wenn ich es aber richtig verstanden habe, dann geht es nicht um dieVerladung, sondern darum, dass der Fahrer das Fahrzeugaus gesundheitlichen Gründen erst gar nicht zur Beladung vorbereiten kann und das ist definitiv seine Verpflichtung.
Der Kunde kann unmöglich wissen, welche Abläufe beim Öffnen und schließen des Fahrzeuges erforderlich sind.
 
Rex Krämer

Rex Krämer

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Ich habe mal eine Frage, lest ihr eigentlich richtig bevor ihr antwortet.
Es ging ums Abladen des Motorrades bei Klaus zu Hause. Klaus konnte nicht wegen gebrochener Rippen, der Fahrer konnte/wollte nicht.
Da kann ich niemand vom Hof jagen, dann ist das Motorrad weg😭😭
Es geht auch nicht darum Das Fahrzeug zum Beladen vorzubereiten sondern ums Abladen.
In Zukunft kommt der Hermes Fahrer klingelt, sagt hier steht der Sprinter hol dir dein Paket raus.

Gruß Hans-Georg
 
manfred180161

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Ich habe mal eine Frage, lest ihr eigentlich richtig bevor ihr antwortet.
Es ging ums Abladen des Motorrades bei Klaus zu Hause. Klaus konnte nicht wegen gebrochener Rippen, der Fahrer konnte/wollte nicht.
Da kann ich niemand vom Hof jagen, dann ist das Motorrad weg😭😭
Es geht auch nicht darum Das Fahrzeug zum Beladen vorzubereiten sondern ums Abladen.
In Zukunft kommt der Hermes Fahrer klingelt, sagt hier steht der Sprinter hol dir dein Paket raus.

Gruß Hans-Georg
Herzallerliebster Hans-Georg,

vielen lieben Dank für deinen überaus freundlich formulierten Hinweis auf die geistige Unzurechnungsfähigkeit der Forumsteilnehmer.

Aus meiner Sicht ist es völlig unerheblich, ob es ums Be-oder Entladen geht, solange der Fahrer das Fahrzeug nicht entsprechend vorbereiten kann oder will.
Und wenn Du jetzt so freundlich bist und den Eingangs-Fred nochmals durchliest, dann scheitert die Entladung genau an dieser Vorbereitung durch den Fahrer.

Aber erst mal einen raushauen. Genau so mag ich das ganz besonders.
 
manfred180161

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Noch ein kleiner Hinweis auf das Beispiel mit Hermes: in deren Lieferbedingungen ist festgelegt, dass Hermes bis hinter die erste verschließbare Tür liefern muss, das wäre die Haustüre oder bei einem Bürogebäude der Wareneingang oder Empfang. Er muss es aber nicht im ganzen Gebäude rumschleppen.

Daher auch meine Frage, was denn in der Auftragsbestätigung drin steht.
 
Rex Krämer

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Herzallerliebster Hans-Georg,

vielen lieben Dank für deinen überaus freundlich formulierten Hinweis auf die geistige Unzurechnungsfähigkeit der Forumsteilnehmer.

Aus meiner Sicht ist es völlig unerheblich, ob es ums Be-oder Entladen geht, solange der Fahrer das Fahrzeug nicht entsprechend vorbereiten kann oder will.
Und wenn Du jetzt so freundlich bist und den Eingangs-Fred nochmals durchliest, dann scheitert die Entladung genau an dieser Vorbereitung durch den Fahrer.

Aber erst mal einen raushauen. Genau so mag ich das ganz besonders.
Ich habe nie den Forumsteilnehmer geistige Unzurechnungsfähigkeit unterstellt, ich habe lediglich nach dem richtigen Lesen gefragt.
Außerdem ging es nicht nur ums vorbereiten zum Entladen sondern auch ums Entladen selbst.
Nur mal so zu meiner Erfahrung. Bis jetzt wurde bei mir alles entladen was ich gekauft habe ohne zu wissen was im Auftrag steht.
Ich glaube du siehst die Dinge als Spediteur der Firmen anfährt, ich sehe die Sache als Privatmann mit Privatadresse mit Lieferung frei Bordsteinkante.
Das soll es jetzt von mir gewesen sein.

Gruß
HG
 
elfer-schwob

elfer-schwob

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Hallo Klaus,
ich habe das Unternehmen www.diemotorradspedition.de schon mehrfach strapaziert. Sowohl mit der Abholung bei mir, als auch mit der Anlieferung.

Ich glaube, die jeweiligen Fahrer hätten mich "vom Hof gejagt", wenn ich mein Moped selbst ab- oder aufgeladen gewollt hätte.

Stell Dir das Szenario vor, Deine Maschine - für den Fall der Anlieferung - steht in der 3. Startreihe und Du mußt die davor stehenden 2 Reihen erst abladen, bevor Du überhaupt an Dein Moped rankommst. Und dabei wirfst Du erstmal alles um...

Kurzum:
Ich kenne Deinen Vertragspartner und dessen Bedingungen nicht.
Das ganze Gehabe liest sich aber sehr befremdlich.
 
teileklaus

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Ohne den Transporteur hier mit Namen bloszustellen:
Ich rufe die Seite auf, dort steht wo ich die Abholadresse und Ablieferadresse meine Mail und Rechnungsadresse einzutragen habe.
Dann bekomme ich eine Mail ohne Vertragsklauseln oder Bedingungen mit dem Hinweis es dauert 1-2 Wochen, bis genügend Maschinen gesammelt sind, und der Verkäufer ruft einen Tag vorher per Telefon, wann abgeholt wird.
Auf meine Frage, ob ich bezahlen soll , nein das dann bei Lieferung an den Fahrer Bar.
Keine sonstige Auftragsbestätigung. Nach 3 Wochen schicke ich ne Mail wann es denn so weit sei..
Auch nachträglich finde ich auf der Anbieterseite keine Vertragsklauseln oder dass ich selbst beim Laden in der Pflicht bin.
Ich war immer der Meinung, dass die Pfilchten ab Bordsteikante auf mich über gehen, heißt der Fahrer stellt das Motorrad hinter seine Karre auf die Strasse oder Gehweg.
Genauso umgekehrt vor dem Verladen stellt der Verkäufer sein Motorrad hinter den Anhäger oder die Rampe, alles andere auf Zuruf: können Sie bitte mal mit hochschieben, klar macht man das.
Aber nicht das Frachtrecht vorlesen das mir vorher so nicht bekannt war.
Auch nicht üblich ist.
Ich sehe auch deutlich die Unternehmerseite wo zB der Fahrer nicht ne halbe Stunde auf das Abladen warten kann.
Der Knackpunkt für mich ist, dass ein körperlich nicht geeigneter Fahrer was durchführt, aber nicht laden kann, und das auch für mich OK ist, wenn das Vorher vertraglich geregelt ist.

ZB " Ab und Aufladen vom Bezahler oder Kunden, Verzurren nur durch den Fahrer." fertig.

Dann hätte ich mir jemand anderes gesucht oder einen Helfer dafür bestellt, wenn ich krank bin.
nun weiß ich dass es nicht üblich ist, dass ich verlade.
 
D

DXBGS

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Sicherlich sollte die Mithilfe vertraglich geregelt sein. Besonders wenn es beim be- und entladen zu Schäden am Kunden- oder Transportfzg. kommt.
Vor kurzem selbst als Zuschauer erlebt: bekannte Transportfirma speziell für Motorräder auf die ital. Insel, schicken einen "Sprinter" zum abholen einer HD.
Hecktüren auf, Rampe runter. Leider schon 2 Bikes drin sowie mehrere Sätze Räder. Meine Überlegung: wie soll die HD mit Satteltaschen da noch rein und die Fahrt zum 40-Tonner schadlos überstehen? Fahrer drückt ein bike gegen die Aussenwand , das andere erst mal raus, Fahrer geht dann in Laderaum und bittet den Eigentümer das Bike rein zu fahren. Da der Eigentümer sich selbst auf Grund des Alters zu unsicher fühlt, bittet er einen Freund das zu übernehmen. Ging so weit bis am Übergang Rampe zum Fzg- Boden die HD mit dem Bugspoiler und Rahmen aufgesessen ist und beschädigt wurde. Dann war der erste Streit da.
Du bist der Transporteur musst wissen wie und welche bikes schadlos verladen werden können und rein passen, ne du bist doch gefahren und hättest merken müssen wie weit der Rahmen an die Ecke kommt. Ist aber nicht mein bike, kenne es daher nicht....
Hier "nur" ein Kratzer was wenn es ganz abgeflogen wäre...
Nachdem dann auch das 3. Bike zurück im Transporter war und verzurrt wurde, bin ich mir sicher, das noch mehr Verhandlungspunkte am Zielort aufkommen werden.
Daher dürfte jeder Transport als Einzelfall zu betrachten sein.
 
teileklaus

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ich hatte meinem Helfer gesagt dass er aus der Haftung ist, er also für mich ausläd.
Der Einzelfall muss geregelt sein:
Wer hat zu laden wer hat zu befestigen ( wobei das für mich immer der Fahrer ist)
 
Klausmong

Klausmong

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Wer hat zu laden wer hat zu befestigen ( wobei das für mich immer der Fahrer ist)
Bei der Polizei ist im Falle einer Anhaltung oder eines Schadens bei Unfall der Fahrer für die Ladung verantwortlich.
Ausnahme: Es gibt Firmen wo aus diversen Gründen der Fahrer nicht laden darf, da bekommt der aber ein Schriftstück wo die sichere Ladung garantiert wird.

Was ich spannend finde: Wenn ein Fahrer auf Grund von Krankheit (zB) nicht laden kann, und dann ein Schaden passiert.
Wie will der jemanden erklären, das er nicht für die Ladung verantwortlich ist?

( Tut mir leid, ich bin körperlich nicht in der Lage zu Laden, aber ich bin trotzdem gefahren ) :rollleyyes: :rollleyyes: :rollleyyes:
 
Batzen

Batzen

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Also ich verladen ab und an bei uns in der Firma auch mit, wenn mal nötig, sowohl be- als auch entladen. Auch hab ich schon Moppeds per Spedition abliefern lassen nach Hause.
In der Firma ist es generell so, be- und entladen der LKW ist Sache des Versenders/Empfängers! Das könnte der Fahrer auch gar nicht ohne die Hilfsmittel wie Stapler und/oder Kran. Ist die Ladung auf dem LKW, ist ausschließlich der Fahrer für die ordnungsgemäße und sichere Verzurrung selbiger verantwortlich bzw. die Frachtversicherung des Spediteurs.
Bei einem Fahrzeugtransport ist das nicht anders, außer es ist in den Vertragsbestandteilen anders geregelt.
Aber mal generell gesagt, ein guter und seriöser Motorradspediteur, der verläd auch die Fahrzeuge bei Abholung und Lieferung, inkl. sicherer Verzurrung und Entladung, so hab ich das bei Fahrzeugen immer erlebt.
Wenn der Fahrer des Transportes eben nicht entladen kann, aus welchem Grund auch immer, dann kann er nicht und es ist Aufgabe des Empfängers.

Ebenso wurde eine Art Treuhandservice mit angeboten bei Privatkauf, d.h. Spediteur hat beim Kunden Fahrzeug abgeholt inkl. aller Papiere, Spediteur gab mir als Käufer die Übernahme des FZ bekannt, Kaufsumme dann an Käufer überwiesen, dieser dann dem Spediteur den Empfang der Zahlung bestätigt, und Spediteur hat dann geliefert.
Win-Win Sicherheit für beide beteiligten Parteien.
 
elfer-schwob

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In den Bedingungen des von mir verlinkten Spediteurs steht unter

Punkt 5 Versandbedingungen:

"Das zu transportierende Kraftfahrzeug muss unverpackt und in rollfähigen Zustand sein. Fahrzeuge die nicht rollfähig sind, müssen von einer Person verladen werden können, andernfalls muss vom Auftraggeber Ver- und Entladepersonal gestellt werden."

Hier wird m. E. ausreichend klargestellt, daß im Normalfall das Be- und Entladen Sache des Spediteurs ist.
 
Ralsch

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Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
ich hatte meinem Helfer gesagt dass er aus der Haftung ist, er also für mich ausläd.
Der Einzelfall muss geregelt sein:
Wer hat zu laden wer hat zu befestigen ( wobei das für mich immer der Fahrer ist)
Moin,
interessanter Fall. Was ich aber nicht verstehe: Wenn der Standardfall (vermutlich aus dem B2B Transport kommend) bedeutet, dass der Empfänger/Auftraggeber selbst be- und entlädt, wie sieht das dann mit der Haftung aus wenn der Empfänger mangels Kraft und Sachkenntnis beim Entladen im Transporter die dicke GS auf 5 andere Motorräder schmeißt?
Muss dann die Privathaftpflicht ran, läuft das noch unter "Transportschaden" über die Spedition - oder wie? Das Motorrad selbst ist in dem Fall ja i.d.R. nicht versichert/zugelassen.
Natürlich habe ich damals auch nur die Plane hochgemacht und die Firmen entladen lassen wenn ich in den Semesterferien LKW gefahren bin.
Bei Privatkunden hätte ich aber einen Standardfall "Bordsteinkante" erwartet, ist auf jeden Fall interessant wenn man sich mal ein Motorrad schicken lässt (habe ich schon ein paar mal so gemacht, lief immer super).
 
manfred180161

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Bei der Polizei ist im Falle einer Anhaltung oder eines Schadens bei Unfall der Fahrer für die Ladung verantwortlich.
Ausnahme: Es gibt Firmen wo aus diversen Gründen der Fahrer nicht laden darf, da bekommt der aber ein Schriftstück wo die sichere Ladung garantiert wird.

Was ich spannend finde: Wenn ein Fahrer auf Grund von Krankheit (zB) nicht laden kann, und dann ein Schaden passiert.
Wie will der jemanden erklären, das er nicht für die Ladung verantwortlich ist?

( Tut mir leid, ich bin körperlich nicht in der Lage zu Laden, aber ich bin trotzdem gefahren ) :rollleyyes: :rollleyyes: :rollleyyes:
Nicht ganz vollständig:
„[...] für eine ordnungsgemäße tatsächliche Ladungssicherung ist insbesondere derjenige verantwortlich, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat.“
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, 27.12.1982 - I Ss 858/82

Wird das Fahrzeug unterwegs kontrolliert und es werden schwere LaSi-Verstöße festgestellt, dann erhält auch der Verlader einen Liebesbrief, nicht nur der Fahrer (der in der Regel direkt vor Ort nachsichern muss.

Nochmals: Grundsätzlich ist der AUFTRAGGEBER (also derjenige, der den Transport beauftragt), dafür verantwortlich, dass der LKW an der Ladestelle be- und an der Entladestelle entladen wird. Es wäre eher doof, wenn er zwar sagt, hol da was ab, aber wie du das auf die Karre bekommst, interessiert mich nicht. Daher diese gesetzliche Regelung.
Der Auftraggeber kann diese Pflicht natürlich delegieren auf seinen Lieferanten und seinen Kunden, die be- oder entladen. So wäre das wohl, wenn ein Händler eine LKW-Ladung bei seinem Lieferanten abholen lässt und direkt bei seinem Kunden anliefert. Das regeln die Parteien dann über die Icoterms.
Das ist das Grundsätzliche.

Jetzt nochmals zum vorliegenden Problem:
Ich denke, man kann es verargumentieren, dass beim Transport von Motorrädern üblich und gebräuchlich ist, dass das Fahrzeug frei abgeladen geliefert wird. Das sollte der Transportunternehmer/Spediteur auch in seinen AGBs entsprechend festgehalten haben.
Wenn er dann einen Fahrer schickt, der nicht mal den Transporter zum Entladen vorbereiten kann, dann ist das das Problem vom Transportunternehmer.

Für die Zukunft besser vorher klären, wer für die Be- / Entladung verantwortlich ist. Das wird extrem wichtig, sobald z.B. beim Entladen ein Schaden eintritt.

Geht eben immer so lange, bis einer heult.
 
E

enduro_drive

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da wo Bayern am schönsten ist
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derzeit Border Collie ausbilden vorher viele tolle GS
Es ist nicht ganz unüblich in diesem Gewerbe, dass der Empfänger des Motorrads die Ladung selber löschen muß.

In dem hier beschriebenen Fall fehlt leider eine schriftliche vertragliche Grundlage und Info an den Themenstarter.

Dass nun noch eine gesundheitliche Gemengelage bei Themenstarter und Fahrer hinzu kommt, macht die Sache auch nicht einfacher.

Ich würde daher glasklare schriftliche Absprachen treffen BEVOR ein solcher Auftrag ausgelöst wird.
 
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Motorradtransport Pflichten und Rechte?

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