Neue/aktuelle Regeln beim Autobahn durchschlängeln in Frankreich (und anderen Ländern AT, DE, NL, IT)

Diskutiere Neue/aktuelle Regeln beim Autobahn durchschlängeln in Frankreich (und anderen Ländern AT, DE, NL, IT) im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Alternativ und weniger gefährlich aber ebenfalls öffentlichkeitswirksam. Bei Stop and go fährt alle paar hundert Meter oder Kilometer jeweils...
sigmali

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Alternativ und weniger gefährlich aber ebenfalls öffentlichkeitswirksam. Bei Stop and go fährt alle paar hundert Meter oder Kilometer jeweils einer rechts raus auf den Standstreifen, stellt das Fahrzeug dort ab und legt sich für den rollenden Verkehr solange ab, bis DRK/Polizei vor Ort sind und die Versorgung übernehmen. :smile:
 
kreuzer

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Alternativ und weniger gefährlich aber ebenfalls öffentlichkeitswirksam. Bei Stop and go fährt alle paar hundert Meter oder Kilometer jeweils einer rechts raus auf den Standstreifen, stellt das Fahrzeug dort ab und legt sich für den rollenden Verkehr solange ab, bis DRK/Polizei vor Ort sind und die Versorgung übernehmen. :smile:
Hm,
ich verfolge die Diskussion, aber hier hab ich Fragezeichen:


Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1.Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2.vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

Und das wäre es dir wert, auch einen unbeteiligten RTW zeitlich dafür zu binden, oder hab ich den Ironie-Button übersehen, dann hab ich nix gesagt.

Ich kann die Emotionen bei dem Thema verstehen, und es ist auch ätzend, dass die EU da keine einheitliche Lösung findet.

Beste Grüße

Andreas
 
sigmali

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Hm,
ich verfolge die Diskussion, aber hier hab ich Fragezeichen:


Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1.Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2.vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

Und das wäre es dir wert, auch einen unbeteiligten RTW zeitlich dafür zu binden, oder hab ich den Ironie-Button übersehen, dann hab ich nix gesagt.

Ich kann die Emotionen bei dem Thema verstehen, und es ist auch ätzend, dass die EU da keine einheitliche Lösung findet.

Beste Grüße

Andreas
Stimmt. Du hast den Schwachpunkt meiner Idee treffsicher erkannt - ich hatte diesen Paragraf tatsächlich im Moment meines Schreibens - auch wegen meiner Verärgerung über den Umgang mit diesem Thema bei uns - nicht im Blick.:eekek:

Aber wenn die Sommer weiterhin so heiß oder noch heißer werden, besteht m.E. durchaus die Gefahr, dass Motorradfahrer aus einer langen Stausituation, möglicherweise noch weit von der nächsten Anschlußstelle entfernt, wegen Schwindel/Schwäche/Überhitzung das Gefühl bekommen, nicht mehr eigenständig weiter fahren können.
Dann wäre der Abs 1 Nr. 2 ("vortäuschen") nicht mehr gegeben, wenn er rechts heranfährt, Helm abnimmt und sich dort u.U. sofern vorhanden in den Schatten hinsetzt oder gar hinlegt.
 
D

dawshill

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ab 3/25 R 1300 GSA, z.Zt. BMW R 1100 GS, EZ 04.1995, Originalzustand
In Heft 9/2025 hat der Chefredakteur von „Motorrad" seinen Fall geschildert und fordert eine Änderung des gesetzlichen Vorschriften. Wie beschrieben ist beim „Durchschlängeln“ ja auch ein hohes Maß an Ermessensspielraum seitens der Polizei vorhanden, und Uwe Seitz hat da Polizisten erwischt, die es sehr sehr genau nahmen.
Ich kann ihm nur zustimmen, die Regelungen zur Rettungsgasse auf Motoradfahrer anzuwenden ist unsinnig. Leider sind bisher alle Initiativen, das Verbot zu modifizieren oder aufzuheben, gescheitert. Aber wenn „Motorrad“ sich mal dahinterklemmt, meine Unterstützung haben sie! Sinnvoll wäre ja auch eine Harmonisierung der Vorschriften auf EU-Ebene, denn es gibt ja einige Länder (F, NL, BE), die das elegant gelöst haben.
Ich hatte vor 2 Jahren auf der A 3 bei sehr heißem Wetter und glühender Sonne einen Megastau über 15 Km.
Und ich mittendrin. In der Kluft.

Bei Auffahren auf die Autobahn keine Ansage im 'Helmradio' mit Hinweis auf die Verkehrsstörung.

Es war Stop and go für 5 Meter dann wieder Stillstand. Motor aus.
Die nächsten 8,5 Meter Motor an, schleifende Kupplung - Stop. Motor aus.
Und das gefühlte Stunden und hunderte Male - auf dem FID fast alle Balken 'an'.
Unterm Helm bis in den Stiefeln Sauna pur. Standstreifen zu.
Dem siedenden Fahrer schwant schon die ganze lange Zeit das Geräusch eines festgehenden (fahrtwindgekühlten) Boxers.

Was nun?

Es sollte eine auch rechtlich einwandfreie Lösung her.

Der Stau auf der A3 dauert über 6 Stunden - ich habe über 1 1/2 Stunden bis zu nächsten Ausfahrt gebraucht...
 
sigmali

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Einigen wir uns darauf, dass derjenige, der berechtigte Sorge hat, demnächst umzukippen, auf der Standspur das Motorrad abstellt und eine für ihn sichere Position (sitzend/liegend) einnimmt, bis er denkt, weiterfahren zu können?
 
C

Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Die Mär vom Fahrtenbuch. So schnell zieht ein Richter diese Karte nicht, da musst du schon ein auffälliger Kunde sein.
1. Ist das eine Verwaltungsvorgang. Ein Richter ist damit erst befasst, nachdem ein Rechtsmittel eingelegt wurde.

2. In Bayern ist das gang und gäbe bei allen Delikten, bei denen es einen Punkt gegeben hätte, und da braucht es nicht so arg viel.

In anderen Bundesländern mag es tatsächlich anders sein.
 
Steglitzq

Steglitzq

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Ich halte in der Tat eine konzertierte Aktion aller Interessierten für erfolgversprechender. Mal sehen, wie das bei Herrn Seitz jetzt verhandelt wird, nachdem er die Öffentlichkeit gesucht hatte.
Als ich in Brüssel gearbeitet habe, bin ich immer zwischen den Aiutos durch, das war damals cool und ist es auch heute noch: auf den stauanfälligen Einfallstrassen ins Zentrum machen die Motorradfahrer und Rollerfahrer die Warnblinker an und fahren mehr oder weniger zügig zwischen den Autos durch. Geht ohne Stress, alle kennen das, Neid und Blockaden sind kein Problem. Natürlich ist höchste Aufmerksamkeit gefragt, aber das versteht sich von selbst.
 
T

Tower75

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Bei 2 Spurigen BAB's habe ich schon gesehen das LKW die Standspur bei Stau blockieren um die Rettungsgasse zu bilden. Da kommst du dann selbst mit dem schmalsten Mopped nicht mehr durch....
 
D

DreasDakar

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Einigen wir uns darauf, dass derjenige, der berechtigte Sorge hat, demnächst umzukippen, auf der Standspur das Motorrad abstellt und eine für ihn sichere Position (sitzend/liegend) einnimmt, bis er denkt, weiterfahren zu können?
Ich kann das bei Deinem ehemaligen Beruf und deinen sonstigen Beiträgen echt nicht glauben, mit was für Vorschlägen Du hier ankommst.
Wenn es mir zu warm ist, bleibe ich zu Hause. Und wenn ich unterwegs bin, nutze ich ein Navi mit Verkehrsinformationen, um nicht im Monsterstau zu landen und zu dehydrieren.
 
GBAdventure

GBAdventure

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Die Mär vom Fahrtenbuch. So schnell zieht ein Richter diese Karte nicht, da musst du schon ein auffälliger Kunde sein.
Dazu braucht es keinen Richter, dass kann die Bußgeldstelle des Landkreises verfügen.
Sollte der Verstoß außerhalb begangen worden sein, wird der Heimat Landkreis informiert.
Umsonst ist es auch nicht, die Auflage kostet.
 
udob

udob

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In Bayern ist das gang und gäbe bei allen Delikten, bei denen es einen Punkt gegeben hätte, und da braucht es nicht so arg viel.
wenn denn der/die Fahrzeugführer(in) nicht benannt worden wäre, wäre das ja sogar zulässig nach
Absatz 2 des
§ 31a StVZO - Einzelnorm

Also immer schön ehrlich sein und sein Fehlverhalten zugeben, wenn man nicht Buch führen möchte.

Bedeutet aber auch umgekehrt, ich bekomme nicht sofort die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen, wenn ich mal einen Punkt bekomme oder habe ich da was mistverstanden.
😉😉
 
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Robi650

Robi650

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Im Gegenteil, viele Autofahrer machen extra noch etwas mehr Platz.
So ist es. Die meisten (zumindest die männlichen) Autofahrer saßen in ihrer Jugend auch schon auf 'ner Zwiebacksäge, können das also nachvollziehen.

Meine Erfahrungen sind allerdings immer öfter das die Treiber der weißen Pest extrem unentspannt in einem Stau sind. Warum auch immer...
 
WorldEater

WorldEater

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@Robi650
Ich kenne die "weiße Pest" nur aus dem Winter, auch "Schnee" genannt.

Worauf beziehst Du Dich?
 
D

desperate250

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Da es sich um keine Straftat handelt, liegt es im Ermessen der Beamten ob der Motorradfahrer überhaupt angehalten wird.
Insofern braucht sich die Polizei nicht wundern wenn sie bei Motorradfahrern unbeliebt ist
 
sigmali

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Ich kann das bei Deinem ehemaligen Beruf und deinen sonstigen Beiträgen echt nicht glauben, mit was für Vorschlägen Du hier ankommst.
Wenn es mir zu warm ist, bleibe ich zu Hause. Und wenn ich unterwegs bin, nutze ich ein Navi mit Verkehrsinformationen, um nicht im Monsterstau zu landen und zu dehydrieren.
Deinen Unmut verstehe ich. Deine beiden Vorschläge klingen vernünftig, sind aber in bestimmten Situationen nicht leicht umzusetzen.

Meine eigene vorletzte Autobahnfahrt mit Motorrad war 2023 von Ulm bis Kiel zur Fähre nach Oslo mit vollem Reisegepäck und Sozia. Ich hatte ohnehin bereits eine Übernachtung eingeplant. Die Anzahl der z.T. sehr langen Staus war heftig. Am ersten blieb ich noch in der Fahrzeugkolonne. Nachdem andere Motorräder sich problemlos durchschlängelten, schloß ich mich an. Zu Hause bleiben? Ausweichen auf Landstraßen?

Okay, das nächste Mal also noch einen weiteren Tag mehr mit Übernachtung. Für mich als Rentner machbar. Für andere?
Oder: falls ICH es nochmal probiere. Auto/Anhänger und das Gespann vor der Fähre in der Nähe von Kiel abstellen.

Das letzte Mal dann 2023 Heimfahrt vom Urlaub in Kärnten im Regen. Österreich noch durchgängig ohne Stau. Beim ersten Staunur wenige Kilometer nach Erreichen Deutschlands sofort herunter von der BAB und den Rest über Bundes- und Landstraßen.

2024 und bisher in 2025 benötigte ich mit dem Motorrad keine Autobahnen mehr. Und werde sie vermeiden, wo und wie es nur geht.

Mein altes ZUMO 550 lotst mich zuverlässig in allen LÄndern, aber ohne Verkehrsfunkmöglichkeiten. Für die wenigen Autobahnfahrten kaufe ich vmtl. kein neues Gerät.

Es ändert aber nichts daran, dass ich mich über den unterschiedlichen Umgang mit Motorrädern in den verschiedenen Ländern wundere und ärgere und überlege, ob/wie man ein Umdenken in Berlin und ein Anpassen z.B. an die französische Lösung erreichen könnte.
Sich damit abfinden und sich daran halten oder das Risiko von Punkten oder gar Fahrverbote ist eine Möglichkeit. Dass dieses Risiko eher zunehmen wird, sind wir und vermutlich einig.

Aktionen gg. Streckensperrungen oder Parkverbote in Städten auf Gehwegen machten die Bevölkerung auf das dort nicht bekannte Problem aufmerksam. Verbunden mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.

Beim meiner von Dir zitierten Idee ist die Behinderung Dritter ohnehin schon da, verursacht durch Baustellen, zu viel Autos/Lkws oder ähnlichem. Der Verkehr steht also oder rollt Schritttempo. Wenn dort ein Motorradfahrer überhitzt und schwächelt oder Gleichgewichtsprobleme bekommt, ist es ein Notfall. Die Standspur aufzusuchen ist somit legal. Ob jemand diese Variante auswählt, überlasse ich jedem selbst.

Vielleicht hat jemand aber bessere Ideen, wie man auf etwas aufmerksam machen kann, das viele Motorradfahrer schon erlebt haben und noch erleben werden. Bei vermutlich zunehmenden Heißtagen.
 
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Robi650

Robi650

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Es ändert aber nichts daran, dass ich mich über den unterschiedlichen Umgang mit Motorrädern in den verschiedenen Ländern wundere
Dafür zahlen wir doch wieviel Milliarden gleich nochmal an die EU? Die sollten doch eigentlich für einheitliche, sinnvolle Regeln sorgen.
 
Thema:

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