Schau mal sowas les ich mir ab und an mal durch da weis man doch was man an den Bayern hat
Mit der Honda lässt es sich unbeschwert reisen. Wobei »unbeschwert« hier »unbeladen« meint, denn mit Gepäck will die Pan European nicht so recht spuren. Nachzulesen in Tests von MOTORRAD (zuletzt Heft 15/2006) und in Internet-Foren, wo STX-1300-Fahrer von lebensbedrohlichen Erlebnissen mit ihrem »Hochgeschwindigkeits-Tourer« jenseits der 130 km/h berichten. Weil dann die Maschine schwer ins Pendeln gerät. Dieser Unart haben auch die diversen »Service-Aktionen zur Verbesserung des Fahrkomforts« (Honda) kaum abhelfen können.
Leon-Alexis Schweizer ist ein besonnener Mensch, er hat als Polizist gearbeitet, danach Ingenieurwissenschaften studiert und obendrein seinen Diplomkaufmann gemacht. Seit 30 Jahren, von seinem 16. Geburtstag an, fahre er Motorrad. Ein Leben ohne habe er sich nie vorstellen können. Ein Leben mit der Pan European allerdings schon gar nicht. »Ich habe mir die Maschine im Frühjahr 2004 zugelegt, weil ich schnell in die Alpen wollte, auf der A 7 ab Ulm eigentlich kein Problem.« Mit der Pan schon. »Das Motorrad hat sich bei 160 km/h derart wild aufgeschaukelt, dass ich schnell auf die Bremse ging.« Und alsdann zum Honda-Partner, um seinen »Hochgeschwindigkeits-Tourer« gegen die 14400 Euro einzutauschen, die er dafür bezahlt hatte. Weil der Händler dieses Ansinnen strikt ablehnte, sah man sich wieder vor dem Landgericht in Ellwangen.
Wo Schweizer vortrug, dass es sich bei dem Pendeln der Pan »nicht um bloße Einschränkungen des Fahrkomforts, sondern um Sicherheitsprobleme« handle, derweil der Honda-Händler argumentierte, dass »ein gewisses Pendeln bei hoher Geschwindigkeit bei beladenem Topcase nicht zu vermeiden« sei. »Deshalb der Hinweis im Bedienerhandbuch, dass mit beladenem Topcase nicht schneller als 130 km/h gefahren werden sollte.«
Wer schneller fährt, und sich infolge des Pendelns ablegt, kann niemanden in Regress nehmen. Das Gericht gab dem Honda-Händler in allen Punkten recht (Aktenzeichen 2 O 178/05). Und ließ Schweizer und seine Pan European in der Garage stehen. Mit Begründungen wie dieser: Wenn Schweizer meine, er sei getäuscht worden, wenn er von einem »luxuriösen Hochgeschwindigkeits-Tourer« – so wirbt Honda für die STX 1300 – erwarte, damit auch luxuriös mit hoher Geschwindigkeit touren zu können, so täusche er sich. Denn: »Das Motorrad eignet sich prinzipiell für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung ... (Es) handelt sich um ein Tourenmotorrad, welches bei Einhaltung der Herstellervorgaben für seinen Einsatzzweck als Reisemotorrad in vollem Umfang geeignet ist.« Zu erwarten, was Honda selbst angibt, sei rechtlich irrelevant. »Bei der Erwartung des Käufers ist auf einen Durchschnittskäufer abzustellen, nicht auf im Einzelfall überzogene
Ansprüche des jeweiligen Käufers, selbst wenn sie vor dem Kaufabschluss für den Verkäufer erkennbar waren.« Heißt: Sogar wenn Schweizer beim Verkaufsgespräch kund tut, er interessiere sich für das Motorrad vor allem deshalb, weil er damit möglichst schnell zu Kurzurlauben in die Alpen fahren wolle, muss ihn der Verkäufer nicht darüber aufklären, dass die Maschine dafür eigentlich ungeeignet ist.
Dass vergleichbare Motorräder – ein Gutachter nennt hier die
BMW R 1200 RT – bei hohem Tempo sicher beherrscht werden können, ändere an dieser Schlussfolgerung nicht einen Deut, auch wenn es jetzt bitter wird für Honda: »Der Käufer kann aber nicht ohne Weiteres erwarten, dass die Maschine den höchsten technisch erreichbaren Komfortstandard aufweist.« Bitter auch für Schweizer: Bevor er sich für die Pan entschied, fuhr er jahrelang eine BMW R 1100 RT. Mit der war möglich, sagt er, was die Honda lediglich verspricht: 180 bis 200 km/h auf der Autobahn, und das mit einem Gepäcksystem aus dem Zubehör.
Bei der Pan gelten die Koffer als fester Bestandteil der Maschine. Eine Tatsache, die von der Richterin ignoriert wurde. Sie berief sich auf Geschwindigkeitsbeschränkungen der Hersteller von Seitenkoffern und Topcases aus dem Zubehör, die nun mal bei 130 km/h lägen. Insofern spielt das Topcase, das Schweizer zusätzlich orderte, keine Rolle, da er auch ohne maximal 130 km/h hätte fahren dürfen. Honda verlautbart, dass man das Urteil selbstverständlich nicht begrüße, dass man das »angesprochene Fahrzeug ... geprüft und für in Ordnung befunden habe«. Schweizer sieht das anders. Mit der Konsequenz, dass seine Pan nur noch Pflanzen trägt.