
Eckart
Ich habe die Blende auch seit 3,5 Jahren dran und hatte noch nie Probleme, auch nicht beim TÜV und das quer durch Europa vom Atlantik bis tief in den Balkan.
Ich kann verstehen, dass man bei dem Angebot solcher Zusatzausstattung, die man zumindest zeitweise erstaunlich lang sogar unbeanstandet nutzen kann, als unerfahrener Nutzer schnell mal dem Irrtum unterliegen kann, sowas sei erlaubt. Wobei Erfahrungen im Ausland nicht zählen, denn für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug gelten die deutschen Bestimmungen, auch wenn die europäisch harmonisiert sein mögen.ich habe eine orange blende an meiner GS 1250 adv (2024) angebracht und wurde von der Polizei angehalten und hab nun eine strafe von 180 euro und ein punkt bekommen!
erloschen der Betriebserlaubnis…. Vorsätzlich…
also vorsatz war es in dem Sinne nicht weil ich nicht wusste das es verboten war! Ok, nicht wissen schütz vor Strafe nicht! Akzeptiere ich! Der Polizist meinte allerdings das ws 50 euro sein wird und gut!
Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe, aber vielleicht gelingt es Dir noch, den Vorwurf der Vorsätzlichkeit abzuwehren, wenn Du noch nie mit solchen Sachen aufgefallen bist.
Meines Wissens gab es mal eine BMW-Enduro, heute Oldtimer mit serienmäßigem Gitter. Was im Rahmen der Bauartgenehmigung zugelassen wurde, gilt natürlich weiter, ist aber Ausnahme.
Ansonsten findet man im Netz noch ein Zitat aus der StVZO:
Mit entsprechendem "Segen" also theoretisch machbar, allerdings habe ich den Passus jetzt nicht wiedergefunden in § 50 StVZO - Einzelnormhttps://www.powerboxer.de/tuev-fragen/512-scheinwerfergitter-oder-abdeckung schrieb:Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage (Baustellenfahrzeug!) geprüft worden sind und ausserdem festgestellt wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen lassen.
Bei nachträglichem Anbau von Scheinwerfern hinter einem Schutzgitter oder hinter dem Kühlergrill muss durch ein zusätzliches Gutachten nachgewiesen werden, dass die bei der Bauartprüfung festgestellte Wirkung der Scheinwerfer nicht verändert wird, insbesondere, dass die in den Prüfbedingungen enthaltenen Mindestanforderungen nicht unterschritten werden.
Wer noch einen Glühlampen-Scheinwerfer hat, hätte die Möglichkeit, zu orange getönten Birnen zu greifen, Die Tönung der zugelassenen Birnen dieser Art liegt im erlaubten Bereich.Gibt es einen technischen Grund der gegen gelbes Licht spricht?
Welche Argumente es dafür gibt, dass nicht jeder seine Lichtfarbe frei wählen kann, wurde ja schon dargelegt. Es gibt aber Schlupflöcher: So ist die Beleuchtung am Fahrzeug zwar streng geregelt, aber an der Bekleidung nicht. Zumindest in Deutschland könnte man das auch am Helm tun, anderswo dürften die ECE-Regelungen das nicht zulassen. Dazu vielleicht eine Anregung aus USA:
NYGHT RYDER | Ryder Gear
Wohlgemerkt: Das ist, was man machen könnte, aber nicht muss ...