Osram LED Licht

Diskutiere Osram LED Licht im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hat schon mal jemand hier Probleme mit der Polizei oder dem TÜV gehabt wenn im Scheinwerfer der 1100 GS so ein Licht eingebaut war? Möchte aber...
Walter53

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Hat schon mal jemand hier Probleme mit der Polizei oder dem TÜV gehabt wenn im Scheinwerfer der 1100 GS so ein Licht eingebaut war?
Möchte aber jetzt keine zu große Diskussion auslösen.
 
technofix

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hmmh? Entscheidend für die Ausleuchtung ist ja der Scheinwerfer. Deshalb gilt die ABE auch nur in Verbindung mit der Prüfnummer des Scheinwerfers.
Aus dem GPZ Forum weiß ich, dass da einige die Osram LED Nightbreaker auch in alten Motoräder fahren und sehr zufrieden sind. Um das einfach mal zu testen sind die Dinger allerdings auch ziemlich teuer. Ob das jemand beim TÜV oder bei einer Verkehrskontrolle merkt ist fraglich.

Das hier habe ich im Netzt zum Thema gefunden:

Wer LED ohne dazugehörige Genehmigung in sein Auto einbaut, fährt mit erloschener Betriebsgenehmigung. Bei einer Kontrolle werden dann 90 Euro Regelbußgeld fällig. Meistens wird zudem die Weiterfahrt untersagt. Zudem kann der Versicherungsschutz entfallen.
 
Larsi

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Wenn das Mopped nicht in der ABE aufgeführt ist, ist die Verwendung nicht legal.
Daher kannst du genauso zu einer billigen LED ohne ABE greifen ...
 
FraFi

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Ob der TÜV oder die Polizei das merkt, ist die eine Sache.
Wenn’s zum Unfall kommt und dann jemand feststellt, das Du Leuchtmittel ohne ABE bzw Einzelabnahme vom TÜV verbaut hast, kann es mächtig eng werden.
Das Risiko muss jeder für sich selbst bewerten.

GSrüsse
Frank
 
Franz Gans

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Ob der TÜV oder die Polizei das merkt, ist die eine Sache.
Also einst steht felsenfest, daß die entsprechenden Kontrolleure - egal ob Prüfinstanz oder Polizei - das dem Licht sofort ansehen! Anderenfalls sind sie vielleicht (absichtlich?) sehbehindert.

Die Lichtfarbe ist deutlich anders, Ausleuchtung ist etwas weniger homogen und beim Einschalten des Lichtes geht das mit einer vergleichsweise geringeren Verzögerung bis zum Erreichen der vollen Lichtintensität ab. Insofern ist das Entdeckungsrisiko durchaus groß.

Ob daraus dann tatsächlich auch Folgen erwachsen, steht auf einem anderen Blatt. Wahrscheinlich wird man beim Angehaltenwerden gefragt, ob man die zugehörigen Papiere vorweisen kann, die laut der ABG der Hersteller (legalerweise derzeit nur Osram und Philips) ausgedruckt mitzuführen sind.

P. S: Biete Sonstiges - NIGHT BREAKER H4-LED, OSRAMs erste NIGHT BREAKER H4 LED für Motorräder
 
FraFi

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Also einst steht felsenfest, daß die entsprechenden Kontrolleure - egal ob Prüfinstanz oder Polizei - das dem Licht sofort ansehen! Anderenfalls sind sie vielleicht (absichtlich?) sehbehindert.
Ich stelle nicht in Frage, das es entdeckt wird. Die Folgen sind aber vergleichsweise harmlos.

GSrüsse
Frank
 
Franz Gans

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Ich stelle nicht in Frage, das es entdeckt wird. Die Folgen sind aber vergleichsweise harmlos.
Dann ist Deine Formulierung trotz fehlenden Fragezeichens aber mindestens mißverständlich!

Wenn zutrifft, was in #2 steht, ist Harmlosigkeit außerdem sehr relativ. Zum einen hätte ich persönlich keine 90 Euro gerade so zu verfeuern und zum anderen auch kein Interesse ab Kontrollstelle zu Fuß oder per Taxi etc. weiterzukommen.

Daß sich das kostenmäßig im Falle eines Unfalles potenzieren kann, steht außer Frage, sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. Welcher der beiden Umstände (Kontrolle bzw. Unfall mit irregulärem Scheinwerfer als Ursache) häufiger oder eher eintritt, bleibt spekulativ. Ich halte die unerwartete Routinekontrolle für wahrscheinlicher.
 
macbasicPS

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Hallo in die Runde ,

bei den K 100/1100 - Freunden im Flingbrick - Forum hat ein Forumist mit Hilfe eines Außendienstmitarbeiters von Osram einen neuen Scheinwerfer der K für Test- und Prüfzwecke
zur Verfügung gestellt und aufgrund dessen gibt es jetzt eine ABE/Freigabe der LED - Leuchtmittel für sämtliche älteren K - Modelle welche diesen Scheinwerfer verbaut haben , da ich im Verkauf des in D größten KFZ / NFZ und Werkstatteinrichtungs- Großhändlers arbeite hatte ich den für uns zuständigen Vertreter von Philipps darauf angesprochen ob das evtl. bei Ihnen auch für unsere alten 11ér GS`en möglich wäre , bis dato habe ich noch keine Rückmeldung erhalten , typisch Vertriebler ;o) ,
wäre evtl. eine Möglichkeit um das für unsere alten Schätzchen zu legalisieren ,
ich habe zwar noch orig. Scheinwerfer aber leider keinen neuen ,

VG Franz
 
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gerd_

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Hi
Wenn, dann würde ich lieber illegal die Version von Osram verbauen. Da ist das legale Leuchtmittel zwar illegal in einen Scheinwerfer verbaut aber es ist zumindest kein illegales Leuchtmittel.
Für die möglichen Konsequenzen ist das zwar weitgehend irrelevant, aber die Hinterhofbasteleien von Ali sind teilweise optisch grausam.
Was Osram vielleicht macht ist relativ uninteressant.
Brutal gesagt hätte ich als Osram kein Interesse daran LED-Leuchtmittel mit viel Aufwand für einen sehr übersichtlichen Absatzmarkt von Oldtimern zuzulassen.
Verluste machen kann man anders einfacher.
gerd
 
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dawshill

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Hi
Wenn, dann würde ich lieber illegal die Version von Osram verbauen. Da ist das legale Leuchtmittel zwar illegal in einen Scheinwerfer verbaut aber es ist zumindest kein illegales Leuchtmittel.
Für die möglichen Konsequenzen ist das zwar weitgehend irrelevant, aber die Hinterhofbasteleien von Ali sind teilweise optisch grausam.
Was Osram vielleicht macht ist relativ uninteressant.
Brutal gesagt hätte ich als Osram kein Interesse daran LED-Leuchtmittel mit viel Aufwand für einen sehr übersichtlichen Absatzmarkt von Oldtimern zuzulassen.
Verluste machen kann man anders einfacher.
gerd
Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht irgendwann die "H4 - LED" so universell werden, dass sie dann überall in die bestehenden Scheinwerfer ohne individuelle Freigabe eingesetzt werden können, die ursprünglich mal für H4 - Lampen konstruiert und zugelassen wurden.

Es könnte dann sein, dass sie aus dem Busscheinwerfer einen Flakscheinwerfer zaubern... 🤭
 
macbasicPS

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Hi Gerd ,

betriebswirtschaftlich hast du natürlich recht , aber wenn Osram das für die K- Modelle , welche ja noch älter sind , gemacht hat , warum dann nicht auch für die 1100 GS `en , Osram hat ja schon eine ABE für ihre LED - Leuchtmittel , ist vielleicht dann gar nicht mehr so teuer diese auf verschiedene Modelle auszuweiten , wäre für uns GS - Fahrer doch schon ein deutliches Upgrade zu der im Vergleich zu modernen Scheinwerfern recht bescheidenen Lichtausbeute , und evtl. für Osram auch eine gute Werbung , die meisten von uns sind ja auch Autofahrer und von diesen habe ich bisher nur positive Rückmeldungen nach dem Umbau auf LED - Leuchtmittel bekommen ,

beste Grüße , Franz
 
Larsi

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Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht irgendwann die "H4 - LED" so universell werden, dass sie dann überall in die bestehenden Scheinwerfer ohne individuelle Freigabe eingesetzt werden können, die ursprünglich mal für H4 - Lampen konstruiert und zugelassen wurden.

Es könnte dann sein, dass sie aus dem Busscheinwerfer einen Flakscheinwerfer zaubern... 🤭
Ich hoffe auf LED Leuchtmittel mit e-Prüfzeichen als Ersatz für Glühlampen ... aber Europa braucht Regeln, möglichst noch mehr als Deutschland.
 
Larsi

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... Osram hat ja schon eine ABE für ihre LED - Leuchtmittel , ist vielleicht dann gar nicht mehr so teuer diese auf verschiedene Modelle auszuweiten , wäre für uns GS - Fahrer doch schon ein deutliches Upgrade ...
Osram kontaktieren.
Vielleicht fehlt denen nur das Testobjekt.
 
Franz Gans

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Osram kontaktieren.
Vielleicht fehlt denen nur das Testobjekt.
Es ist tatsächlich erstaunlich, welche Fahrzeugmodelle sich Osram für das Upgrade auf H4 LED aussucht. Weicht auch von den Philips Freigaben in einigen Modellen ab. Keine Ahnung, woran das, abgesehen vom geschilderten Fall K100, liegen könnte.

Sich an deren Support zu wenden, kann man übrigens auch lassen, denn ich hab's probiert (wegen Ungereimtheiten mit einem freigegebenen Modell) und außer einer automatisch generierten Antwort mit einer Fallnummer nie mehr etwas von dort gehört oder gelesen. Im Unterschied zu Philips, zum Beispiel. Man hat's eventuell nicht nötig?

Daß einer der beiden Hersteller z. B. die R1100GS in sein Nachgebet einschließt, halte ich für unwahrscheinlich, denn - hab's nicht probiert, aber grob geschätzt - es reicht der Bauraum im Lampentopf für die H4 LED-Leuchtmittel nicht aus und zudem kann dort keine Kühlluft zirkulieren, weil er geschlossen ist.

Sowohl bei Philips als auch bei Osram tragen diese Lampen einen Kühlkörperrucksack hinter sich her, in dem sich auch ein kleiner Lüfter befindet.
 
abdiepost

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R 1100 GS, R 1200 GS TB K25
Pssst... Das H4-LED-Teil (von Philips oder Osram, ich weiß es nicht mehr) tut seit 3 Jahren einen guten Job im Scheinwerfergehäuse meiner 11er. Da ist mehr Platz als im Gehäuse der 12er für die H7-LED-Birne, die ich da kurzfristig drin hatte.
 
Franz Gans

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Pssst... Das H4-LED-Teil (von Philips oder Osram, ich weiß es nicht mehr) tut seit 3 Jahren einen guten Job im Scheinwerfergehäuse meiner 11er. Da ist mehr Platz als im Gehäuse der 12er für die H7-LED-Birne, die ich da kurzfristig drin hatte.
Interessant zu erfahren, ich könnte es probieren, werde das aber nicht tun. Höchstens gelegentlich mal ausmessen, denn der Topf ist hinten zu und ich fürchte (zusätzlich) um die dauerhafte Lampengesundheit mangels Kühlluft.

Allerdings sind Deine vielleicht auch andere Lampen, denn so lange (also drei Jahre) gibt es die doch noch gar nicht in legalisierter Form von Philips (Osram kam noch später damit heraus). Darin bin ich mir ziemlich sicher.
 
Larsi

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Philips LED mit ABE:
H7 kam in 10/20, H4 in 11/21
 
gespanntreiber0

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Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht irgendwann die "H4 - LED" so universell werden, dass sie dann überall in die bestehenden Scheinwerfer ohne individuelle Freigabe eingesetzt werden können, die ursprünglich mal für H4 - Lampen konstruiert und zugelassen wurden.

Es könnte dann sein, dass sie aus dem Busscheinwerfer einen Flakscheinwerfer zaubern... 🤭
So wie ich es verstanden habe, klemmt es an der Hell/Dunkelgrenze des Abblendlichts (Blendung des Gegenverkehrs). Deshalb der Test für jeden Scheinwerfer getrennt.
Wohl deshalb ist bei meiner 12 er GS die LED nur für das Fernlicht zugelassen, was mir nichts bringt.
 
W

wernerz

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Habe in meinen alten Kisten (Keine BMW) aus den 80ern auch LED drin. ich meine Philips. Hat bisher noch nicht mal den TÜV interessiert und ist ja jetzt relativ eindeutig, bei so alten Kisten, dass das Licht nicht Serienmäßig ist. Sicher auch Glück, gib ja solche Prüfer und Solche.

Was das Thema Unfall und Folgen angeht, was soll da ein Problem sein? Welcher Unfallhergang hat einen konkreten Zusammenhang mit der Art der Lampe? Wenn du als Mopedfahrer einen Unfall ohne Fremdbeteiligung hast, warst du doch eh zu schnell. Dass ist doch immer so, dass interessiert doch keine Sau, was der wirklich Grund war.

Einzige Konstruktion könnte sein, dass einer in den Graben gefahren ist, weil du Ihn "angeblich" geblendet hast. Dass ist aber auch weit hergeholt.

Da sollte man nicht zuviel den urban legends Glauben.
 
gerd_

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Hi
Es geht nicht darum was ein TÜV übersieht oder auch "übersieht", sondern um das was einwandfrei zulässig ist. Mein Motto ist auch: In's Fernlicht kommt das was hell macht weil ich ohnehin abblende wenn einer entgegenkommt.
Ich weiss auch, dass sich viele von "korrekt eingestellten" Nebelscheinwerfern nicht geblendet fühlen (vor allem von den eigenen nicht). Tagsüber denke ich mir "oh, ein Wichtig", nachts habe ich offenbar Normaugen die sich geblendet fühlen.
Wer sich mit der Lichtverteilung von Scheinwerfen (SW) beschäftigt, sollte wissen, dass die Dinger blenden müssen (solange kein Nebel herrscht).
Wenn irgendein Sheriff sagt "unzulässig, BE erloschen, kostet", nützt es nichts dass der TÜV schwieg. Der sagt ganz einfach: "Bei der Vorführung war der Scheinwerfer in ordnungsgemässem Zustand" und ist raus.
Erfüllen die LED-H4 des einen Herstellers die Bedingungen, dann kann er sie für bestimmte Fahrzeuge freigeben. Die des Mitbewerbers erfüllen die Bedingungen vielleicht nicht oder er sieht keine Notwendigkeit sein Produkt für ein bestimmtes Fahrzeug freizugeben.
Woran es liegt ist "Glaskugellesen". Vermutungen könnten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder technische Gegebenheiten sein. Der eine SW hat einen Parabolreflektor der zweite ist ein Freiflächenreflektor und der dritte arbeitet mit einer Linse.
gerd
 
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