
Zörnie
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Fand ich auch, aber entscheidend dürfte wohl die Aussage des Sachverständigen gewesen sein, dass der Unfall auch bei rechtmäßiger Geschwindigkeit nicht zu vermeiden war.Interessantes Urteil
Ist doch ganz einfach. Der Unfall wäre auch nicht zu verhindern gewesen, wenn er mit 50 ein 30 fahrendes Fahrzeug (was ja legal gewesen wäre) überholt hätte....
Ich frage mich allerdings, warum der Motorradfahrer nicht eine Mitschuld bekommen hat, weil er innerorts überholte und eigentlich immer damit rechnen muss, dass eine Ausfahrender so wie hier nur nach links schaut.
Grüße
Steffen
Nein,...
Er missachtet die Vorfahrt des PKW-Lenkers weil er dessen Fahrspur benutzt. ...
Das ist das Problem. Viele glauben ja immer noch daß ein Blick nach links reicht um auf eine Straße einzufädeln.....Es ist eine Vorfahrtstraße, auch auf der "Gegenfahrbahn".Nein,
der Pkw biegt von einem Parkplatz auf einen Fahrstreifen ein, der nicht frei ist.
Genau das gleiche hab ich hier im Wohngebiet ...Das ist das Problem. Viele glauben ja immer noch daß ein Blick nach links reicht um auf eine Straße einzufädeln.....Es ist eine Vorfahrtstraße, auch auf der "Gegenfahrbahn".
...
Wohngebiet klingt aber nach Tempo 30 und da dürfte der Schwung beim Rechtsabbiegen eigentlich ja so kräftig nicht sein. Eigentlich!Genau das gleiche hab ich hier im Wohngebiet ...
Rechts vor links an jeder Ecke und wer irgendwo rechts abbiegt, wähnt sich im Recht, wenn er mit Schwung um die Ecke rollt. Dass aber dort ein Radfahrer auf der Gegenseite an den parkenden Autos vorbei fährt und der dann von rechts für den Abbiegenden kommt und Vorfahrt hat, scheint keiner zu begreifen.
denkst du....Wohngebiet klingt aber nach Tempo 30 und da dürfte der Schwung beim Rechtsabbiegen eigentlich ja so kräftig nicht sein. Eigentlich!![]()
Es sind ja nicht nur die SUV-Tussen (denkst du....
schau dir mal die Cappuchino-schwenkenden SUV-Tussen an wie die in 30er-Zonen fahren. Jedenfalls bei uns... die haben es immer eilig, weil die verwöhnte Brut in die Schule muß, 750m weiter.
Das ist zwar korrekt aber Erbsenzählerei. Deswegen habe ich auch das mit der nicht einsehbaren Kurve erwähnt.Nein,
der Pkw biegt von einem Parkplatz auf einen Fahrstreifen ein, der nicht frei ist.
ich fahre ja in letzter Zeit auch recht viel Fahrrad, aber auf dem Gehweg fahre ich grundsätzlich nicht mehr! Das hat mich gebrochene Knochen und mehrere (Beinahe-)Unfälle gekostet, davon bin ich ab.Eigentlich passiert dabei auch selten ein Zusammenstoß, aber als Radfahrer fühle ich mich da schon recht oft bedroht.
Ich kann jeden verstehen, der rechts auf dem Gehweg an den Autos vorbei fährt, nicht erlaubt, aber sicherer.
Ich habe mir sie durchgelesen, Steffen.@ Vierventilboxer: Lies dir mal die Urteilsbegründung genau durch. Wir alle kennen die Situation vor Ort nicht, aber das OLG erkannte keine unklare Verkehrslage oder einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch den Motorradfahrer (Ziffer 26) und auch als Abweichung vom Idealfahrer (Ziffer 15) wird nur die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angesehen, nicht aber der Überholvorgang an sich.
Ob es nach eigener Lebenserfahrung klug ist, innerorts zu überholen, sei dahingestellt.
Grüße
Steffen
Nein, das Urteil hat nicht offengelassen, ob der Motorradfahrer die Gegenspur während des Überholvorgangs rechtswidrig benutzt hat - siehe meinen Beitrag #17. Hätte er rechtswidrig überholt, hätte er mMn zumindest eine Teilschuld am Unfall bekommen.Der Motorradfahrer hat durch die - möglicherweise rechtswidrige, das lässt das Urteil ausdrücklich offen- Benutzung der Gegenspur nicht in die Rechte des einfahrenden Fahrzeuges eingegriffen. Das einbiegende Fahrzeug hatte noch keine es schützenden Rechte aus einem Überholverbot erlangt. Das Gericht hätte sicherlich anders entschieden, wenn das einbiegende Fahrzeug bereits 100m auf "seiner" Fahrspur zurückgelegt hätte.