Post aus Italien

Diskutiere Post aus Italien im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; du weißt also genau was vorgefallen ist! Glückwunsch! Fragt sich wer hier eine Wildsau ist. Null Punkte in Flensburg lassen grüßen!
qtreiber

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du weißt also genau was vorgefallen ist! Glückwunsch! Fragt sich wer hier eine Wildsau ist.

Null Punkte in Flensburg lassen grüßen!
 
challenger07

challenger07

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Das hat mit „Benehmen wie eine Wildsau“ nichts zu tun.
Bei mir war der ursprüngliche Strafzettel rund 180.- Euro. Hat sich schnell in Italien.
Den hab ich nie bekommen weil ich ja nur geblitzt wurde.
Dann bekommst Du 5 Jahre später von einem Inkassobüro aus Köln eine Zahlungsaufforderung über ein vielfaches des ursprünglichen Betrages.
Von dem ich gar nichts wusste.
Da ist bei mir Ende der Fahnenstange.

Noch dazu….. wenn Du Dich in Italien an Verkehrsregeln hältst bist Du gefühlt der Einzige der das tut. 😜
 
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Reincarnator

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Hab nicht alles gelesen, aber 2018 Post von einer Behörde im Friaul bekommen, weil ich mit der F800GS bei Tolmezzo 7 Monate zuvor mal zu schnell war. Der Brief geht an den Halter, denn in I herrscht Halterhaftung. Der Fahrer hat die nicht interessiert.

Der Verstoß wäre in D mit 15 Euro geahndet worden, in I kostet das 80. In dem Schreiben war ein link und ein Zahlencode. Ich habe dann auf der verlinkten website den Code eingegeben und durfte Foto und Messdaten bewundern. Ein weiterer link leitet direkt zu paypal, so habe ich das bezahlt, dann kam eine mail, in der man den Zahlungseingang bestätigt und sich bedankt hat.

Damit sei das Verfahren abgeschlossen. Fertig.
Wartet man mit der Bezahlung mehr als 60 Tage, verdoppelt sich der Betrag.
 
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Reincarnator

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Noch dazu….. wenn Du Dich in Italien an Verkehrsregeln hältst bist Du gefühlt der Einzige der das tut. 😜
Ich bin im September2021 von Enemonzo (Friaul) nach Hause gefahren. Ebenfalls mit der F800GS, das ist mein offroad-Bike. Zahlreiche Baustellen, Ampeln und Staus. Ich bin um 09:06 Uhr weg und war um 19:30 daheim. 644 km, davon 70 Schnellstraße und Autobahn (Bozen-Meran und Bludenz-Bregenz mit Stau), der Rest Landstraße.

Das ist unter Beachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverboten oder durchgezogenen Linien nicht machbar, da wäre ich um Mitternacht noch unterwegs gewesen. Ich habe mich auch in keinen Stau gestellt, sondern bin vor- bzw. durchgefahren.

Auf der B180 bei Ried im Oberinntal (A) war auch eine Baustelle mit Wechselverkehr und gut 2 km Stau. Geregelt durch Security in Phantasieuniform. Der hat gesehen, dass ich an dem ganzen Stau vorbeigefahren bin und wollte mir einen Vortrag halten. Allerdings hat Security auch in A keinerlei Polizeibefugnis. Kann er also nicht mehr tun, als meckern und das war mir herzlich egal.
 
K

klempus

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Hallo Allerseits,
wahrscheinlich wurde das Thema schon desöfteren hier durchgekaut, aber ich habe bei der Suche niGS gefunden.

In Kurzform:
Im September 2021 in Italien gewesen, am vergangenen Freitag kam ein Einschreiben aus Italien.
Nach Abzug der Toleranz mit 9km/h die Geschwndigkeit überschritten, wenn man innerhalb 5 Tagen zahlt kostet der Spaß 49,40 €, danach wirds teurer (62,00 bzw 106,50€)
Geld ist schon überwiesen, habe keine Lust und keine Nerven auf irgendwelchen Rechtsstreit.

Nun zur eigentlichen Frage:
In dem Brief war ein zweites Blatt.
Ein sog. Informatonsschreiben mit Antwortformular, wo man neben Name, Adresse, auch Führerscheinnummer angeben soll und ob man anerkennt, das man das Verkerhsdelikt begangen hat.
Man wird gebeten , das Formular ausgefüllt innerhalb 60 Tagen zurück zu schicken. Als letzter Satz steht dann noch, das das vorliegende Schreiben an sich keine rechtlichen Folgen hat.

Muss ich dieses Formular ausfüllen und nach Italien schicken, obwohl ich die Strafe bezahlt habe ?

Vielen Dank schonmal für eure Mühe!
Gruß Uwe
 
qtreiber

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unbedingt. Wenn nicht wird es richtig teuer. Sofern du zu dem Verstoß stehst.
 
A

akkuschrauber

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Hallo Uwe,

den gleichen Fall hatte ich auch. Bei mir kam das Schreiben aus Freiburg, auch ein Bussgeld und die Ermittlung des Fahrers. Bei mir lag ein rotes Blatt der Behörde bei, in welchem Sie die Rechtsgrundlage für die Amtshilfe erwähnten und der zusätzliche Hinweis das eine Fahrerermittlung durch die deutschen Behörden nicht unterstützt wird., Wohl aber das Bußgeld.
Ich habe nur das Bußgeld bezahlt, die Angaben zum Fahrer habe ich nicht ausgefüllt. Seid dem kam nichts mehr und ich war schon mehrfach wieder in Italien.

Gruß,

Christian
 
fralind

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Das Bußgeld ist für den Halter in Deutschland, bzw. zahlt immer der Halter. Bezahlt = Erledigt.

Zusätzlich möchten Sie zur Halterhaftung wissen, wer der Fahrer zu dem Verstoß ist.

Seit einigen Jahren gibt es auch in Italien ein mit den “Flensburger Punkten” vergleichbares Punktesystem bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Und damit hat jeder dort auch, wenn auffällig, ein Punktekonto mit 20 Punkten Guthaben. Es ist allerdings anders konzipiert als das deutsche Punktesystem, nämlich gerade anders herum. Die Punkte werden nicht addiert, sondern sie werden von einem anfänglichen Punkteguthaben von 20 Punkten jeweils abgezogen. Zusätzlich zu den Punkten gibt es, wie in Deutschland, die für die jeweilige Verkehrsordnungswidrigkeit nach Halterhaftung vorgesehene Geldstrafe.
Grundsätzlich werden die in Italien erworbenen Strafpunkte nicht auf den deutschen oder österreichischen Führerschein übertragen, dennoch besteht durchaus die Möglichkeit, ab einer bestimmten Punktezahl ein Fahrverbot als Deutscher (Europäer) für/in Italien auferlegt zu bekommen, denn das italienische Punktesystem wird seit Jahren auch auf ausländische Kraftfahrer angewandt. Die in Italien erworbenen Punkte haben jedoch keinen Einfluss auf das deutsche Punktesystem.

Für italienreisende Ausländer bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien gemäß folgender Staffelung:
-Verlust innerhalb eines Jahres Fahrverbot für 2 Jahre
-Verlust innerhalb von 2 Jahren Fahrverbot für 1 Jahr
-Verlust innerhalb von 2 – 3 Jahren Fahrverbot für 6 Monate

Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten. Je nach Verstoß werden 1 – 10 Punkte abgezogen.
So gibt es z. B. folgende Punkte:
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h bis 40 km/h 3 Punkte
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h bis 60 km/h 6 Punkte
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h und mehr 10 Punkte
Inkl. der Toleranz. Die vorgenannte Aufzählung ist nicht abschließend.

Hat man nun dort Punkte unter seinem Namen gesammelt und fährt man zwei Jahre lang hintereinander ohne Verstoß, so bleibt es bei der anfänglichen Punkteanzahl von 20 Punkten.
Autofahrer, welche für mindestens zwei Jahre die gesamte Punktzahl beibehalten haben, bekommen jeweils 2 Punkte dazu. Das auf diese Weise, also durch korrektes Verhalten im Straßenverkehr, erworbene Guthaben kann maximal 30 Punkte umfassen.


Also, da du unter 10 km/h über der zulässigen Höchtsgeschwindigkeit liegst, passiert am Punktekonto nichts nach unten
 
K

klempus

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Hallo,
ich danke euch für die Antworten und teilweise sehr guten Erklärungen !
Ich schicke das Schreiben ab und gut ist.
Gruß Uwe
 
A

akkuschrauber

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Hallo Miteinander,

im Juni 2020 war ich in den Dolomiten unterwegs. An einer Stelle zu schnell, im März 2021 kam dann das Ticket. Dieses habe ich sofort mit Rabatt bezahlt. Im Rahmen der Amtshilfe kann dies per Einschreiben aus dem Bauamt von Freiburg. Dabei war ein roter Beilagezettel vom Amt, das die angeforderte Verfolgung des Fahrers von italienischer Seite, nicht im Rahmen der Amtshilfe verfolgt wird.
Da ich wirklich nicht weiss, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, wir waren mit meinen 3 Brüdern unterwegs, und tauschen die Motorräder, habe ich den italienischen Bogen zur Fahrerfeststellung nicht ausgefüllt.
Jetzt kommt vor ein paar Tagen, ein zweiter Strafbefehl per Einschreiben von der lokalen Polizeibehörde, mit einer Geldstrafe von ca. 300€, da ich das italienische Gesetz zur Fahrerermittlung nicht befolgt habe. Ich habe jetzt natürlich Widerspruch eingelegt, da ich den Fahrer nicht benennen kann.
Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Widerspruchsverfahren?

Grüße, Christian
 
E

Equalizer

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Ja dein Rechtschutz kennt sich da aus und was soll die Ausrede von wegen nicht wissen wer gefahren ist, ihr seits zu 99.99% alle hintereinander mit der gleichen Geschwindigkeit gefahren, also könnte man den angeben, der am wenigsten auf dem Kerbholz hat.
 
bastl-wastl

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Einer von euch war es. Also zahlen.
Wir teilen solche Strafen einfach durch alle Mitfahrer.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Die Italiener wissen genau, dass sie verarscht werden und ziehen das deshalb gnadenlos durch. Zu prüfen wäre allenfalls, ob nicht schon die Fristen verstrichen sind.
 
Klausmong

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Das mit der Strafe bei Nichtbenennen des Fahrers (Lenkererhebung) gibt es in Österreich auch.

Wird zwar vermutlich in D nicht verfolgt, bleibt in den Ländern aber im Computer.

Einzige Chance, die Fristen müßen eingehalten werden, in Italien meines Wissens 1 Jahr, wenn ich nicht irre.
Also um die Strafe auszustellen und zu senden.
Aber nachdem Ihr die Angaben im März 2021 nicht erledigt habt, ist mit Strafausstellung und Zusendung die Frist knapp

Und dann bleibt das 3--5 Jahre gültig ( genau weiß ich das in I gerade nicht )
 
A

akkuschrauber

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Einer von euch war es. Also zahlen.
Wir teilen solche Strafen einfach durch alle Mitfahrer.
Hallo Bastl-Wastl,

wie schon im Post geschrieben, das Ticket wurde termingerecht bezahlt. Wir teilten es uns untereinander auf.
 
qtreiber

qtreiber

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Habe ich im ersten Beitrag geschrieben - und dies war zumindest vor einigen Jahren noch so.

Unabhängig davon ob die Strafe (sofort) gezahlt wird oder nicht, ist immer der Fragebogen mit den Fahrerdaten zurückzusenden. Sonst gibt/gab es eine neue, zusätzliche Geldbuße. In den mir mitgemachten Fällen höher als der ursprüngliche, bereits gezahlte Betrag.
 
Andi#87

Andi#87

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Wer prüft eigentlich die Angaben im Bogen auf Wahrheit?
 
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