Post aus Italien

Diskutiere Post aus Italien im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Verstoss und die Messungen werden anerkannt, Bußgeld (sofort) überwiesen. Müssen dennoch auf jeden Fall die Fahrerdaten innerhalb von 60 Tagen...
qtreiber

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Verstoss und die Messungen werden anerkannt, Bußgeld (sofort) überwiesen.

Müssen dennoch auf jeden Fall die Fahrerdaten innerhalb von 60 Tagen gemeldet werden?

 
fralind

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Also Knöllchen wurde schon Wochen (Schreiben an den Halter) bezahlt und nun gibt es ein Bußgeld für die Nichtmitteilung der Fahrerdaten an den Halter, denn nach italienischem Recht muss bei Verspätung oder Nichtmitteilung der oben genannten Angaben ein weiteres Ticket in Höhe von EUR 286,00 zuzüglich der Kosten gemäß Art. 126 der italienischen Straßenverkehrsordnung an den Eigentümer des Fahrzeugs geschickt werden.

Das deutsche Recht kennt keine Halterhaftung, daher würde eine zusätzliche Strafe für die Nichtnennung des Fahrers bei uns nicht durchgesetzt und da das Geld sowieso nicht nach Italien ginge, sondern unserem Staatssäckel zugeführt würde, hat Italien gar kein Interesse daran, die deutschen Behörden zu beteiligen. Da du als Halter aber ja scheinbar direkt angeschrieben wurdest, anstatt über die deutschen Behörden, von wem ist das Schreiben, steht irgendwo NIVI Emo drauf?
Das ist das italienische Inkasso (nicht die italienische Polizei, auch wenn es zum verwechseln ähnlich aussieht). Wird dann nervig wenn du zu Recht nicht zahlst, die reichen das irgendwann an deutsche Inkassos weiter, incl. Anwaltsschreiben.


Ein Problem bleibt, Angsthasen die wieder nach Italien wollen zahlen meistens - oder man verlegt den Sommerurlaub für 3 Jahre an die raue Ostsee
 
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qtreiber

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Eigentlich möchte ich nur meine Frage konkret beantwortet haben (Fahrerdaten). Alles andere ist soweit klar. Du bist (evtl.) einen Schritt weiter. Der gezeigte Ausschnitt oben steht auf dem Bescheid für die Geschwindigkeitsübertretung und stammt von der zuständigen italienischen Gemeindepolizei. Die dort genannte Frist von 60 Tagen ist noch nicht abgelaufen. Bußgeld wurde gerade gezahlt.

Der Bescheid der italienischen Gemeindepolizei xy wurde über die in Niedersachsen zuständige Polizeibehörde Lüneburg zugestellt. Die Lüneburger weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie nur Zustellungsbehörde ist und für Auskünfte, Einsprüche oder weitere Schreiben nicht zuständig ist sondern ausschließlich die italienische Behörde.


Frage: Müssen die Fahrerdaten auf jeden Fall (nach Italien) gemeldet werden?
 
fralind

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Nein.

Was dann passiert steht oben.

Nur solltest du dann auch 3 Jahre dort nicht angehalten werden oder in Meldepflichtigen Unterkünften nächtigen.
Es passiert aber auch nichts nachteiliges wenn ja. Es geht dabei ja um das Italienische Punktekonto. Dort kann man natürlich auch sammeln, was aber im Fall der Fälle nur bedeutet, dass man dort dann nicht mehr fahren darf.

Oder man kann sich in Italien mit Einspruch auf fehlende Verantwortlichkeit als Halter berufen, das Schreiben muss auch in italienischer Sprache sein und an die Präfektur oder den Friedensrichter gehen, ein Aufwand, der sich spätestens bei einer Wiedereinreise bezahlt machen kann.
 
qtreiber

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Fahrerdaten müssen nach deiner Kenntnis nicht gemeldet werden, hätte aber die Folge, dass der angeschriebene Fahrzeughalter sich in Italien vorerst nicht sehen lassen sollte? Klingt für mich etwas seltsam.


Das Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung wurde gezahlt, was ist mit den im Schreiben genannten 286 Euro?
Ist es so wie von dir angenommen, hat es nichts gebracht die Geschwindigkeitsübertretung zu bezahlen.
 
bastl-wastl

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Ich denke es geht den Italienern darum ob ein italienischer Staatsbürger gefahren ist und damit deren Punktesystem greift.
 
fralind

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Nach italienischen Recht ja
Nach deutschem nicht.

Daher besteht in Italien nach nicht Nennung und Fristverstreichung eine Forderung, die 286 €. Die in Deutschland nicht vollstreckt werden kann, aber auf Italienischem Boden schon.
 
qtreiber

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Punkte sind nicht das Problem.

Zusammengefasst nach den bisherigen Aussagen:
Bußgeld wurde gezahlt, dennoch ist es sinnvoll die Fahrerdaten nach Italien zurückzumelden. Dann werden die 286 Euro nicht fällig und der Fahrer kann sich frei in Italien bewegen.

Werden die Fahrerdaten nicht genannt, folgt aus Italien eine Rechnung über 286 Euro, die in D nicht vollstreckt werden können. Risiko für den Fahrer/Angeschriebenen und dessen Fahrzeug wäre dann nach Italien zu fahren und dort in eine Kontrolle zu geraten.
 
fralind

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Genau so.
 
GS-Tourenfahrer

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Moin,

ich hatte im letzten Jahr (2019) auch ein Schreiben von den ital. Behörden zugestellt bekommen. "Vergehen" (Irgendwas mit 15 km/h zu schnell) war in 2018. Habe die Strafe bezahlt ohne weitere Halternennungen.
NiGS mehr von denen gehört.
Hoffentlich bleibt das so :wink:
 
qtreiber

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kannst du dich erinnern, ggf. hast du den Vorgang gespeichert, ob in deinem Anschreiben der oben zu sehende Passus enthalten war?
 
GS-Tourenfahrer

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Nein - tut mir leid. Habe bezahlt und danach den Vorgang bei mir entsorgt.
 
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Bernd, wenn du weiter unbesorgt in den Patissenhof fahren möchtest, meldest du deine Daten einfach. Wer weiß, ob nicht auch noch eine Verbindung zwischen Meldebehörde und Strafverfolgung besteht.
 
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Gast39385

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Hallo Bernd,

wenn ich es genau wissen möchte würde ich mir eine Rechtsberatung (Anwalt, Rechtschutz, ADAC ect.) einholen. Nichts gegen die Aussagen hier im Forum, aber verlassen würde ich mich auf die nicht.

Gruss
Klaus
 
AlpenoStrand

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Was passiert eigentlich wenn der Max Mustermann mit der Führerscheinnummer 08154711 gefahren ist? :rolleyes:
 
Uli_Ddorf

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Was mir mal geholfen hat war die ADAC Rechtsberatung, die beraten auch am Telefon, wenn man keinen Rechtschutz hat, sondern nur Mitglied ist...

Ansonsten gibt es hier in Düsseldorf eine Anwaltskanzlei, die machen fast nur Italien Sachen...
 
fralind

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Es geht dabei um das italienische Punkte Konto. Wird man dort als nicht Italienischer Staatsbürger auffällig, möchte man dort wissen wer man ist und es wird ein Konto über die Person eröffnet, denn seit einigen Jahren gibt es auch in Italien ein mit den “Flensburger Punkten” vergleichbares Punktesystem bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Es ist allerdings anders konzipiert als das deutsche Punktesystem, nämlich gerade anders herum. Die Punkte werden nicht addiert, sondern sie werden von einem anfänglichen Punkteguthaben von 20 Punkten jeweils abgezogen. Zusätzlich zu den Punkten gibt es, wie in Deutschland, die für die jeweilige Verkehrsordnungswidrigkeit vorgesehene Geldstrafe.
Grundsätzlich werden die in Italien erworbenen Strafpunkte nicht auf den deutschen oder österreichischen Führerschein übertragen, dennoch besteht durchaus die Möglichkeit, ab einer bestimmten Punktezahl ein Fahrverbot für Italien auferlegt zu bekommen, denn das italienische Punktesystem wird seit Jahren auch auf ausländische Kraftfahrer angewandt. Die in Italien erworbenen Punkte haben jedoch keinen Einfluss auf das deutsche Punktesystem.

Zum Thema Fahrerdaten ausländischer Kraftfahrer, für italienreisende Ausländer bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien gemäß folgender Staffelung:
-Verlust innerhalb eines Jahres Fahrverbot für 2 Jahre in Italien
-Verlust innerhalb von 2 Jahren Fahrverbot für 1 Jahr in Italien
-Verlust innerhalb von 2 – 3 Jahren Fahrverbot für 6 Monate in Italien

Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten. Je nach Verstoß werden 1 – 10 Punkte abgezogen.
So gibt es z. B. folgende Punkte:
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h bis 40 km/h 3 Punkte
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h bis 60 km/h 6 Punkte
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h und mehr 10 Punkte
Es gibt natürlich wie bei uns auch für andere Vergehen Punkte.

Fährt man zwei Jahre lang hintereinander ohne Verstoß, so bleibt es bei der anfänglichen Punkteanzahl von 20 Punkten. Kraftfahrer, welche für mindestens zwei Jahre die gesamte Punktezahl beibehalten haben, bekommen jeweils 2 Punkte dazu. Das auf diese Weise, also durch korrektes Verhalten im Straßenverkehr, erworbene Guthaben kann maximal 30 Punkte umfassen.
Abgezogene Punkte können, ähnlich wie in Deutschland, durch Teilnahme an spezifischen Kursen in autorisierten Fahrschulen oder Verkehrsämtern wiedererlangt werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren einer Abschlussprüfung.

Kann also bedeuten, man sammelt in 2 Jahren bei einigen Urlauben in Italien einige Knöllchen, etwas zu schnell, falsch geparkt, abgelaufener Verbandskasten usw., bezahlt das von zu Haus, denkt sich nichts dabei und sammelt dabei ohne es zu Wissen Punkte bis ins Minus, und kommt dann auf Italienischem Staatsgebiet in eine Kontrolle, wird einem die Weiterfahrt untersagt, und kostet natürlich Strafe.
 
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V

Versuch122

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Ich habe diese Zahlungsaufforderung nun bekommen.

Da ich mit dem.kennzeichen nicht mehr nach Italien fahren werde:

Besteht ein Risiko?
Wir sind immer in Ferienwohnung unterwegs.
Verjährt es nach 3 Jahren?

Sehr nervig, da der Strafzettel schön teuer war und ich dachte durch die Zahlung ist ja klar, dass ich gefahren bin.
Ist irgendwie lächerlich.
 
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