Reifen-Eintragung

Diskutiere Reifen-Eintragung im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Für alle einmal die grundsätzliche Info von Trelleborg (Hersteller der Mitas-Reifen), die zum Glück keinerlei Interpretationen mehr zulässt. Puh...
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Rene13

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Für alle einmal die grundsätzliche Info von Trelleborg (Hersteller der Mitas-Reifen), die zum Glück
keinerlei Interpretationen mehr zulässt. Puh, endlich einmal klare Verhältnisse.

Somit ist ein für alle Male klar, wie zu verfahren ist, was möglich ist und was nicht.
Endlich keine Diskussionen mehr notwendig.
Bitte habt daher Verständnis dafür, dass ich auch auf eventuelle Fragen nicht antworten werde,
denn die Situation ist nun geklärt. Obs einem passt oder nicht sei dahin gestellt.

LG und gern geschehen.




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bastl-wastl

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Ich sehe da schon Zweifel bei Punkt 1a.
Die schreiben dass eine Sevice Information zur Verfügung gestellt wird, wo die empfohlenen Reifenkombi hervorgeht.
Laut vieler anders lautenden Infos benötige ich diese Service Information nicht.
Somit ist dieses Blatt auch nix anderes als dass mir vorgegaukelt wird dass ich eine, wie sie eigentlich genannt werden, Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Reifentypen brauche.
 
Hansemann

Hansemann

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Nun, der Beitragsersteller hat ja erklärt, dass Trelleborg ihm Erleuchtung gebracht hat, das sei ihm gegönnt.

Tatsächlich gibt es aber das Schreiben des Verkehrsministeriums, zum selbst nachlesen hab ich es noch mal verlinkt: BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

Mittlerweile gibt es auch Handlungsanweisungen des TÜV die im Internet kursieren, die aber möglicherweise je nach Prüfstelle unterschiedlich interpretiert und angewendet werden. Also so endgültig geklärt wie der Rene13 das für sich sieht, ist es leider immer noch nicht.
 
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Rene13

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Mittlerweile gibt es auch Handlungsanweisungen des TÜV die im Internet kursieren, die aber möglicherweise je nach Prüfstelle unterschiedlich interpretiert und angewendet werden. Also so endgültig geklärt wie der Rene13 das für sich sieht, ist es leider immer noch nicht.
Nun, wenn Du Dir den Beipackzettel von Trelleborg durchliest, frage ich mich, was da im Vergleich zu dem Link von Dir unverständlich offen bleibt...?
 
QVIENNA

QVIENNA

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Sie vermeiden es wie die Pest, verbindlich zu sein und schreiben nur Service Information 🤣🤣
 
Hansemann

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Der Minister bezieht sich auf Rechtssätze der EU, Trelleborg interpretiert schon, dass Reifenbindungen für Motorräder mit EU-Betriebserlaubnis unwirksam werden. Wo steht das denn, in welchem Gesetz? Das kann man schließen, kann aber auch ganz schnell ganz dünnes Eis werden. Es gibt auch gute Argumente, dass dies nicht der Fall ist. Spezielle Regelungen gehen normalerweise den grundsätzlichen Regelungen vor. Eine durch die Zulassungsstelle verfügte Regelung wird eher nicht durch ein Rundschreiben eines Ministeriums und schon gar nicht durch einen Reifenhersteller außer Kraft gesetzt. Der Fall ist allerdings eher hypothetisch, könnte aber theoretisch nach Umbauten vorkommen.

Sehr lästig kann auch die Geschichte mit der Freigängigkeitsprüfung werden, die je nach Prüfstelle individuell gehandhabt werden kann. Die meisten Prüfer sind sachorientiert und pragmatisch, aber es gibt auch andere, die sehr kritisch bewerten.
 
bastl-wastl

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Offen bleibt einfach die Frage:
Darf ich mit einer EU Zulassung einen Reifen fahren der vom Hersteller keine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, aber alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt.
Eine klare Aussage dazu wird dir von offizieller Seite keiner geben.

Für michimmer noch die beste Erklärung:
 
bastl-wastl

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Das war eine der "ersten" Erklärungen. Ich denke, in der Zwischenzeit sind zumindest Erfahrungswerte gemacht worden, die aus Prüf- und Abnahmeterminen stammen.
Entscheidend ist ja nicht wer welche Erfahrungen gemacht hat. Ob der Prüfer oder der Polizist eine Sache durchwinkt, aus Unwissenheit oder warum auch immer, gibt mir keine Sicherheit.
Es geht um eine eindeutige Rechtslage.
 
TTTom

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Ich sehe da schon Zweifel bei Punkt 1a.
Die schreiben dass eine Sevice Information zur Verfügung gestellt wird, wo die empfohlenen Reifenkombi hervorgeht.
Laut vieler anders lautenden Infos benötige ich diese Service Information nicht.
Somit ist dieses Blatt auch nix anderes als dass mir vorgegaukelt wird dass ich eine, wie sie eigentlich genannt werden, Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Reifentypen brauche.
Da steht nicht, dass die benötigt wird. Sondern nur, dass sie die zur Verfügung stellen.
Das ist Kundenservice, da geht es nicht um die Zulässigkeit, sondern darum, dass der Hersteller die Kombi getestet hat und als Gebrauchstauglich empfehlen kann.
 
Thema:

Reifen-Eintragung

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