Das Befahren der Pannenstreifen/Standspur ist auch in DE verboten. Bei und ist es auch verboten über eine rote Ampel zu fahren.
Stau ist ein Sonderfall. Den besagten Streifen zu benutzen um die Rettungsgasse freizuhalten fällt nicht unter "befahren", sondern "benutzen weil Rettungsgasse". Dürfte er überhaupt nicht befahren werden, dann würden alle die eine Panne haben bestraft werden weil niemand nachweisen könnte, dass er sein Auto auf den Pannenstreifen gehoben und nicht dorthin gefahren hat.
Überfahre ich eine rote Ampel um Platz für die Rettungsgasse zu schaffen (nein, nicht vor jede rote Ampel ist ein Stau

), so ist das auch nicht strafbar. Selbst wenn der Rettungswagen dann 150 m hinter mir in eine Seitengasse abbiegt und mein Rotlichtverstoss daher "sinnlos" war, gibt's keine Strafe. Ob das "Verbotsirrtum" heisst oder man einfach nicht zu warten braucht bis der Rettungswagen an der Stosstange schabt und dann erst nachdenkt um zu ergründen ob esvielleicht nicht doch sinnvoll wäre . . . ist egal.
Da setze ich voraus, dass österreichische Politiker nicht noch blöder sind als unsere und dies bei ihren Mitbürgern benauso annehmen.
Sonderrechte hat in DE auch derjenige der eine werdende Mutter die "etwas spät dran ist" in's Krankenhaus fährt und dabei ein paar rote Ampeln mit der bereits von den Feuerwehrlern erwähnten Vorsicht missachtet.
Zuerst gibt's Schimpf, doch wenn der Arzt sagt "ja, war nötig, zumindest erschien es so" dann wird das Verfahren eingestellt.
Blaulichtbesitzer sind samt ihrer Tröte nicht besser gestellt. Der ganze Krempel dient nicht dazu Recht zu haben/zu erzwingen, sondern soll letztlich die restlichen Verkehrsteilnehmer nur darauf hinweisen, dass das Einsatzfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt und dies eben kundtut. Knallt's, dann gelten erst mal die gleichen Gesetze wie sonst auch. Wer kam von rechts/hatte Vorfahrt, konnte der "zivile" Fahrer die Kundgabe der Rechte erkennen, war es ihm möglich rechtzeitig zu reagieren UND, ganz wichtig, fuhr der "Sonderrechtenutzer" mit der gebotenen Umsicht?
Kasper + Brülltüte heisst nicht "Deppen weg ich komme" sondern "darf ich mit Nachdruck darum bitten!". Es gibt zwar Ärger wenn man einem derartigen Fahrzeug die Fahrt nachhaltig behindert, doch darf dieses auch nicht nach dem Motto fahren "ich bin rot, wiege 30 Tonnen und der PKW ist ein Klacks weil ich 50 Km/h mehr drauf habe". Allerdings darf der "Rote" im äussersten Fall ein parkendes Fahrzeug zur Seite schieben. Zumindest wenn es korrekt geparkt war, bezahlt der Staat den Schaden (irgendwann :-( ). "Heizt bei dem Hausbrand mal nach und die Leben retten wir dann später, wir müssen erst auf einen Parker warten" verlangt niemand.
gerd