sorry, hab ich mich noch mal schlau gemacht, der arme TÜV ist erfüllungsgehilfe und muss die höhere Gebühr auf staatliche Anweisung eintreiben, der
TÜV Rheinland weiß es genau:
Weiterer Änderungspunkt bei den Neuregelungen der HU: Die Rückdatierung wird abgeschafft. Das heißt: Künftig wird eine Plakette für einen Pkw grundsätzlich 24 Monate gültig sein, auch wenn die Prüffrist um mehr als 2 Monate überzogen wurde. Dies betrifft rund acht Prozent der Fahrzeuge, die bei TÜV Rheinland geprüft werden. Ist die Prüffrist um mehr als zwei Monate überzogen (und nur dann), hat der Gesetzgeber eine neue Gebühr eingeführt, die um 20 Prozent höher als die der normalen HU liegt. Beim Pkw macht das einen Zuschlag aus, der zwischen fünf und acht Euro liegt. Die erhöhte Gebühr für die Ergänzungsprüfung wird nach Angaben der Bundesregierung erhoben, weil Prüforganisationen bei solchen Fahrzeugen verpflichtend eine Ergänzungsprüfung durchführen müssen. Der Grund dafür ist die zunehmende Anzahl der Mängel, je länger die Prüftermine auseinander liegen. Aber Achtung, denn wie bisher gilt: Die HU darf nicht überzogen werden. Sanktionen und Bußgelder für eine Fristüberziehung bleiben gleich: Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern kostet eine Überziehung von zwei bis vier Monaten derzeit 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten kassiert der Sünder zwei Punkte in Flensburg und muss 40 Euro zahlen.
die Argumentation ist aber haarsträubend
Na, dann weiß ich ja relativ genau, was mich 5 Jahre fehlender TÜV für meine (durchgängig angemeldete) Fatboy kosten:
ca. 5x 70 Euronen = 350€, abzgl. 40€ = etw. 310€ = 310€ Ersparniss. Angenehme zwei Pkt.e in FL. Ich will doch nicht, daß die rührigen Staatsdiener arbeitslos werden und "urplötzlich" keine Zahlen mehr zum umschaufeln haben (max. 7 Stunden/pro Tag intensiven Nichtstuns führen zu frühzeitigem Verschleiss -hauptsächlich geistig-, wobei die verkümmerte (kümmerliche

) Sitzhaltung ein Übriges zum ungesunden Arbeitsklima beitut und den gemeinen Steuerzahler durch, allfällig für Kuren erforderliche Kosten, über jegliche, gesetzesmäßig anfallende Gebühr hinaus, belastet

. Da ich da sonst nichts auf dem Konto habe, ist ein "PLUS" doch erfreulich (oder hab ich da was missverstanden

?).
Aber, es ist dann wenigstens gesetzeskonform, denn als KFZ-Halter bin ich (nicht nur ich, warum eigentlich schon wieder ich

) verpflichtet (warum auch immer), erwähntes KFZ regelmäßig zum TÜVen vorzuführen, spätestens alle zwei Jahre. Nun, ich habe das versäumt (quasi, weil nicht relevant für ein nicht bewegtes KFZ). Als, gelinde gesagt, völlig überflüssig betrachtet. Keine Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum (nichtmal im nicht öffentlichen, geht schwer mit ausgebauten Rädern), also auch kein kein TÜV erforderlich.
Fertsch!
Von Staates wg. ist man da (der Lobby muss Genüge getan werden, sehe ich ja ein

) nat. hinter jedem Teuro hinterher, sachlich begründen kann's wohl eher niemand (schon keiner der genannten Staatsdiener, jedenfalls nicht wirklich schlüssig, aber solches würde ich von staatsdienenden Paragraphenreitern eh nicht erwarten, würde es doch unerwünschte Eigeninitative u. Verstehen des Vorganges vorraussetzen, nicht aber stumpfes Abarbeiten von irgendwelchen, zugunsten einer Organisation o. "des Staates" erlassener Vorschriften).
Grüße
Uli