Serviceintervall BMW Kalenderjahr ? Änderung Wartungsintervall

Diskutiere Serviceintervall BMW Kalenderjahr ? Änderung Wartungsintervall im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Vielleicht ??? bekommt es ein Moderator hin irgendwo im Forum, z. B. über dem Eröffnungsbeitrag, die korrekten Serviceintervalle anzupinnen. Wie...
qtreiber

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Vielleicht ??? bekommt es ein Moderator hin irgendwo im Forum, z. B. über dem Eröffnungsbeitrag, die korrekten Serviceintervalle anzupinnen.

Wie viele Varianten wurden bis jetzt genannt? Drei?

Die beliebten Hinweise auf die Suchfunktion, z. B. in diesen Beitrag, verunsichern einen Neuling eher.
 
KlausB

KlausB

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Vielleicht gilt bei neueren Modellen eine andere Regelung. Aber bei meiner GS (2017er Baujahr) erscheint vor Ablauf von 12 Monaten die Nachricht, dass ein Service ansteht. Ich hatte mir das gedacht, den Servicetermin mit der Werkstatt um 1 Jahr plus 3 Wochen durch entsprechende Terminvereinbarung 2 Monate zuvor geplant (die Monatsfrist bei der Überziehung abgeklärt) und die 50.000 km voll gemacht, weil ich diese Inspektion nicht vorziehen wollte, dazu hatte ich die 3 Wochen gebraucht. Ich gehe davon aus, dass die Einlieferung gemäß dieser Anzeige zur Wartung bei BMW dann im Kulanzfall auch zählt. Wäre das Kalenderjahrende als Kriterium verwendet worden, dann hätte es keine Anzeige bis knapp unter 50.000 km geben dürfen, es wurde aber die 12-Monatsfrist seit der letzten Inspektion genommen. Natürlich habe ich keine App bei diesem Modell. Im Zweifelsfall hilft nur ein Blick in das Handbuch, da sollte es genau drin stehen, das ist das Dokument, was rechtlich für den Nachweis genommen wird. Da steht, was gilt.

Und dort wurde bisher immer das Datum der Wartung plus 365 Tage eingetragen. Wenn nur einmal im Jahr gewartet werden muss, dann müsste hier immer der 31.12. des nächsten Jahres stehen (sowie die Kilometerangabe). Bei mir stand das noch nie da. Spekulieren hilft nicht. Im Kulanzfall muss man nachweisen, dass man sich an diese Eintragungen gehalten hat. Rumstreiten, ob der Text "einmal pro Jahr" bis zum Kalenderjahrende reicht, wenn die Werkstatt ein Datum innerhalb des Jahres gesetzt hat, hilft bei Kulanz gar nicht. Kulanz kann man nicht einfordern, sie wird freiwillig gewährt.

Gruß
Klaus
 
udob

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Das böse Buch schreibt auf den Seiten 257 ff. für das Bj. 2019 folgendes:
1623152294471.png

1623152326325.png


Ich finde es eigentlich selbsterklärend.
Auf den folgenden Seiten sind dann noch weitergehende Erläuterungen. Ich finde aber nirgendwo was, was über die 12 Monate hinaus geht.
Vielleicht hat das ja jemand anders irgenwo als schritfliche Bestätigung.
Brauche ich zwar nicht, da es bei mir mit den 10000er Wartungen meistens passt, aber vielleicht hilft es dem- oder derjenigen, der/die Zwischentermine benötigt.

:-)
 
KlausB

KlausB

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Na ja, ich denke, BMW hat sich einfach nur bescheiden ausgedrückt. Einmal pro Jahr kann interpretiert werden als einmal im Kalenderjahr (steht aber nicht so da, das wäre eindeutig bis zum 31.12. eines Jahres) oder nach Ablauf von einem Jahr ab dem letzten Wartungstermin, das steht aber so auch nicht. Stattdessen steht nur "Jahr". Was zählt, hast du ja gemarkert, die Werkstatt trägt das Datum der nächsten Wartung und die Kilometer ein. Was zuerst eintritt, löst die Wartung aus.

So ist das auch bei PKWs, ich weiß nicht warum das hier nun anders sein sollte.

Gruß
Klaus
 
erme

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Weil es bei BMW so geändert wurde. Aber nicht ausreichend Kommuniziert wurde. Fakt ist es ist jetzt das Kalender jähr und nicht 12 Monate.

Händler trägt ein 05/22 im Display steht 30.05.22.

Du hast aber Zeit bis zum 31.12.22 ( wie es in der App auch steht) und BMW wird es Dir bestätigen...

Alles unter dem vorbehält das du nicht über die km bist....
 
langer-rudi

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Na ja, ich denke, BMW hat sich einfach nur bescheiden ausgedrückt. Einmal pro Jahr kann interpretiert werden als einmal im Kalenderjahr (steht aber nicht so da, das wäre eindeutig bis zum 31.12. eines Jahres)....
Die App spricht eindeutig vom KALENDERjahr, und dieses lässt sich nicht falsch interpretieren.
 
KlausB

KlausB

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Also für alle: ich habe jetzt an der hier im Forum genannten Service-Nummer bei BMW in München angerufen. Es ist tatsächlich geändert. Man muss einmal im Kalenderjahr oder eben nach der Kilometerangabe. Als Service gegenüber den Kunden hat BMW das geändert, damit man nicht nach 365 Tagen z. B. 2000 km vor dem Kilometerintervall die Inspektion hat und danach wieder. Die Werkstatt hat das in ihrem Wartungs. bzw. Gewährleistungshandbuch auch stehen.

Ich habe bei meiner Werkstatt angerufen und gefragt, warum nun nicht als Datum der 31.12. eines Kalenderjahres in das Wartungsheft geschrieben wird. Die Antwort war, dass die Kunden darüber aufgeklärt würden, dass man problemlos 5 Monate überziehen kann (wenn man nachfragt), dass sie aber nicht den letzten Tag des Jahres eintragen, im Dezember würde sowieso niemand sein Motorrad bringen. Die Werkstatt wusste Bescheid, hatte mich dazu aber nie aufgeklärt. Gut, sie haben sich dafür jetzt entschuldigt, das reicht mir.

Um Kulanz zu erhalten, gilt also tatsächlich die Wartung entweder bei dem Kilometerstand oder einmal im Kalenderjahr.

Achtung: programmtechnisch verwendet das Bordsystem das Service-Intervall von 365 Tagen ab der letzten Inspektion. Die Anzeige zeigt damit die entsprechende Anzahl Tage vorher "Service". Das lässt sich gemäß BMW nicht ändern. Also kann man das beruhigt ignorieren und so lange weiterfahren, bis im laufenden Kalenderjahr dann die entsprechende Kilometeranzahl gemäß Wartungsintervall zusammen ist. Oder man muss halt doch spätestens vor der Winterpause das Mopped zur Wartung bringen

Danke für den Tipp mit dem Anruf bei BMW in München. Wieder etwas gelernt.

Gruß
Klaus
 
LaCy-boGSer

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Aber komisch finde ich das schon, dass im Wartungsheft etwas anderes steht und man sich auf etwas verlassen soll das nur mündlich " kulanz " erfolgt

und sobald man dann in die eventl. CarGarantiephase kommt sieht es dann sicher auch wieder anders aus.

@qtreiber was soll ich jetzt wo hin schreiben ? ;) ich könnte nur einen Hinweis in der Überschrift machen wo die richtige Angabe nachzulesen ist

wie wäre das ?
 
qtreiber

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... mit den unterschiedlichen Baujahren!?

Vergiss es, bei Bedarf frage ich dich. :coo8ol:
 
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ich könnte nur einen Hinweis in der Überschrift machen wo die richtige Angabe nachzulesen ist
am einfachsten wäre doch: In der App. Wenn man den im Eingangsposting gezeigten Screenshot zu sehen bekommt, dann scheint die App (und die sollte die Regelungen seitens BMW kennen) ja zu dem Schluss gekommen zu sein, dass man bis Ende des lfd. Kalenderjahres Zeit hat.

Und hat, wenn man davon einen Screenshot macht, auch einen Beweis, falls in 2 Jahren die CarGarantie rumzicken sollte.
 
LaCy-boGSer

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Die CarGarantie hat damit nichts zu tun - das ist eine Versicherung bei der man sich an deren Bedingungen halten muss.

Für die Zeit vor der CarGarantie würde ich aber mir eine schriftliche Bestätigung bei BMW einholen - dann hat das zumindest in der Garantiezeit Hand und Fuß !
 
langer-rudi

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Vielleicht könnte man ja als Forenbetreiber mal BMW direkt anmailen und um Erläuterung bitten, und deren klärende Antwort, das Einverständnis vorausgesetzt, dann hier posten.
 
qtreiber

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Die App nutze ich nicht.
 
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Vielleicht könnte man ja als Forenbetreiber mal BMW direkt anmailen und um Erläuterung bitten, und deren klärende Antwort, das Einverständnis vorausgesetzt, dann hier posten.
Wie wäre es wenn du den Posten 😉 bekommst das anzufragen.

Du kannst ja in deiner Anfrage reinschreiben, dass es ein Diskussionspunkt im GS Forum ist und du dich für alle erkundigen möchtest um es hier zu veröffentlichen.
 
KlausB

KlausB

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Vielleicht könnte man ja als Forenbetreiber mal BMW direkt anmailen und um Erläuterung bitten, und deren klärende Antwort, das Einverständnis vorausgesetzt, dann hier posten.
Ich habe doch geschrieben, dass ich heute (!) mit BMW in München direkt telefoniert habe. Wenn BMW Kulanz gewährt, dann gilt das auf der Basis Wartung nach den vorgeschriebenen Kilometern oder 1 Wartung im Kalenderjahr, weil die Kilometer eben nicht erreicht wurden. Das hat BMW selbst erlassen, die Werkstatt muss das wissen, und meine wusste das auf Nachfrage auch. Es ist im Sinne des Kunden, um unsinnige Wartungen in kurzen Abständen zu verhindern, weil die 365 Tage Abstand zur letzten Wartung relativ kurz vor dem Erreichen der Kilometerschwelle liegt. Da kann man jetzt einfach in dem betreffenden Jahr weiterfahren, erreicht die Kilometerschwelle für die Wartung oder muss halt doch so zur Inspektion.

Eine Car-Garantie ist aber etwas anderes, das ist eine Versicherung. Da könnte durchaus die alte Regelung gelten, denn dafür tritt nicht BMW ein. Da dreht es sich auch nicht um Kulanz.

Gruß
Klaus
 
JUG

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....
Eine Car-Garantie ist aber etwas anderes, das ist eine Versicherung. Da könnte durchaus die alte Regelung gelten, denn dafür tritt nicht BMW ein. Da dreht es sich auch nicht um Kulanz.

Gruß
Klaus
Und da ist es wieder: könnte

Darum ist es doch nett vom langer-rudi, dass er nochmal eine Anfrage startet um eine umfassende Aussage zu erhalten.
 
KlausB

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Äh, da stand etwas von BMW direkt anmailen. Das hilft doch nichts. Die CarGarantie ist eine Versicherungsleistung und wird doch nicht von BMW erbracht, sondern nur von den BMW-Vertragspartnern an die Kunden verkauft. Da muss man dann die Versicherung anmailen, ob sie sich an den von BMW geänderten Vorgaben orientiert. Durch Anmailen von BMW wird man keine verbindliche Aussage des Versicherers bekommen.

Gruß
Klaus
 
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