
lomax
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Es gibt eine Abmachung zwischen D u. USA, dass bei Arbeitsverhältnissen, die unter 18 Monate dauern, nicht das Land eine Rente zahlt, in dem die Arbeit verrichtet wurde, sondern, dass diese Zeit das Heimatland übernimmt, um sich gegenseitig Bürokratie zu sparen.Arbeitszeiten in den USA sind lediglich Anrechnungszeiten und verkürzen damit die mindestens erforderlichen 35 Jahre für einen vorgezogenen Renteneintritt mit 63 Jahren oder bei Schwerbehinderung ab 62 Jahre. Die Deutsche Rentenversicherung gewährt für solche Rentenberechnungszeiten keine Rentenpunkte, damit wird die deutsche Rente also nicht erhöht.
Nachzulesen im PDF-Dokument (Seite 19) als Download hier: Arbeit und Rente in Deutschland und in den USA
Besteht ein Rentenanspruch in den USA, wird die Rente von dort bezahlt, nicht von der Deutschen Rentenversicherung.
Bezüglich des Antrags würde ich diesen über einen Rentenberater stellen (frühestens 6 Monate vor dem möglichen Eintritt, ohne Schwerbehinderung also mit 62,5 Jahren). Man kann sein Glück auch mit einem Online-Antrag versuchen.
Gruß
Klaus
Für mich heißt das, dass D meine Arbeitszeit in den USA (15 Monate) anerkennt und rentenmäßig übernimmt.
Hier die Vereibarung auf Seite 20:
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