Umfassender Rentenrechner gesucht

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Willi13

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@levoni und schon hab ich was worüber ich mich seit meiner Altersteilzeit und jetzt als Rentner ärgere! Jeden Monat über €100 an die KV und das noch fast 4 Jahre. Schröder und Müntefering sei Dank.....
 
KlausB

KlausB

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Diese Sozialversicherungspflicht für Direktversicherungen wurde eingeführt, weil die Krankenkassen zu wenig Beiträge bekamen. Wir haben jetzt denselben Fall wieder, bei PV und KV. Mal sehen, welche Klimmzüge die Politiker sich wieder ausdenken, die sicherlich auch für bereits laufende Verträge gelten.

Weil weiter oben die 9.392 € als Einzahlung in die deutsche Rentenversicherung für einen Rentenpunkt als lohned genannt wurde, hier eine Tabelle für die alternative Anlage in einem ETF.

1754063087688.png

Man startet mit einer Netto-Rente von 35,72 €, welche monatlich von den zurückgelegten 2.208,47€ kommen, das geht über 5 Jahre gut. Das ist deutlich mehr als das, was nach Abzug von Steuern, KV und PV von den 40,79 € bleiben. Wenn in diesem Zeitraum die Restsumme über den ETF irgendwann den Zugewinn von 33,8% erreicht hat, wird umgeschichtet. Die Steuerabzüge sind mit berücksichtig. Man kann die Nettorente jedes Jahr um 1,5% erhöhen, nach 30 Jahren ist das Geld aufgebraucht.

Die Annahme ist, dass über alle Krisen hinweg in einem Zeitraum von 5 Jahren ein Anstieg um jährlich 6% beim ETF im Mittel erreicht werden muss. Das ist in den zurückliegenden Zeiträumen rollierend deutlich übertroffen worden. Immerhin enthält der ETF mehr als 3000 Aktien.

Vielleicht hilft die Vorgehensweise ja manchen weiter.

Gruß
Klaus
 
eMTee

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so eines mit 2 Rädern, 3 Buchstaben und 4 Problemen
Wobei die freiwillige Zahlung der 9T Euro in die gesetzliche Altersvorsorge zu den voll abziehbaren Sonderausgaben zählen und das zu versteuernde Einkommen verringern (sofern der ansetzbare Höchstbetrag nicht bereits durch andere Merkwürdigkeiten erreicht ist).
Abhängig vom persönlichen Steuersatz müsste man doch daher einen geringeren Betrag für die Anlage im ETF ansetzen?! (= 9T - steuerliche Entlastung)
 
TTTom

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@KlausB
Langfristig ist ein ETF oder ein breit gestreutes Aktiendepot definitiv das Beste!

Wenn man wirklich auf das Geld für den Lebensunterhalt angewiesen ist (es also nicht nur vererben will), dann sollte man aber rechtzeitig vor der Entnahmephase nennenswerte Teile in Festverzinsliches umschichten.
(Es gibt sogar ETFs, die das "in sich" (also ohne bisher gemachte Gewinne versteuern zu müssen) automatisch machen. z.B. Amundi Lifecycle

Sollte man nämlich eine ordentliche Krise erwischen, verhagelt es einem ansonsten die Rechnung.

Bsp
Finanzkrise Da ging es erst in 2 Jahren 40% runter und hat dann weitere 5 Jahre gedauert, bis die Kurse von 2007 wieder erreicht waren.
Wenn der Beginn der 7 Jahre mit dem Renteneintritt zusammenfällt, hat man mit Zitronen gehandelt.

Screenshot 2025-08-01 211739.png
 
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KlausB

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@KlausB
Langfristig ist ein ETF oder ein breit gestreutes Aktiendepot definitiv das Beste!

Wenn man wirklich auf das Geld für den Lebensunterhalt angewiesen ist (es also nicht nur vererben will), dann sollte man aber rechtzeitig vor der Entnahmephase nennenswerte Teile in Festverzinsliches umschichten.
Du hast meine Tabelle nicht genau genug gelesen. Die private Rente für 5 Jahre ist auf einem Festgeldkonto, also keine bis sehr niedrige Zinsen. In diesem Zeitraum muss der Rest des Geldes dann den Gewinn erwirtschaften, der für die nächsten 5 Jahre gebraucht wird. Klar ist, wenn man ausgerechnet zu einer Hochphase anlegt und dann sofort der Absturz kommt, kann es dauern. Das ist aber in den wenigstens Fällen so. Nichts ist gratis, ein wenig Risiko muss man eingehen. Aber die Rentenversicherung ist auch ein Risiko. Formal ist es für mich gleichzusetzen mit einem Schneeballsystem. Denn die Beitragszahlungen werden direkt für die Empfänger ausgegeben. Wenn es zu einer großen Wirtschaftskrise mit vielen Entlassungen kommt, wer soll dann die Rente finanzieren? Die Beitragszahler brechen weg, die Steuereinnahmen gehen runter.
Damit wird bei allen Systemen davon ausgegangen, dass so etwas halt nicht eintritt.

Gruß
Klaus
 
KlausB

KlausB

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Wobei die freiwillige Zahlung der 9T Euro in die gesetzliche Altersvorsorge zu den voll abziehbaren Sonderausgaben zählen und das zu versteuernde Einkommen verringern (sofern der ansetzbare Höchstbetrag nicht bereits durch andere Merkwürdigkeiten erreicht ist).
Abhängig vom persönlichen Steuersatz müsste man doch daher einen geringeren Betrag für die Anlage im ETF ansetzen?! (= 9T - steuerliche Entlastung)
Keine Ahnung. Ist das wirklich so? Ich dachte, dass es bei den Sonderausgaben Höchstgrenzen gibt. Aufgrund der Höchstgrenzen wurden meine freiwilligen Zahlungen in eine private Rentenversicherung nie anerkannt. Wenn es Höchstgrenzen gibt, kann der volle Betrag angenommen werden.
Wenn die Absetzung möglich ist, dann muss man die Rückerstattung abziehen und den Betrag einsetzen. Das geht dann für alle Zahlen in der Tabelle mit dem Dreisatz. Wenn die gesetzliche Rente aus einem Rentenpunkt Netto 30 Euro übrig bleiben, wird das bei einer Steuerrückerstattung von 1500 € aufgrund der Anerkennung bei den Sonderausgaben zum selben Ergebnis führen. Daher muss das für jeden Fall genau berechnet werden. Der Vorteil des eigenen Entnahmeplans ist, dass nach 20 Jahren noch 2/3 des Vermögens vorhanden sind. Eine Hinterbliebenenrente für erwachsene Kinder gibt es nicht. Dieses Geld wird im Todesfall an die Nachkommen vererbt. Ist ein Lebenspartner ohne Eheschließung da, wird er mit diesem Geld rechnen können. Man geht ein für mich akzeptables Risiko ein, dafür gewinnt man andere Vorteile. In den USA laufen extrem viele Rentenpläne nach solch einem Muster.

Gruß
Klaus
 
M

mgo

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Nur kurz zur Orientierung für das freiwillige Einzahlen in die Rente. Ich hab's getan, weil ich mit 63 ohne Abschläge gehen wollte (ist dann anders gekommen).
  • Rentenpunkte kaufen ist teuer. Grund dafür ist, dass man Abreitnehmer- plus Arbeitgeber-Beitrag zahlt. Bei Beiträgen an/über der Beitragsbemessungsgrenze ca. 20.000 pro Jahr, das man früher in Rente gehen möchte.
  • für die Veranlagung bei der Steuer macht es einen großen Unterschied, ob man als Ehepaar gemeinsam veranlagt wird. Wenn ja, sind die abzugfähigen Summen doppelt so hoch
  • über den Daumen gepeilt ist der Break Even bei etwa 84 Jahren. Erst danach rentiert sich die Einzahlung
Ich habe mich für die freiwillige Einzahlung entschieden, da ich davon ausgehe, dass die Politik das Rentensystem erst dann anfasst, wenn sonst alles den Bach runtergeht. Das würde sonst zu viele Wählerstimmen kosten. Bewerten muss das aber jeder für sich.
 
M

mgo

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Noch was zur Orientierung. Wenn Rente mit 63 angestrebt wird, wird oft vergessen, dass nicht nur ein Abschlag die Rente reduziert (es sein denn man hat 45 Beitragsjahre). Es fehlen auch die letzten 4 Beitragsjahre. Das muss man sich durchrechnen lassen, um zu sehen, ob man sich das leisten kann/will. Da fehlen dann gleich mal ca. 25% der Rente, die man mit 67 bekommen würde und zwar bis zum Ende.
 
lomax

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Noch was zur Orientierung. Wenn Rente mit 63 angestrebt wird, wird oft vergessen, dass nicht nur ein Abschlag die Rente reduziert (es sein denn man hat 45 Beitragsjahre). Es fehlen auch die letzten 4 Beitragsjahre. Das muss man sich durchrechnen lassen, um zu sehen, ob man sich das leisten kann/will. Da fehlen dann gleich mal ca. 25% der Rente, die man mit 67 bekommen würde und zwar bis zum Ende.
So ist es und wurde hier auch schon angemerkt
 
HarryS

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Also ich hatte mich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
AM Termin hatte ich mit dem zuständigen Mitarbeiter ein Gespräch von ca. 1,5 Stunden. Mir wurde ersteinmal mein aktuelles Konto vorgelegt und auf entsprechende Fehlzeiten hingewiesen. Diese mußte ich nachreichen. War wohl mit entsprechend Aufwand verbunden aber es zahlt sich aus.

Ich habe bei der Beratung den Rentenbetrag genannt bekommen den ich zum aktuellen Zeitpunkt erhalten würde.
Nachdem ich die fehlenden Zeiten nachgereicht hatte wurde meine Rente neu berechnet.
Bis auf 18,00 Euro hat die Berechnung gestimmt. Ich habe 47 Jahre in die Rente einbezahlt und bin mit 63 Jahren und 2 Monaten in Rente gegangen.
 
Benno

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Noch was zur Orientierung. Wenn Rente mit 63 angestrebt wird, wird oft vergessen, dass nicht nur ein Abschlag die Rente reduziert (es sein denn man hat 45 Beitragsjahre). Es fehlen auch die letzten 4 Beitragsjahre. Das muss man sich durchrechnen lassen, um zu sehen, ob man sich das leisten kann/will. Da fehlen dann gleich mal ca. 25% der Rente, die man mit 67 bekommen würde und zwar bis zum Ende.
Zusätzlich sei noch angemerkt, dass die Kürzung von 0,3% pro Monat immer auf das individuelle Renteneintrittsalter berechnet wird. Beim Jahrgang 1961 ist das 66 Jahre + 6 Monate, ab Jahrgang 1964 67 Jahre. Die 45 Beitragsjahre bringen dich da nicht weiter.
 
TTTom

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Es fehlen auch die letzten 4 Beitragsjahre.
Die Höhe der Rente berechnet sich doch nach den angesammelten Rentenpunkten, nicht nach Beitragsjahren.
Die Beitragsjahre sind doch nur relevant, ob wann man und mit oder ohne Abschlag gehen kann.
Oder hab ich da einen Denkfehler ?
Dass man mit länger arbeiten mehr (monatliche) Rente bekommt ist klar. Allerdings mehr Rente in Bezug auf die Lebenszeit.
Wogegen "fehlen" die 4 Beitragsjahre ?
 
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Benno

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Das ist die Rente für besonders langjährig Versicherte, aber nicht nicht die Rente mit 63. Wenn du die Rente mit 63 in Anspruch nimmst, wird dein individuelles Renteneintrittsalter (65 + Monate) angesetzt. Dabei ist es egal, ob du schon 45 Beitragsjahre hast oder nicht.
 
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