
KlausB
Alles richtig. Wer keine 45 Jahre eingezahlt hat, kann nie ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Wer langjährig Versicherter ist und mit 63 Jahren gehen möchte, hat die Abschläge je nach der vom Geburtsjahr abhängigen Regelaltersgrenze, also maximal 4 Jahre = 14,4%. Nur die Rentenpunkte zählen, die man bis zur Rente erworben hat. Die Renteninformation enthält die prognostizierten Rentenpunkte bei Arbeit und Beitragszahlung wie in den letzten 5 Jahren fortgeführt bis zur Regelaltersgrenze.Die Höhe der Rente berechnet sich doch nach den angesammelten Rentenpunkten, nicht nach Beitragsjahren.
Die Beitragsjahre sind doch nur relevant, ob wann man und mit oder ohne Abschlag gehen kann.
Diejenigen, die 45 Beitragsjahre haben, können früher ohne Abschläge in Rente gehen, allerdings nicht mit 63. Wer 1964 und später geboren ist, kann abschlagsfrei mit 65 Jahren wie auch ein Schwerbehinderter in Rente gehen. Letzterer braucht die 45 Jahre allerdings nicht zu erfüllen.
Gruß
Klaus