
GS`ler
- Dabei seit
- 20.03.2010
- Beiträge
- 1.691
- Modell
- GS 1200 / Bj. 2009 "15 Jahre Vierventilboxer"
Das ist Blödsinn. Wenn dies so wäre, dürfte die Versicherung Dir keine Rechtsschutzversicherung anbieten. Die Versicherungen sind voneinander losgelöst zu sehen. Ob die Versicherung in einem solchen Fall ihrem Kunden versucht "Steine in den Weg zu legen", ist ein anders Thema. Die Versicherungsbedingungen geben der Versicherung dazu sicherlich kein Recht. Bin aber insoweit bei Dir, dass man solche evtl. Nickeligkeiten vermeiden kann, wenn man die Rechtsschutz bei einer anderen Versicherungsgesellschaft hat. Zwingend ist das aber nicht.Das kann man tun allerdings sollte die Rechtsschutzversicherung immer bei ein anderen Versicherung sein. Keine Versicherung lässt eine Klage gegen sich selbst zu bzw. finanziert diese....