Tobias
Themenstarter
Hi,
letzte Woche flatterte bei mir die Abrechnung meiner halbjährlich zu entrichtenden Haftfplichtversicherung für die GS rein. Ich hab mich gewundert und gedacht, die fällt doch erst im Februar wieder an.
Mit der Abrechnung wurde aber auch einer Erhöhung angekündigt. Gestern hab ich dann einen Beitrag gesehen, in dem gesagt wurde, dass man seine Versicherung auch nach dem 30.11. noch kündigen kann, wenn eine Erhöhung des Beitrages erfolgt.
Jetzt frag ich mich doch, ob die mir die Beitragserhöhung extra vor dem 30.11. noch haben zukommen lassen, damit ich dieses Sonderkündigungsrecht nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Was meint Ihr?
Gruß Tobias
letzte Woche flatterte bei mir die Abrechnung meiner halbjährlich zu entrichtenden Haftfplichtversicherung für die GS rein. Ich hab mich gewundert und gedacht, die fällt doch erst im Februar wieder an.
Mit der Abrechnung wurde aber auch einer Erhöhung angekündigt. Gestern hab ich dann einen Beitrag gesehen, in dem gesagt wurde, dass man seine Versicherung auch nach dem 30.11. noch kündigen kann, wenn eine Erhöhung des Beitrages erfolgt.
Jetzt frag ich mich doch, ob die mir die Beitragserhöhung extra vor dem 30.11. noch haben zukommen lassen, damit ich dieses Sonderkündigungsrecht nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Was meint Ihr?
Gruß Tobias