Wann und wie “Verjähren“ Verkehrsverstoße

Diskutiere Wann und wie “Verjähren“ Verkehrsverstoße im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Forums Gemeinde Gibt es unter euch GS fahren auch Rechtsgelehrte und Rechtsverdreher?? Früher war nicht alles besser ……… , aber ich meine...
anna-papa

anna-papa

Themenstarter
Dabei seit
28.07.2016
Beiträge
161
Ort
Rheinhausen jetzt Duisburg
Modell
R 1200 GS LC
Hallo Forums Gemeinde

Gibt es unter euch GS fahren auch Rechtsgelehrte und Rechtsverdreher?? Früher war nicht alles besser ……… , aber ich meine mich zu erinnern das das es da folgende Reglung gab wenn ich im Straßenverkehr einen Fehler begangen hatte, dieser aber nach drei Monaten nicht geahndet wurde galt der verstoß als “verjährt“ gilt das auch heute noch????

Kenne ich so aus meine eigenen Erfahrungen, die ich 1978 im stolzen alter von achtzehn Jahren machen durfte. Autobahn, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Km/h und dieser blöde braune VW Passat fährt genau stur 80 und das auf der linken Spur, auf meinen Eingeschalteten Blinker reagierte der Fahre genauso wenig wie auf die Lichthupe also ich zwar erst 18 aber keineswegs vernünftig und auch nicht feige den Passat rechts überholt. An der stelle dachte ich noch OK ……………….. es war bestimmt vier oder fünf Km und zwei Abfahrten weite kommt von hinten ein Streifenwagen und winkt mich nach rechts auf den Standstreifen und wehrend ich noch den Polizisten beim Aussteigen zusehe, und denke der kann das links überholen doch gar nicht gesehen haben, Fummel meine Brieftasche aus der Hosentasche noch mit meiner Grauen Pappe. (Die habe ich auch heute noch)

Und sehe im Spiegel wie der blöde braune Passat, den ich vorhin noch rechts überholt hatte auch direkt hinter meinem Auto auf dem Standstreifen anhält und wehrend ich noch denke der will jetzt bestimmt petzen setzt der Fahrer seine “Dienstmütze“ auf schei……. der Passat Fahrer ist auch ein Sheriff, wehrend der zu meinem Auto kommt wo ich ihm kommentarlos Führschein und KFZ-Schein rausreiche setzen sich die zwei aus dem Streifenwagen wieder in Auto und fahren Los.

Was dann kam war für mich Rotznasse damals Filmreif, sein erster Satz war “Man müsste dir in die Schnau.. hauen, den Führerschein sollte man auf der Stelle Zerreißen, gerade mal drei Monate den Führerschein aber wie eine besengte S.a.u fahren. Ich weiß heute nicht mehr was er da so alles rausgehauen hat, was er aber erreicht hat war das ich im Autositzend ganz klein wurde, ich war so geschockt das ich gar nicht mehr auf Idee kam etwas zu sagen, das sollte schon was heißen. Eigentlich hatte rhetorisch immer die Möglichkeit das letzte Wort zu haben aber nach der Predigt war mir nicht mehr nach antworten.

Was mir der Sheriff da vorrechnete: Nötigung, nicht einhalten des Mindestabstandes, Verkehrsgefährdung, recht Überholen und und und Das alles dachte ich reicht um mich von meinem Führerschein zu verabschieden. Aber die Tage die Wochen vergingen, mein fahrstiel hatte sich schlagartig gewandelt, wen da in der BAB Baustelle stand 60 Km/h dann bin ich zur Freude aller LKWs auch echt nur 60 gefahren diesen etwas “kultivierten“ Fahrstiel habe ich auch beibehalten als ich nach mehr als drei Monaten nichts von mich Väterlich zusammen scheiß…. Sheriff gehört hatte, wäre ich ihm Später noch mal begegnet hatte ich mich glatt bei im bedankt.

Wenn der “Blitzer“ von mir ein Foto macht sich aber nach drei Monaten bei mir meldet betrachte ich das als erledigt, aber wie ist es, wenn die sich bei mir melden: Sie haben am XX.XX. die Höchstgeschwindigkeit Überschritten. Anhöhrungs Bogen zugesandt. Aber dann kam CORONA die Behörden haben Personalnotstand und können das nicht weiter bearbeiten verjährt das dann auch irgendwann.????
 
SLK

SLK

Dabei seit
03.02.2014
Beiträge
3.189
Ort
Verden
Modell
R 1200 GS LC Adv 2018
Moin,

ja, die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Wegen Coroan oder anderer Möglichkeiten wird das Gesetz sicherlich nicht außerkraftgesetzt.

Näheres siehe z.B.
Bußgeldbescheid & Verjährung von Bußgeld - Bußgeldkatalog 2020
 
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
Dabei seit
30.10.2015
Beiträge
9.936
Ort
Wien
Modell
R 1150 GS ADV 2003, Transalp 600 Umbau, Yamaha TDM 850 4TX, BMW F 650 Dakar
ich weiß es nicht wie es im Deutschen Recht st, aber im Österreichischen haben wir das auch.
Hier gilt diese Verjährung nur, wenn die 3 ( bzw 6 ) Monate nichts nach Aussen unternommen haben, also das nicht bearbeitet.

Wenn die das rausgeschickt haben ( und man hat es nur nicht abgeholt, bzw ist umgezogen und hat es nicht gemeldet usw ) , dann ist die Verjährung bei uns 3 Jahre bis nichts mehr unternommen werden kann.
Aber wenn man dann nicht zahlt, dann kommen sie im Regelfall vor Ablauf der 3 Jahre und holen einen ab.
Oder schreiben zur Fahndung aus.

Kann mir vorstellen, das es in Deutschland ähnlich ist.
 
QVIENNA

QVIENNA

Dabei seit
10.10.2012
Beiträge
18.861
Ort
Wien
Modell
1250er
ich weiß es nicht wie es im Deutschen Recht st, aber im Österreichischen haben wir das auch.
Hier gilt diese Verjährung nur, wenn die 3 ( bzw 6 ) Monate nichts nach Aussen unternommen haben, also das nicht bearbeitet.
Mittlerweile stellen sie in Wien neue Rekorde auf, 1 (!!!) Woche vom Vergehen bis Bescheid im Briefkasten 😝😝 Die Stadt braucht Geld... unter 3-4 Wochen geht normal nichts...

Aber immerhin sind sie jetzt in der Lage, QR Codes draufzudrucken, damit die Überweisung via Handy nur mehr 5 Sekunden dauert 😉 Andere Bundesländer haben das schon viel länger.
 
D

Duesentrieb

Dabei seit
25.03.2015
Beiträge
852
Modell
Duc MTS V4S, HD FXBRS, BMW G650 GS
Und wann wurde das beschlossen? Da steht als erstes "geplant".

Dazu gibt es schon einen, wie immer hier in diesem Forum ausufernden, Thread von Selbstgeisslern und Befürwortern der Abschaffung der persönlichen Freiheit.

Neue Gesetze für Motorradfahrer - Thema: Rettungsgasse
 
G

Gast45437

Gast
Daß sich von Denen noch keiner hier zu Wort gemeldet hat... 🤔
 
F

Firmenbike

Dabei seit
21.09.2019
Beiträge
507
wenn die sich bei mir melden: Sie haben am XX.XX. die Höchstgeschwindigkeit Überschritten.
Eine fundierte Beratung steht natürlich nur einem Anwalt zu.

Aber allgemein:

- Es gibt einen Unterschied zwischen dem Fragebogen, der an den Halter geht ("Können Sie Angaben zum Fahrer machen?") und dem konkreten Tatvorwurf an einen möglichen Fahrer, zudem er sich äußern soll.

Letzterer muss innerhalb von drei Monaten auf dem Tisch liegen, sonst ist die Sache im allgemeinen erledigt.

Ersteren sollte man beantworten, wobei es auf den Einzelfall ankommt, was man da angibt. man muss sich nicht selbst belasten, man muss keine direkten Angehörigen belasten, man braucht auch nicht spekulieren (wenn man sich nicht sicher ist), von daher kann es sehr oft in Ordnung sein, einfach nur die Personalien des Halters zu bestätigen.

- Es gibt Formalien, die regelmäßig gerne auch von verkehrsbehörden vergessen werden. In dem Fall erübrigt sich möglicherweise die Pflicht, auf den Fragebogen Antworten zu müssen.

Ein Klassiker bei mir: Wie man meinem Usernamen entnehmen kann, ist meine BMW auf eine Firma zugelassen. In so einem Fall kann man natürlich einen Fragebogen an "Sehr geehrte Damen und Herren" adressieren, man kann es aber auch explizit an den Geschäftsführer senden. Im letzteren Fall muss der auch antworten (lassen), im ersteren Fall wurde niemand gezielt angesprochen, also kann auch niemand gezielt verpflichtet sein, zu antworten.

Ähnliche Formfehler können auch bei privaten Haltern passieren - also lohnt sich ein genaues Hinsehen bzw. recherchieren.

- Es gibt einen Unterschied zwischen normalen Altpapier grauen Briefumschlägen und Postzustellungsurkunden (PZU, gelber Umschlag). Eine PZU ist im Prinzip die Billigvariante eines Gerichtsvollziehers, da gibt es keinen Zweifel dass und wann das Dokument angekommen ist.

Der normale Brief kann auf dem Postweg verloren gehen bzw vor allen Dingen auch irgendwann später ankmmen, also ist er für eventuelle Fristen o.ä. für den Versender riskant.

Und aus den Punkten kann man jetzt was basteln. Das perfekte Knöllchen kommt erst als Fragebogen an Damen und Herren (wird dann pflichtgemäß im Pausenraum aufgehängt, muss aber nicht beantwortet werden), dann kommen gerne mal noch ein bis zwei Mahnungen, die kann man dann ignorieren. Und wenn die Ordnungsbehörde geschnallt hat, dass sie den Geschäftsführer adressieren muss, braucht die Post auch noch ein paar Tage länger und schwupps genügt als Antwort "wenn ich das richtig sehe, ist die Sache inzwischen älter als 3 Monate her und damit verjährt. Ich würde mir da den Aufwand sparen, den Fahrer intern zu ermitteln. Falls ich mit dieser Einschätzung falsch liege, wird höflich um Hinweis gebeten" und danach hört man nie wieder etwas von denen.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Equalizer

Dabei seit
16.10.2018
Beiträge
1.575
Ich bin jetzt 44 , bitte erklärt mir , weil ich verstehe es nach 44 Jahren immer noch nicht , WARUM glauben so viele , das auf einer auf 80 oder 130 beschränkten Straße , die Linke Seite immer frei für alle Geschwindigkeiten sein soll , warum glaubt einer wie der arme Protagonist hier das er in einer 80er Zone einem mit 80 fahrenden hinten drauf hocken muß und Lichthupend vorbei will ?

Ist das Lebensfrust ? Aggression?
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.382
Modell
R 1250 GS Exclusive
Ich bin jetzt 44 , bitte erklärt mir , weil ich verstehe es nach 44 Jahren immer noch nicht , WARUM glauben so viele , das auf einer auf 80 oder 130 beschränkten Straße , die Linke Seite immer frei für alle Geschwindigkeiten sein soll , warum glaubt einer wie der arme Protagonist hier das er in einer 80er Zone einem mit 80 fahrenden hinten drauf hocken muß und Lichthupend vorbei will ?

Ist das Lebensfrust ? Aggression?
Thema verfehlt - 6 - setzen.
 
hartl15

hartl15

Dabei seit
26.07.2017
Beiträge
1.504
Ort
Ostalpen
Modell
R1200GS_04/16
Mittlerweile stellen sie in Wien neue Rekorde auf, 1 (!!!) Woche vom Vergehen bis Bescheid im Briefkasten 😝😝 Die Stadt braucht Geld... unter 3-4 Wochen geht normal nichts...

Aber immerhin sind sie jetzt in der Lage, QR Codes draufzudrucken, damit die Überweisung via Handy nur mehr 5 Sekunden dauert 😉 Andere Bundesländer haben das schon viel länger.
Das klingt bei dir ja schon fast nach "Dauerauftrag"!? :eekek:
 
G

Gast45437

Gast
Da muß man in D aufpassen, weil bei öfterem Vergehen in einer Sache, Vorsatz vermutet werden kann und die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage gestellt werden kann....wie gesagt, kann...
Ich hatte mir selbst vor etwas längerer Zeit diesen Spruch anhören müssen, gerade in Bezug auf Geschwindigkeit.
 
juekl

juekl

Dabei seit
01.09.2007
Beiträge
11.855
Ort
Essen NRW
Modell
R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
mich hatte eine funkelnagelneue Freundin abgeholt, wir mussten ein paar Orte weiter zum Tanzen,
auf die Autobahn und sofort in die Mitte, auf die Frage WARUM, "da fühle ich mich sicherer!"
ich Hupe jeden, der in der Mitte so fährt an und beim Überholen bewege ich den Mund, da kann er sich selbst was ausdenken
 
E

Equalizer

Dabei seit
16.10.2018
Beiträge
1.575
Ich zeige jedem der mich anhupt und dann überholt den Mittelfinger und lache ihn aus
 
Thema:

Wann und wie “Verjähren“ Verkehrsverstoße

Wann und wie “Verjähren“ Verkehrsverstoße - Ähnliche Themen

  • wann wird diese Rubrik um F900GS erweitert....

    wann wird diese Rubrik um F900GS erweitert....: Huhu ;-)
  • ...wann ist eine HPN eine HPN?

    ...wann ist eine HPN eine HPN?: Moinsen. Ich hab da mal eine diskrete Frage: siehe oben;-) aaalso: Im Brief eingetragen ist folgendes: BMW R80GS. Eingetragen ist ein Rahmentausch...
  • Bremsbeläge - ab wann tauschen

    Bremsbeläge - ab wann tauschen: Hallo, meine Werkstatt hat mich verrückt gemacht, die vorderen Bremsbeläge müssen getauscht werden, jetzt habe ich mir das angesehen und meine...
  • Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?

    Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?: Situation: Gebrauchter PKW wurde erworben. EVB-Nummer erhalten und wunschgemäß Angebot des Versicherers (per Mail) für Haftpflicht und VK. PKW...
  • BMW Bremsen oder Brembo MJ 23 / Wann Wechsel

    BMW Bremsen oder Brembo MJ 23 / Wann Wechsel: Hallo, weiß jemand wann bei der aktuellen 1250 GS der Wechsel von den BMW, auf die Brembo Bremsanlage erfolgt ist? Ich frage weil ich eine...
  • BMW Bremsen oder Brembo MJ 23 / Wann Wechsel - Ähnliche Themen

  • wann wird diese Rubrik um F900GS erweitert....

    wann wird diese Rubrik um F900GS erweitert....: Huhu ;-)
  • ...wann ist eine HPN eine HPN?

    ...wann ist eine HPN eine HPN?: Moinsen. Ich hab da mal eine diskrete Frage: siehe oben;-) aaalso: Im Brief eingetragen ist folgendes: BMW R80GS. Eingetragen ist ein Rahmentausch...
  • Bremsbeläge - ab wann tauschen

    Bremsbeläge - ab wann tauschen: Hallo, meine Werkstatt hat mich verrückt gemacht, die vorderen Bremsbeläge müssen getauscht werden, jetzt habe ich mir das angesehen und meine...
  • Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?

    Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?: Situation: Gebrauchter PKW wurde erworben. EVB-Nummer erhalten und wunschgemäß Angebot des Versicherers (per Mail) für Haftpflicht und VK. PKW...
  • BMW Bremsen oder Brembo MJ 23 / Wann Wechsel

    BMW Bremsen oder Brembo MJ 23 / Wann Wechsel: Hallo, weiß jemand wann bei der aktuellen 1250 GS der Wechsel von den BMW, auf die Brembo Bremsanlage erfolgt ist? Ich frage weil ich eine...
  • Oben