W
wuchris
Der eigentlichen Skandal ist, dass alleine die Tatsache, dass man darauf hinweist, dass sich der POM XYZ offenbar vertippt haben muss, schon mit derartigen Kosten verbunden ist, dass es wohl in Zukunft besser ist, jeden Strafzettel einfach zu zahlen.
Folge: der POM XYZ muss zukünftig seine Bude gar nicht mehr verlassen um zu zetteln. Er erfindet einfach irgendwelche Kennzeichen und schreibt auf, sie an irgendwelchen, furchtbar wichtigen Orten im Halteverbot o.ä. gesehen zu haben. Wird ja eh gezahlt, wenn schon der Hinweis (für den Ottonormalbürger noch lang kein Einspruch), dass da was nicht stimmen könnte, das x-fache der ungerechtfertigten Buße einbringt.
Folge: der POM XYZ muss zukünftig seine Bude gar nicht mehr verlassen um zu zetteln. Er erfindet einfach irgendwelche Kennzeichen und schreibt auf, sie an irgendwelchen, furchtbar wichtigen Orten im Halteverbot o.ä. gesehen zu haben. Wird ja eh gezahlt, wenn schon der Hinweis (für den Ottonormalbürger noch lang kein Einspruch), dass da was nicht stimmen könnte, das x-fache der ungerechtfertigten Buße einbringt.




Aber man kann ja wirklich teilweise nur noch den Kopf schütteln über manch eine Urteilsbegründung. Beispiel gefällig: Klage für Mandanten (GmbH) eine Werklohnforderung vor einem kleinen, mir bis dato unbekannten, aber, wie sich im Folgenden zeigen wird, Rechtsgeschichte schreibenden, Amtsgericht im Osten unseres schönen Landes ein. Forderung sind rund 500.- EUR inclusive Umsatzsteuer. Die Richterin nun entscheidet in ihrer unendlichen juristischen Weisheit, dass meiner Mandantschaft aus der Rechnung ein Betrag von 500.- EUR 






Das ist schlicht falsch und verstösst gegen geltendes Recht.