Wer ist fit in der StVo ?? ...die zweite

Diskutiere Wer ist fit in der StVo ?? ...die zweite im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wie siehts denn hiermit aus ? Bei mir in der Nähe gibts genau diese Stelle: Lange Gerade, durchgezogene Line, diskussionsloses Überholverbot...
gerry-h

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Wie siehts denn hiermit aus ?

Bei mir in der Nähe gibts genau diese Stelle:

Lange Gerade, durchgezogene Line, diskussionsloses Überholverbot.
Aber dann kommen links zwei kleine Zufahrten zu Privatgrundstücken.
Damit man aus diesen Zufahrten in beide Richtungen abfahren kann und von beiden Richtungen zu diesen Häuser kommt, ist die durchgezogenen Linie unterbrochen und jeweils auf 10 Meter gestrichelt.
Keinerlei zusätzliche Verkehrsschilder.
Überholen erlaubt oder nicht ?

Ihr seht, ich bin ein begnadeter Zeichner :D
Gruss
gerry
 

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Q

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Eine durchgezogene Linie bedeutet nicht ein Überholverbot. Sie ist eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 der StVO), die nicht überfahren werden darf. Daran ändert sich auch nichts, wenn sie an Einmündungen für den aus den Einmündungen kommenden Verkehr unterbrochen wird. Lediglich dieser Verkehr darf die Linie dort überqueren.
 
Zörnie

Zörnie

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Überholen erlaubt oder nicht ?
Nein, nicht erlaubt.

Trennt eine durchgezogene Linie den Fahrbahnteil vom Gegenverkehr, ist rechts von ihr zu fahren (Zeichen 295)

Grüße
Steffen
 
G

Gast15171

Gast
Eine durchgezogene Linie bedeutet nicht ein Überholverbot. Sie ist eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 der StVO), die nicht überfahren werden darf. Daran ändert sich auch nichts, wenn sie an Einmündungen für den aus den Einmündungen kommenden Verkehr unterbrochen wird. Lediglich dieser Verkehr darf die Linie dort überqueren.
hätte ich nicht besser formulieren können.
 
gerry-h

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Mann-o-Mann könnten die Behörden an dieser Stelle Geld verdienen.... ;)
 
Larsi

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moin,

du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass eine optimistische auslegung der StVO beim thema "überholen" im zweifel immer wegen missachtung des §5 (3) Das Überholen ist unzulässig: bei unklarer Verkehrslage ... geahndet werden wird.
 
gerry-h

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Genau darauf zielten meine beiden 'Wer ist fit in StVo' Beiträge ab. Dass die Herren in Grün, inzwischen auch in Blau am längeren Hebel sitzen und auch mal Kraft Amtes Recht haben ist eh klar. Aber ich wollte eben für den Fall der Fälle nicht rumdiskutieren müssen, sondern (ein grosses Wort) Rechtssicherheit haben.

Vom Gefühl her ist/war mir klar, dass es ein beiden beschriebenen Stellen vermutlich verboten ist. Jetzt weiss ich es.
 
C

Chefe

Gast
Ich zitier hier mal den Gerd aus "Fahren in den Alpen"

Gerd schrieb:
Früher hiess
ein einfacher Strich: "Achtung beim Überholen",
ein doppelter Strich; "Vom Überholen wird dringend abgeraten", und
ein Überholverbot war durch eine Mauer angezeigt
.
Schraffierte Flächen waren entweder "Notparkzonen" oder "von Verkaufsständen freizuhaltende Verkehrsnutzungsflächen" (oder so
).
Links (sozusagen "Überhol-Links") war immer da wo Platz war sich vorbeizuquetschen.

So geht das! :cool:
 
gerry-h

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Das ist eher der pragmatische und von vielen von uns praktizierte Fahrstil.
Gefällt mir (Asche auf mein Haupt) eigentlich gut... :D
Der Knöllchen-neutrale Stil ist aber wohl ein anderer.....
Und um den gings eigentlich beim Thema 'StVo'

Gruss
gerry
 
gerd_

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Hi
Da werde ich falsch zitiert :D Das war mal die italienische StVO :rolleyes: Die Italos stellen derzeit auf "urdeutsch" um. In Südtirol sind sie fertig damit. Nur die "Preise" ermitteln sie noch in Lira, setzen dann jedoch ein €-Zeichen dahinter:cool: .

Bei der durchgezogenen Linie bin ich der Auffassung, dass man durchaus überholen (besser: die Linie überqueren) darf wenn eine "Einfahrtsunterbrechung" besteht. Allerdings muss man, wenn die Linie durchgezogen weitergeht, wieder auf der "richtigen" Seite sein. Nachdem das eher schwierig ist, weil dazu der Überholte ziemlich infinitesimal kurz, oder die eigene Geschwindigkeit nahe "c" sein müsste, wird es in der Praxis auf "nein, auch wenn man dürfte wird's nicht klappen" rauslaufen. Bei einem Trecker mit Hänger braucht man ein Wurmloch damit man vor "dessen" Zeit vor ihm rauskommt :D
gerd
 
gerry-h

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An der beschrieben Stelle klappt's perfekt, reicht für 2-3 Autos.
X-fach getestet :D
Wobei ich eventuell einräumen muss, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit kurzfristig, natürlich nur bis zur Beendigung des Überholmanövers, leicht überschritten werden könnte....
 
ackibu

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Bei der durchgezogenen Linie bin ich der Auffassung, dass man durchaus überholen (besser: die Linie überqueren) darf wenn eine "Einfahrtsunterbrechung" besteht. Allerdings muss man, wenn die Linie durchgezogen weitergeht, wieder auf der "richtigen" Seite sein. Nachdem das eher schwierig ist, weil dazu der Überholte ziemlich infinitesimal kurz, oder die eigene Geschwindigkeit nahe "c" sein müsste, wird es in der Praxis auf "nein, auch wenn man dürfte wird's nicht klappen" rauslaufen. Bei einem Trecker mit Hänger braucht man ein Wurmloch damit man vor "dessen" Zeit vor ihm rauskommt :D
gerd
Die StVO sagt, man darf durchgehende Linien nicht überqueren oder über ihr fahren. Die Unterbrechung dient ausschließlich zum Überqueren um z.B. Einfahrten zu erreichen. In der Regel sind diese Unterbrechungen auch nur so lang, wie die betreffende Einfahrt breit ist. Liegen mehrere Unterbrechungen hintereinander, dan heißt das nicht, dass man die eine zum Verlassen des eigenen Fahrstreifens und die andere zum Wiedereinscheren nutzen kann.
Wer hier überholt wird genau so bestraft, als wäre die Unterbrechung nicht da. Es gilt eindeutig die durchgehende Linie, auch wenn sie unterbrochen ist.
 
Thema:

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