@TB25 Da hätte ich mich auch nicht drauf verlassen.
Irgendwie sind es auch oft zwei paar Schuhe, was in den Vertragsbedingungen steht, und wie es rechtlich entschieden wird.
Wenn ich mir die Urteile zu Garantieansprüchen in Verbindung mit überzogenene Wartungsintervallen anschaue, komme ich zu zwei Vermutungen:
1. Man darf es nicht übertreiben
2. Die Überziehung muss ursächlich für den Schaden sein
Ein paar Urteilsbegründungen habe ich eben gelesen. Exemplarisch hier mal ein link:
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/veranstaltungen/examen/examen_mat165.pdf
Mein BMW Händler (Werksniederlassung) sagte mir die Einfahrkontrolle zwischen 750-1200 km wäre ok.
Die 10.000er könnte ich 700km überziehen. Ich mein ich wäre trotzdem was früher da gewesen. Da passe ich die Wartungstermine an die Tourplanung an, weil ich noch werktätig bin.
Gestern die neue GS von einem Kumpel bei einem anderen grossen BMW Händler abgeholt. Die selbe Aussage zu Wartungsintervallen und Toleranzen.
Das passt dann ganz gut mit den schon gewürfelten plus/minus 10% aus den vorherigen Beiträgen. Denke ich bleibe bei plus/minus 500km.
Ich schätze mal es gibt keine offizielle km-Schallmauer. BMW muss sich halt auch daran orientieren, was die oberen Instanzen bisher geurteilt haben. Rechtsprechung steht halt über Vertragsbedingungen.
Ich mach es im Einklang mit meinem Händler und meiner Einschätzung der Rechtslage. Was seltsamerweise hier quasi deckungsgleich ist. Bin auch kein Erbsenzähler, aber ich übetreibe es halt auch nicht.
Was der Hersteller dann schriftlich äussert ist schon interessant, aber für mich nicht aussagekräftiger als die o.g. Indizien.