Womo / LKW Vmax

Diskutiere Womo / LKW Vmax im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, Mal abweichend von 2 Rädern eine Frage: Basis: Womo oder LKW über 3.5 Tonnen. Vmax 100 nzw 80 kmh durch Begrenzer. Jetzt wird Urlaub...
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DXBGS

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R1100GS
Hallo,
Mal abweichend von 2 Rädern eine Frage:
Basis: Womo oder LKW über 3.5 Tonnen.
Vmax 100 nzw 80 kmh durch Begrenzer.
Jetzt wird Urlaub ausserhalb von Deutschland gemacht, die freundlichen Kontrollorgane sitzen lieber in den warmen oder schattigen Büros, und so verführt es die mögliche V-max ohne Begrenzer zu fahren ( wie auch immer das möglich ist) Zurück in "D" wieder alles in ordungsgemässen Zustand und weiter gehts bis zur einheimischen Kontrolle und Feststellung, das wohl in der Vergangenheit die zul. V-max um ein vielfaches überschritten wurde.
Kann das überhaupt verfolgt / geahndet werden da ja die Überschteitung im Ausland stattgefunden hat?
Bitte keine Rechtsberatung sondern Eure Einschätzung.
Könnte ja auch sein, dass das Fzg mal in der Werkstatt länger zum Test/Versuch/ Prüfung auf dem Rollenprüfstand über der zul. V-max gelaufen ist und das in den Kontrollgeräten aufgezeichnet wird.
 
Lewellyn

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in Frankreich auf der Autobahn Blitzer gibt, die mit einer Waage ausgerüstet sind. Ich erinnere mich an einen Transporter mit Anhänger, der die 130 ausgenutzt hat wie ich auch, der aber im Gegensatz zu mir geblitzt wurde.

In Frankreich 30 oder gar 50 Sachen drüber kostet große Teile der Reisekasse.
 
DirtySanchez

DirtySanchez

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Was jetzt, WoMo oder LKW?

WoMo bis 7,5to darf 100km/h in der BR Doitschland. Und wie will das jemand Rückwirkend kontrollieren wenn kein Fahrtenschreiber?

Kann also nur um LKW gehen oder?
 
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DXBGS

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R1100GS
Fahrtenschreiber ist vorhanden.
( angenommene Geschw. Z.b. 140km/h)
 
DirtySanchez

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Wenn auf der Fahrerkarte Überschreitungen drauf sind werden die m.E. geahndet. Ist aber Halbwissen.
 
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DXBGS

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Ich denke, das der Fahrtenschreiber sogar mit einer Blende unzugänglich gemacht werden kann, wenn das Fzg nicht gewerblich genutzt wird...
Damit entfällt auch die Eichpflicht welche wohl bei manchen schon zur Verweigerung der neuen TüV Plakette geführt hat was bei gew. genutzten Fzg'en vorgeschrieben ist
 
Batschiwilli

Batschiwilli

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Fahrzeuge über 3,5 to bis 7,5 to die nicht gewerblich genutzt werden brauchen kein Fahrtenschreiber
 
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DXBGS

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Nur wenn dieser eben fest in den steuergeräten "verankert" ist, bleibt wohl nur " Gehäuse drum rum bauen" oder die zu Anfangs erwähnte Frage zur Möglichkeit der Ahndung.
 
cowy

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Fahrzeuge über 3,5 to bis 7,5 to die nicht gewerblich genutzt werden brauchen kein Fahrtenschreiber
Wer privat die Reise tut „muß“ aufzeichnen ( wenn Karte vorhanden ) 😬 so 90 Prozent der Dozenten -
10 beharren auf „nicht“ weil privat …
Da will wer was genau erfragen 🤭
 
cowy

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Sprinter m Mopett - Hänger mach ich „out“

weil privat und fahr wie ich will
( innerhalb der Toleranzen und ohne Karte )
 
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DXBGS

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Karte noch nie verhanden gewesen weil der LKW/Womo eben nur privat genutzt wird. Fahrtenschreiber war aber bei LKW Auslieferung verbaut.
Wurde dann als Expeditionsmobil umgebaut. In Marokko läuft das Ding mal locker 140kmh. Und wieder hier seine abgeregelten 90.
Jetzt zeichnet der Fahrtenschreiber unabhängig ob mit oder ohne Karte permanent auf und kann bis zu 1 Jahr ausgelesen werden.
Und nun eben was ist wenn die 140kmh im PC erscheinen, die ja nicht in Deutschland gefahren wurden...
 
AlpenoStrand

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LKW dürfen z.B. in Bulgarien legal 100km/h auf der Autobahn fahren, somit kann das ein Kontrollorgan in D gar nicht jucken. Der Fahrer sagt, es war in Bulgarien (muss natürlich plausibel sein von den Lenkzeiten) und gut ist es. Waren die 100km/h vor zwei Stunden wird es halt blöd für den Fahrer.
 
cowy

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In dem Fall einfach das Land eintragen ..
 
Windcbx

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Im Fahrtenschreiber musst du das Land angeben. Grund wird sein, dass nur das Inland die Ordnungsorgane was angehen. Wie es mit Lenk—und Ruhezeiten ist, kann ich nicht sagen.
Gruß Sturmi
 
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Gast
Karte noch nie verhanden gewesen weil der LKW/Womo eben nur privat genutzt wird. Fahrtenschreiber war aber bei LKW Auslieferung verbaut.
Wurde dann als Expeditionsmobil umgebaut. In Marokko läuft das Ding mal locker 140kmh. Und wieder hier seine abgeregelten 90.
Jetzt zeichnet der Fahrtenschreiber unabhängig ob mit oder ohne Karte permanent auf und kann bis zu 1 Jahr ausgelesen werden.
Und nun eben was ist wenn die 140kmh im PC erscheinen, die ja nicht in Deutschland gefahren wurden...
Wie schaut es mit den Reifen aus, machen die bei Hitze (z.B. in Marokko) längere Strecken mit 140 Km/h mit ?
Und ich würde meinen, egal in welchem Land du fährst, du solltest die dort vorgegebenen maximalen Geschwindigkeiten +- einhalten, bist ja nicht auf der Flucht.

Josef
 
cowy

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Im Fahrtenschreiber musst du das Land angeben. Grund wird sein, dass nur das Inland die Ordnungsorgane was angehen. Wie es mit Lenk—und Ruhezeiten ist, kann ich nicht sagen.
Gruß Sturmi
Privat nicht

der ADAC sagt :



„Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für gewerbliche Fahrten. Bei der privaten Güterbeförderung mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen entfällt die Aufzeichnungspflicht, die Lenk- und Ruhezeiten müssen nicht eingehalten werden.“
 
Thema:

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