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hydrantenfritz
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Ja Volker..schlechtes negatives darf nicht erwähnt werden....Moin,
und so einer will dann auch noch 'n super Arbeitszeugnis haben und klagt es notfalls auch ein. In solchen Fällen wirkt der Datenschutz besonders gut, es dürfen keine negativen Informationen an den nächsten Arbeitgeber weitergegeben werden.
Aber, der Arbeitgeber hat immer noch die Möglichkeit, lediglich eine Arbeits-Bescheinigung auszustellen.
" Der Herr xxxxx xxxx..hat bei uns vom 1.5.2020 - 1.8.2020 gearbeitet."
Such mal einen Job mit solch einer Bestätigung....







