Zusatzscheinwerfer ohne e Prüfzeichen

Diskutiere Zusatzscheinwerfer ohne e Prüfzeichen im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Servus zusammen, Ich bin auf der Suche nach Zusatz Scheinwerfern. Dabei bin ich auf Sercomoto gestoßen. Hat sich jemand dort schon mal...
GS-Maximilian

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Servus zusammen,

Ich bin auf der Suche nach Zusatz Scheinwerfern. Dabei bin ich auf Sercomoto gestoßen. Hat sich jemand dort schon mal ausgestattet?
Einziges „Problem“ ist, dass die Scheinwerfer kein e Prüfzeichen haben.

Kennt jemand die genaue Lage in Deutschland? Ich meine Rallye Autos decken die Scheinwerfer ja im Bereich der StVO auch ab…

Ansonsten bin ich auch dankbar für Empfehlungen mit e Prüfzeichen.
Liebe Grüße und danke euch für eure Meinungen.

Max
 
JUG

JUG

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Ohne "e" geht da niGS
Abdeckung für ohne "e" - kann man machen, aber jedes Mal bei Bedarf die Abdeckung runternehmen - wieviele legale Gelegenheiten gibt es wirklich?
Zusatzscheinwerfer mit "e" soll es u.a.
beim BMW-Motorradhändler geben.
Auch L...s oder P..o bieten so etwas an.
Man muß nur wissen, ob Halogen- oder LED-Scheinwerfer begehrt werden und wie der Schalter untergebracht werden soll.
Vielleicht möchte man das ganze auch über die ZFE "gesteuert" haben.
Da ergeben sich noch jede Menge Fragen.
 
wuppertal

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Ohne "e" sind es dann Arbeitscheinwerfer bzw. Arbeitsbeleuchtung, welche kein"e"-Prüfzeichen benötigen und auch nicht abdeckt werden müssen.....
 
Mügge

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Gib mal,hier im Forum, Led Zusatzscheinwerfer- Set mit Kabelbaum und Taster ein.
In der Technik und Bastel Ecke wirst du fündig.
Ich habe mir damals ein Set bei Ebay gekauft..
Keine Probleme bei der Hu.
Mügge
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Zur Lage in D:
bin letztes Jahr im Schwarzen Wald von einer Truppe angehalten und kontrolliert worden, die nur Motorräder rausgeholt haben.

bei der Prüfung meiner Dicken hat der Beamte einen längeren Blick auf meinen Hauptscheinwerfer (China LED an der AC) und die Zusatzscheinwerfer (Eigenbauten von einem technisch versierten Bekannten) geworfen und ich mich schon auf eine längere Diskussion eingestellt :eekek:

Nach ein paar längeren Sekunden hat mir aber der (wahrscheinlich schon geschulte) Beamte wieder die Papiere ausgehändigt und gute Fahrt gewünscht.

also rechtlich wohl nicht zugelassen, aber ein vernünftiger Beamter wird das nicht oder nur mit einer geringen Gebühr ahnden - aber den musst halt auch erst mal treffen.
 
sigmali

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Ob das ein vernünftiger Beamter war, wird der eine oder andere unterschiedlich beurteilen. Wer des Nachts durch entgegenkommendes Licht abgelenkt oder geblendet wird, sieht das u.U. anders. In der Regel wird er Dir die Benutzung eines unzulässigen Scheinwerfers leider nicht nachweisen können.

Für mich ist es jedenfalls nicht erklärlich, wieso man so was anbaut, wenn es auch geprüfte Exemplare gibt. Hauptsache, ein paar Euro gespart?
 
westi677

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Ohne "e" sind es dann Arbeitscheinwerfer bzw. Arbeitsbeleuchtung, welche kein"e"-Prüfzeichen benötigen und auch nicht abdeckt werden müssen.....
Die dann aber auf der Straße nur bedingt eingeschaltet werden dürfen (nur in Verbindung mit der entsprechenden Arbeit, zb Schneepflug). Auch an einer anderen Arbeitsmaschine nicht, die nur auf der Straße von A nach B unterwegs ist und die GS gehört höchstwahrscheinlich sowieso nicht dazu.
 
ChiemgauQtreiber

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Zeig mir doch mal einen LED - HS für die AC Mit gültigem E-Kennzeichen
und wer sagt dir eigentlich, daß ein nicht zugelassener LED SW automatisch blendet?

und wenn du heute schaust, wie schlecht teilweise normale H7/H11 SW zu sehen sind ... :facepalm:

also ich werd lieber illegal gesehen als legal überfahren / übersehen
 
Franz Gans

Franz Gans

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Zeig mir doch mal einen LED - HS für die AC Mit gültigem E-Kennzeichen
und wer sagt dir eigentlich, daß ein nicht zugelassener LED SW automatisch blendet?
Es liegt doch auf der Hand, daß er bei Einhaltung der Prüfbedingungen eine entsprechende Kennzeichung trüge, oder siehst Du das (offenbar) anders, siehe unten.
und wenn du heute schaust, wie schlecht teilweise normale H7/H11 SW zu sehen sind ... :facepalm:
Ja, wie im Kindergarten tragen immer die anderen Schuld.
also ich werd lieber illegal gesehen als legal überfahren / übersehen
Ist doch logisch, Hauptsache ich, dann kommt erst einmal lange nichts. Einhaltung der Regeln ist total wichtig ------ für die anderen!
 
ChiemgauQtreiber

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ChiemgauQtreiber schrieb:
Zeig mir doch mal einen LED - HS für die AC Mit gültigem E-Kennzeichen
und wer sagt dir eigentlich, daß ein nicht zugelassener LED SW automatisch blendet?
Es liegt doch auf der Hand, daß er bei Einhaltung der Prüfbedingungen eine entsprechende Kennzeichung trüge, oder siehst Du das (offenbar) anders, siehe unten.
Markus Lanz würde sagen - das war nicht die Frage !
du machst das wie die Politiker, nicht auf die Frage eingehen und ein eigenes Statement posten.
ausserdem sind hier einige mit dem China SW unterwegs - was den zwar auch nicht legal macht, aber scheinen schon die Zeichen der Zeit zu sein.
ChiemgauQtreiber schrieb:
und wenn du heute schaust, wie schlecht teilweise normale H7/H11 SW zu sehen sind ... :facepalm:
Ja, wie im Kindergarten tragen immer die anderen Schuld.
was hat jetzt das miteinander zu tun? -
ChiemgauQtreiber schrieb:
also ich werd lieber illegal gesehen als legal überfahren / übersehen
Ist doch logisch, Hauptsache ich, dann kommt erst einmal lange nichts. Einhaltung der Regeln ist total wichtig ------ für die anderen!
da fällt mir ja gar nigs mehr dazu ein -wenn du auf mögliche Sicherheit verzichten willst - mach DU das
ich mach es nicht
und auch die Kontrollbehörden sehen das wohl (wenn normaler Menschenverstand angewandt wird ) auch so,
sowohl der oben beschriebene Kollege von der Motorradtruppe als auch der TÜV Prüfer, der das Licht der 11,5er mit Xenon Brenner (war ja auch illegal) als "endlich mal eine GS mit gutem Licht" kommentierte.

aber mach du wie DU willst
aber verschon mich mit deinem obrigkeitshörigen Denken
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Ausrede "Arbeitsscheinwerfer" kann man knicken
§52/7 StVZO. Am Motorrad ist kein Arbeitsscheinwerfer zulässig. Ist ja auch ganz schlecht zu begründen. Noch dazu wenn man sich die Anbausituation ansieht.

Selbstverständlich muss ein Scheinwerfer ohne Zulassung nicht automatisch blenden. Aber er hat eben keine Zulassung.

Wemm jemand sagt "Ich hab' mir das angeschaut, er blendet nicht", dann hat er keine Ahnung von einem Prüfvorgang für eine Zulassung.
Da gehört zur Gattung "ich dachte", "das hab' ich nicht gewusst", "das steht aber nirgends" (doch, meistens schon), und vor allem "ich bin nicht schuld" (woher soll ich wissen dass es bei -10 Grad glatt sein könnte).
Passend dazu sind Menschen die mit Turnschuhen einen Berg hochklettern mit dem Hintergedanken "naja, wenn's schief geht gibt es ja das Mobilfon und die Bergwacht" und gleichzeitig alles tun um Steuerzahlungen zu vermeiden (der Rettungsheli fliegt nicht mit Solarstrom!).
gerd
 
Framic

Framic

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Also ich habe mir beim schnellen Ali für schmales Geld folgende Schweinwerfer mit E9 Kennzeichnung, Kabelbaum und Relais geholt:
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und mit der original BMW Halterung befestigt.

Satz Halter LED Zusatzscheinwerfer (77518529215) - leebmann24.de

Funktioniert seit zwei Jahren einwandfrei und die Scheinwerfer habe ich auch schon für Kumpels nach geordert....
Das Risiko mir nicht zugelassener Latüchten würde ich nicht eingehen wollen.
 
Mini65

Mini65

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Kaufen kann man alles, nur sollte man auch das Kleingedruckte lesen und dort findet man dann auch "nicht innerhalb der StVZO erlaubt". Lichttechnische Änderung ohne E-Prüfzeichen führt zum Erlöschen der Allg. Betriebserlaubnis und somit bis hin zur Sicherstellung des Motorrades.
Teures Unterfangen für ein China-Gadget
 
sigmali

sigmali

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Zeig mir doch mal einen LED - HS für die AC Mit gültigem E-Kennzeichen
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und wenn du heute schaust, wie schlecht teilweise normale H7/H11 SW zu sehen sind ... :facepalm:

also ich werd lieber illegal gesehen als legal überfahren / übersehen
Niemand. Aber es gibt nicht ohne Grund Zertifizierungsstellen und Prüflabore, die unter anderem genau das prüfen - und ggf. dann genehmigen. Damit bei bestimmten Bauteilen nicht jeder macht, was ihm persönlich gefällt oder "taugt".
Deshalb: wer sagt Dir eigentlich, dass sie nicht blenden? :wink:

Aus diesem Grund sind/waren ich (inzwischen in Pension) und einige meiner Kollegen eher "unvernünftig" und haben bei Veränderungen an der Beleuchtung (nicht geprüfte Scheinwerfer, geprüfte aber nachträglich überstrichene oder lasierte Leuchten, nicht geprüfte Leuchtmittel usw.) Anzeigen geschrieben, das Punktekonto des Betroffenen etwas erhöht und je nach dem einen Mängelbericht mitgegeben oder das Fahrzeug abgestellt. Dass ich/wir uns damit nicht nur Freunde machen/machten, ist/war uns bewusst.

Und es wäre doch ein leichtes, legal gesehen zu werden und nicht überfahren/übersehen zu werden, wenn das jemand so wichtig ist. Mit einem e-geprüften Scheinwerfer. :D

Deshalb kam ja auch mein erster Hinweis:
Viel Spaß bei der nächsten Verkehrskontrolle. Muss jeder selber wissen, was er macht.

BTW: Ich fahre jetzt seit 43 Jahren, nicht gerade wenig Kilometer, noch nie mit Zusatzscheinwerfer (die ich unter Missachtung der StVO nützen müsste) und wurde noch nie von einem anderen Fahrzeug abgeräumt.
 
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Framic

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Lesen kannst Du schon?
Ich hatte das auch schon extra fett gedruckt.
Ich habe auf meinen Schweinwerfern eine E9 Kennzeichnung (Spanien).
Die Teile sehen genau so aus wie die original Scheinwerfer von BMW und sind m.E. sogar identisch.
Bei einer Polizeikontrolle schaut sich der Polizist an, ob die Teile separat schaltbar sind und achtet eben auf eine E-Kennzeichung.
Und wenn dieser dann meint meine Maschine dann stilllegen zu müssen oder gar sicherzustellen, dann hat der Polizist ein Problem.
 
Mini65

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Lesen kannst Du schon?
Ich hatte das auch schon extra fett gedruckt.
Ich habe auf meinen Schweinwerfern eine E9 Kennzeichnung (Spanien).
Die Teile sehen genau so aus wie die original Scheinwerfer von BMW und sind m.E. sogar identisch.
Bei einer Polizeikontrolle schaut sich der Polizist an, ob die Teile separat schaltbar sind und achtet eben auf eine E-Kennzeichung.
Und wenn dieser dann meint meine Maschine dann stilllegen zu müssen oder gar sicherzustellen, dann hat der Polizist ein Problem.
Falls du meinen Beitrag meinst, ja ich kann lesen und wenn ich dich gemeint hätte, dann hätte ich deinen Beitrag zitiert.
China Gadget war allgemein gehalten und bezog sich auf Dinge die in Deutschland nicht zulässig sind.
Mein Beitrag bezog sich im allgemeinen auf die Überschrift "Zusatzscheinwerfer ohne E-Prüfzeichen".
 
Thema:

Zusatzscheinwerfer ohne e Prüfzeichen

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