Die Mehrwertsteuer bekommst du erstattet wenn du dir ein Ersatzfahrzeug anschaffst und der Versicherung eine Rechnungskopie zukommen lässt.
Aber Achtung: Die MwSt. muss darauf ausgewiesen sein.
Ein reiner Privatkauf scheidet somit aus.
Stimmt !
Ist es nach Meinung der Versicherung/des Gutachters ein Totalschaden, so bekommst Du den Zeitwert abzgl der Selbstbeteiligung ersetzt und die Versicherung verwertet das Motorrad. Du kannst natürlich auch sagen, dass Du die Unfallkiste behalten möchtest, dann wird in der Regel der Restwert der Unfallkiste vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Stimmt so nicht. Bei einem Totalschaden wird im Regelfall durch das Gutachten auch das Fahrzeug in eine Restwertbörse eingestellt.
Die wenigsten Versicherer übernehmen das verunfallte Fahrzeug.
Die Versicherung zahlt Dir den Restwert abzüglich Selbstbeteiligung abzüglich Höchstgebot aus der Restwertbörse abzüglich
Mehrwertsteuer (s. dazu auch den Hinweis von vierventilboxer)
Beispiel :
Zeitwert vor dem Unfall 10.000 €
- Selbstbeteiligung 300 €
- Höchstgebot der Restwertbörse 4.000 €
Erstattung 5.700 € abzüglich Mehrwertsteuer (bei gebraucht erworben oder älteren Fahrzeugen
aber in der Regel nicht voll, hier wird eine sogenannte Differenzbesteuerung durchgeführt)
Ich habe beruflich bedingt im Jahr ca. 30 bis 40 solcher Fälle auf dem Tisch. Zum Teil ist es
kurios, was noch geboten wird. Ein Beispiel zu einer verunfallten FZ6 ABS aus EZ 2007
(ein tatsächlicher Fall aus Oktober 2014) :
Restwert vor Unfall 3.600 €, Reparaturschaden 3.821 €. Angebote aus der Restwertbörse
1. 1610 €
2. 1045 €
3. 1020 €
4. 850 €
5. 780 €
6. 450 €
7. 250 €
8. 100 €
Erstattung 3600 € abzüglich Restwert 1610 € abzüglich Selbstbeteiligung 500 €
Erstattung also 1490 €, bereinigt um die Diefferenzbesteuerung, die hier auf
95 € festgelegt wurde.
Aus meiner beruflichen Praxis kann ich nur empfehlen, das höchste Angebot aus der Restwertbörse anzunehmen, hier kommt es oft zu sehr hohen Angeboten. Es ist sehr unwahrscheinlich, das jemand in der Bucht mehr bietet. Behalten und selber reparieren
geht natürlich auch.
Noch ein Hinweis zum Zubehör. Ist dieses zum Zeitpunkt des Gutachtens am Mopped, ist es auch Bestandteil des Gutachtens. Wird es danach abgebaut, ist der Höchstbietende der Restwertbörse nicht mehr an sein Angebot gebunden. Ist ja auch verständlich.
Sieht der z.B. den schönen neuwertigen und unbeschädigten Akra, bietet er mit
Sicherheit einige € mehr. Fehlt der dann bei der Abholung.............
Falls man also sein Zubehör extra vermarkten will, muss das vor Gutachtenerstellung ab.