Hi
Da gibt's einen Paragraphen in der StVZO auf den sich der TÜV beruft wenn Frontscheiben gefärbt sind bzw. weswegen sie nicht gefärbt sein dürfen.
Es gibt grünliche Scheiben? Wahrscheinlich ist es Wärmeschutzglas bei dem es angeblich "nicht anders geht".
Oder es ist Panzerglas. Da hat die ganze Karre eine Sonderzulassung.
Wer am oberen Rand einen Farbstreifen hat sollte mal kontrollieren: Links und rechts an der Scheibe, knapp unterhalb dieses Streifens, ist jeweils ein waagrechtes Strichlein. Bis dahin zählt das nicht als Scheibe sondern als Karosserieteil.
Bis vor nicht allzu langer Zeit waren heizbare Frontscheiben verboten. Weil die Heizdrähte eine Lichtbrechung nach dem Huygenschen Prinzip verursachen. Das ist zwar Quatsch weil sie viel zu weit voneinander entfernt sind, war aber die Begründung. Praktisch ist es so, dass man seine Scheiben besser "mal öfter" putzt.
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
(1) Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
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gerd