Hallo,
also, den Vorwurf, die Texts in Links, die ich poste, nicht zu lesen, möchte ich nicht auf mir sitzen lassen

.
Hier steht:
http://www.vgh.bayern.de/media/vgansbach/presse/p-2014-20.pdf
Der Kläger verlasse mit dem Zweck der Aufnahmen den persönlichen oder familiären Bereich,
womit das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung finde. Seine Dashcam stelle eine optischelektronische
Einrichtung im Sinne dieses Gesetzes dar. Der Kläger verarbeite mit den Videoaufnahmen
auch personenbezogene Daten, da es möglich sei, die gefilmten Personen zu identifizieren.
und weiter:
Maßgebend hierfür ist, dass das
Bundesdatenschutzgesetz heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt
und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen.
Das Interesse dieser Personen überwiege deshalb das geltend gemachte Interesse des
Klägers an der Fertigung von Aufnahmen mit einer Dashcam.
Nicht erlaubt ist es nun...
Andererseits wurde in der mündlichen Verhandlung durch die Kammer aber auch deutlich gemacht,
dass der permanente Einsatz einer Dashcam zu dem vom Kläger verfolgten Zweck, die
Aufnahmen im Falle einer Verwicklung des Klägers in verkehrsrechtliche Streitigkeiten oder in
einen Unfall an die Polizei weiterzugeben, nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig
sei.
Aha, also, man filmt, wie man durch die Innenstadt durch München fährt, ständig sind Personen erkennbar zu sehen, und dann sagt man, dass man das nicht macht, um Beweise zu sammeln, sondern um einen tollen Actionvideo daheim schneiden zu können, und schon ist es datenschutzrechtlich erlaubt

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Na dann ist ja alles gut. Nein, ich bin kein Datenschutzexperte, aber es würde mich wundern, wenn man mit dieser Argumentation tatsächlich weiter filmen dürfte.
Übrigens, das Datenschuzgesetz enthält in den §§ 43, 44 Bußgeld- und Strafvorschriften:
BDSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Somit findet das nicht nur auf Verwaltungsebene statt, sondern die Polizei müßte bei einer Kontrolle eigentlich einem Anfangsverdacht nachgehen, wenn einer so eine Kamera (scheißwurscht wie die man nur nennt, Hauptsache sie kann filmen) am Helm oder am Motorrad hat. Wir werden sehen wir sich das entwickelt.
Ich persönlich find es lächerlich, private Aufnahmen während der Fahrt unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten, aber so scheint die derzeitige Gesetzeslage zu sein.