Actioncam in Deutschland am Motorradhelm ... auch verboten?

Diskutiere Actioncam in Deutschland am Motorradhelm ... auch verboten? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die Gerichte sehen nicht nur weiß oder schwarz sondern auch grau, denn unser Rechtssystem unterscheidet z.B. auch vorsätzlich, fahrlässig oder...
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vierventilboxer

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Die Gerichte sehen nicht nur weiß oder schwarz sondern auch grau, denn unser Rechtssystem unterscheidet z.B. auch vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig. Je nach Sachlage fallen deswegen auch die Entscheidungen bzw. Strafen unterschiedlich aus, denn sonst hieße es immer nur Körperverletzung oder Mord, jedoch nie ....aus Affekt, Totschlag,...usw.


Filme ich während meiner Mopedtour mit meiner GoPro zufällig im Vorbeifahren ein Pärchen beim Liebesspiel im Wald oder auf der Heide, dann ist das nicht verboten sondern deren Problem weil die Handlung in der Öffentlichkeit geschieht.
Stelle ich das Video allerdings ohne deren Einverständnis (wer wird schon anhalten, fragen und eine positive Antwort erhalten?) online (z.B. bei youtube), dann verletze ich deren Rechte. Das ist verboten! Ohne die Einwilligung betreffender Personen darf ich nicht mal ein Gesicht veröffentlichen.
Bei gezielter Datenerhebung sind wir nochmals eine Stufe höher, das ist privaten Personen nur auf dem eigenen befriedeten Grundstück erlaubt, alles was darüber hinausgeht ist von Haus aus verboten.
Es sollte eigentlich nicht so schwer sein das zu unterscheiden.....
 
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Christian S

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Es sollte eigentlich nicht so schwer sein das zu unterscheiden.....
Hallo,

dann lass dich mal überraschen, was die verschiedenen Gerichte daraus machen, was für dich ganz einfach ist.
 
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vierventilboxer

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Hallo,

dann lass dich mal überraschen, was die verschiedenen Gerichte daraus machen, was für dich ganz einfach ist.

Wir reden im hier und jetzt, nicht von dem was in ein paar Monaten oder Jahren ist.
Momentan sind Actioncams erlaubt. Punkt! Du hast in die Zeilen etwas hineininterpretiert was so nicht stimmt.
Ja, man darf mit Actioncams filmen. Nein, man darf die Videos nicht online stellen oder die Daten an Dritte weitergeben sofern man dadurch Persönlichkeitsrechte anderer verletzt.
Daran ädert auch das zitierte Urteil nichts!
 
sampleman

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Da Filme und Videos auch manipuliert werden können, wird das Gericht den Videobeweis aber auch nur dann zu lassen, wenn sichergestellt ist, das das Video nicht manipuliert werden konnte.
Ich glaube, das ist nicht ganz korrekt. Das Gericht ist grundsätzlich frei, ein Video oder ein digitales Foto als Beweismittel zuzulassen, wenn es der Ansicht ist, dass es nicht manipuliert wurde und dass es zur Wahrheitsfindung beitragen kann. Ich habe einmal als Zeuge eine tätliche Auseinandersetzung zwischen einigen Polizeibeamten und einem Beschuldigten mitbekommen und davon einige Fotos mit meiner Digicam gemacht. Diese Bilder (genauer: die Tintenstrahldrucker-Ausdrucke derselben) wurden später als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren verwendet, ich selbst wurde als Zeuge geladen und haben dem Richter erläutert, was man auf den Bildern sieht. Dabei wurde noch nicht einmal der Versuch gemacht zu überprüfen, ob ich die Bilder digital verfälscht habe. Nach meiner Erinnerung wurde ich auch nicht gefragt, ob ich die Bilder manipuliert habe. Offenbar hat das Gericht schlicht vorausgesetzt, dass ich keinen Anlass habe, die Bilder zu fälschen und dass ich es deshalb wohl auch nicht getan habe.

Es ist ja auch eine gewisse Logik dabei. Ob ein Zeuge einen Sachverhalt aus der Erinnerung wiedergibt oder ob er eine Video-Aufnahme präsentiert und dann sagt, "ja, so war es", das ist ja im Grunde kein Unterschied. Es könnte allenfalls ein Problem sein, wenn das Beweisstück nicht von einem Zeugen kommt, sondern von einer Prozesspartei.
 
AmperTiger

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Hallo,
dann lass dich mal überraschen, was die verschiedenen Gerichte daraus machen, was für dich ganz einfach ist.
In dem vorliegenden Fall war es relativ einfach Christian, der Filmer war ein notorischer Querulant und Anzeigeerstatter, wie Mac schon feststellte und diesem Herrn verbot das Gericht die Verwendung seiner dashcam zur Doku von Verkehrsverstößen. nicht mehr und nicht weniger. In diesem Fall war es auch einfach, dem Antragsteller nachzuweisen, welche Motivation er dazu hatte.

Im besagten Fall ging es ja noch nicht mal um die Verwertbarkeit der Aufnahmen im Falle eines Unfalls, sondern um die Anzeigen die ein Anwalt auf Grund seiner Filmerei gemacht hat, in Zahl 22!
Weltverbesserer, Denunzianten und Oberlehrer haben wir genug. Dem darf auf diesem Weg nicht noch Tür und Tor geöffnet werden. Deswegen ist es schade, daß das Urteil auch noch zur Revision zugelassen ist.
 
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man sollte vielmehr Leute beschäftigen, die die Qualität der Motorrad-Videos sichtet und dann je nach Grad der Schlechtigkeit teils saftige Strafen verteilen
 
AmperTiger

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Nach meiner Erinnerung wurde ich auch nicht gefragt, ob ich die Bilder manipuliert habe. Offenbar hat das Gericht schlicht vorausgesetzt, dass ich keinen Anlass habe, die Bilder zu fälschen und dass ich es deshalb wohl auch nicht getan habe.
.
das ist ja auch nicht nötig, da du anfangs deiner Zeugenaussage darauf hingewiesen wurdest, dass du die Wahrheit zu sagen hast und welche Folgen es hat, die Unwahrheit zu sagen. (uneidliche Falschaussage oder dann Meineid)
 
sampleman

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das ist ja auch nicht nötig, da du anfangs deiner Zeugenaussage darauf hingewiesen wurdest, dass du die Wahrheit zu sagen hast und welche Folgen es hat, die Unwahrheit zu sagen. (uneidliche Falschaussage oder dann Meineid)
Da hätte ich allerdings dann die Frage erwartet: "Haben Sie an diesen Bildern irgendwas manipuliert?" Die kam aber nicht.
 
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Da hätte ich allerdings dann die Frage erwartet: "Haben Sie an diesen Bildern irgendwas manipuliert?" Die kam aber nicht.
und würdest dich prompt über den Verdacht echauffieren? ;) die Wahrheit zu sagen beinhaltet natürlich den von dir vorgelegten Beweis, den du ja vor Gericht auch noch erklären und beschreiben mußtest.
 
sampleman

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und würdest dich prompt über den Verdacht echauffieren? ;)
Na, wenn du so fragst: natürlich wäre ich sauer, wenn die schöne Richterin meinen blauen Augen nicht ohne Zweifel glaubt. Aber in dem Fall war sie ein er und auch nicht schön, und da war's mir egal.
 
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Christian S

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Wir reden im hier und jetzt, nicht von dem was in ein paar Monaten oder Jahren ist.
Momentan sind Actioncams erlaubt. Punkt! Du hast in die Zeilen etwas hineininterpretiert was so nicht stimmt.
Ja, man darf mit Actioncams filmen. Nein, man darf die Videos nicht online stellen oder die Daten an Dritte weitergeben sofern man dadurch Persönlichkeitsrechte anderer verletzt.
Daran ädert auch das zitierte Urteil nichts!
Hallo,

sorry, da stimmt so nicht. Bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz bist du ganz schnell auch bei einer Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, und das ist dann das hier und jetzt.
 
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Christian S

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In dem vorliegenden Fall war es relativ einfach Christian, der Filmer war ein notorischer Querulant und Anzeigeerstatter, wie Mac schon feststellte und diesem Herrn verbot das Gericht die Verwendung seiner dashcam zur Doku von Verkehrsverstößen. nicht mehr und nicht weniger. In diesem Fall war es auch einfach, dem Antragsteller nachzuweisen, welche Motivation er dazu hatte.
Hallo,

genau andersrum. Die Verwaltungsbehörde hats verboten, das Gericht hat das verbot aufgehoben, aber aus formellen Gründen. In der Sache lag die Verwaltungsbehörde nicht falsch.

Ach ja, Querulant mag sein, aber auch für diese gelten die selben Regeln.
 
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vierventilboxer

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Hallo,

sorry, da stimmt so nicht. Bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz bist du ganz schnell auch bei einer Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, und das ist dann das hier und jetzt.
Mann-o-mann! Habe ich etwas anderes geschrieben? Ist Datenschutz kein Persönlichkeitsrecht?
 
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Christian S

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Mann-o-mann! Habe ich etwas anderes geschrieben? Ist Datenschutz kein Persönlichkeitsrecht?
Hallo,

du hast das hier geschrieben:

Momentan sind Actioncams erlaubt. Punkt! Du hast in die Zeilen etwas hineininterpretiert was so nicht stimmt.
Datenschutz greift nach meinem Verständnis auch, wenn du das nicht veröffentlichst, da das Fertigen der Aufnahmen nicht erlaubt ist.

Aber anscheinend verstehe ich nicht was du schreibst, daher bin ich jetzt raus, ich habe alles zu dem Thema geschrieben was mir einfällt.

Nachtrag, da soeben entdeckt:
AG München: Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertbar | beck-aktuell Nachrichten

Demnach geht das Gericht, auch wenn es "nur" ein Amtsgericht ist, pauschal davon aus, dass die Aufnahmen nicht verwertet werden dürfen, ganz gleich, aus welcher Motivation heraus der Autofahrer die Kamera laufen lies... warum? Weil datenschutzrechtlich unzulässig.

Die weiteren Rückschlüsse überlasse ich eurer freien Interpretation.
 
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sampleman

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Datenschutz greift nach meinem Verständnis auch, wenn du das nicht veröffentlichst, da das Fertigen der Aufnahmen nicht erlaubt ist.
Nein, das hat nichts mit Datenschutz zu tun. Es gibt den STGB-Paragrafen 201a "
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen", der verbietet, dass du heimlich in eine Wohnung oder über eine hohe Mauer rüberfilmst. Und da ist dann schon das reine Fotografieren verboten, nicht erst das Veröffentlichen.

Aber ich bin kein Anwalt
 
Silverrider

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Also, ein Faktum ist dass ich z.B. den Kölner Dom fotografieren darf. Ich darf ihn auch filmen. Wenn mir jetzt einer durch das Bild rennt ist dass nicht mein Problem und Datenschutzrechtlich unproblematisch. In diesem Fall dürfte ich das Foto oder den Film sogar veröffentlichen. Da gibt es auch schon Urteile dazu.
Das ganze kann man auch auf die Videoaufnahme der ActionCam übertragen. Ich nehme die "geile" Tour/Strecke für mich zum nachher anschauen auf. Wenn da jetzt jemand zu sehen ist, who cares. Öffentlicher Bereich und das Risiko jedes einzelnen das er u.U. irgendwo abgelichtet wird. Hier könnte es jetzt mit der Veröffentlichung schwierig werden. Deshalb würde ich z.B. Kennzeichen von Fahrzeugen oder Personen unkenntlich machen. In aller Regel schneid ich sowieso komplett raus, da es wenig spannend ist hinter einem Auto herzufahren. Wenn dir hier einer vor die Linse läuft oder am Straßenrand steht. Datenschutzrechtlich irrelevant. Siehe Kölner Dom.
Soviel zu den ActionCams.

Bei den DashCams wird es etwas schwieriger da die Dinger eben permanent laufen und ich die theoretische Möglichkeit hätte sämtliche Daten wegzuschreiben und auszuwerten. Das hat besagter Kläger ja auch getan und wurde dann von der Verwaltung dazu verdonnert das filmen einzustellen bzw. diese Filme als "Beweisstücke" zu benutzen um andere Verkehrsteilnhmer anzuzeigen. Gegen diese Auflage hat besagter Anwalt (was ich von diesen Leute halte, behalte ich besser für mich) dann Klage eingereicht. Das Gericht hat nun das oben genannte Beispiel (Kölner Dom) bestätigt und dem Kläger indirekt untersagt weiter zu filmen da er die Filme dazu anfertigt diese der Polizei zu übergeben um Anzeigen zu erstatten (darf nicht veröffentlicht oder an dritte weitergegeben werden). Hier ist das Persönlichkeitsrecht höher zu werten als seine kleinliche Anzeigenwut. Die Behörde hat nur deswegen nicht gewonnen weil sie in dem Bescheid ganz allgemein und nicht speziell von "seiner" DashCam geschrieben hat. Das war der "Formfehler".

Wenn ich jetzt eine DashCam laufen habe und hier kein "Schindluder" treibe dann KANN der Richter dieses Material als Beweis zur "Wahrheitsfindung""Schuldfrage" zulassen muss es aber nicht. Siehe der Münchner Amtsrichter.

Das Problem ist dass sich hier zwei Ansprüche in die Quere kommen. Einmal das "Sicherheitsbedürfnis" des Verkehrsteilnehmers und das andere ist das "Recht am eigenen Bild" der restlichen Verkehrsteilnehmer. Es gibt hier keine einheitliche Rechtsprechnung und die gesetzliche Lage ist auch alles andere als eindeutig. Das ganze wird solange von A nach B geschoben bis es eine höchstrichterliche Entscheidung gibt.

Das Urteil von dem hier in diesem Fred gesprochen wird ist auch nicht auf andere Fälle übertragbar da es hier um einen Menschen gegangen ist der meinte den anderen eins auswischen zu müssen. Das wurde vom Gericht definitiv untersagt.

Gruß aus IN
 
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Hallo,

du hast das hier geschrieben:



Datenschutz greift nach meinem Verständnis auch, wenn du das nicht veröffentlichst, da das Fertigen der Aufnahmen nicht erlaubt ist.

Aber anscheinend verstehe ich nicht was du schreibst, daher bin ich jetzt raus, ich habe alles zu dem Thema geschrieben was mir einfällt.

Nachtrag, da soeben entdeckt:
AG München: Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertbar | beck-aktuell Nachrichten

Demnach geht das Gericht, auch wenn es "nur" ein Amtsgericht ist, pauschal davon aus, dass die Aufnahmen nicht verwertet werden dürfen, ganz gleich, aus welcher Motivation heraus der Autofahrer die Kamera laufen lies... warum? Weil datenschutzrechtlich unzulässig.

Die weiteren Rückschlüsse überlasse ich eurer freien Interpretation.
Es war nie mein Ansinnen dich dazu bewegen dass du dich hier raus hältst, nicht jetzt und auch nicht später.
Das Thema lautete:
Actioncam in Deutschland am Motorradhelm ... auch verboten?

Die Antwort darauf lautet nach wie vor: Nein! Nein! Und nochmals Nein!
Darüber hat das Gericht nicht entschieden (konnte bzw. durfte diese Klitsche auch gar nicht).
Dein Verständnis von Datenschutz ist zwar nachvollziehbar aber rein rechtlich gesehen nicht richtig. Egal wie sehr du dich dagegen sträubst, Aufnahmen "privater Natur" wie sie mit Actioncam´s gang und gäbe sind bleiben weiterhin erlaubt, und zwar so lange bis es dazu ein Grundsatzurteil gibt das sie verbietet.
Was ein schnödes Amtsgericht (aus dem konservativen Bayern) dazu meint bzw. wie es die Sache behandelt ist die Meldung nicht wert, denn es wird ein anderes Amtsgericht geben das anders entscheidet, je nach Sachlage und Befindlichkeit des jeweiligen Richters.

Sobald du (d)einen befriedeten Raum verlässt und dich somit in die Öffentlichkeit begibst, musst du damit rechnen evtl. von einer Kamera erfasst zu werden, daran solltest du dich gewöhnen bzw. es zumindest akzeptieren. Nicht immer ein schöner Gedanke - soweit bin ich bei dir - aber wohl kaum zu ändern in der modernen Technikwelt. Gesetze die das Persönlichkeitsrechte schützen haben wir, somit kann man sich gegen Datenmissbrauch durch Dritte auch wehren.

Der besagte Typ im Eingansthread ist ein notorischer Stalker mit Hilfssheriff-Allüren. Solchen durchgeknallten Kreaturen gehört von Amts wegen die Basis entzogen, es kann aber nicht angehen dass der gesamten Bevölkerung ein Medium verwährt wird das dazu dient persönliche Momente für die Zukunft (digital) festzuhalten, nur weil ein paar Übervorsichtige mit Hang zur Persönlichkeitsstörung nicht damit klar kommen sich irgendwann auf einem Foto im Netz wieder zu finden (und selbst dann besteht per Gesetz die Möglichkeit nicht erwünschtes Material entfernen zu lassen).
 
AmperTiger

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da sag ich doch mal danke Peter, spare ich mir das schreiben. Absolut richtig
 
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Wenn es sich um eine wirklich zufällige Aufnahme handelt, also Du Deinen "Mörderfahrstil" dokumentiert hast und der Andere dabei "rein zufällig" Deine Bahn kreuzte, stehen Deine Chancen gut. Wenn Du aber den Hilfspolizisten raushängst und anfängst Verkehrssünder vorsätzlich (Definition: mit Wissen und Wollen) zu jagen, ist der Schutz der Persönlichkeit höher angesiedelt und Deine Videos möglicherweise für die Tonne. Aber das letzte Wort hat immer das Gericht!
Ganz schön schwierig! Meinen "Mörderfahrstil" zu dokumentieren wäre eher langweilig! ;) ich hatte eigentlich vor mir eine Dashcam ins Auto zu packen, wenn mal was passiert. Ich bin viel unterwegs Mut dem Auto und das was auf deutschen Straßen abgeht ist nicht mehr schön. Ich will die Aufnahmen nur haben, wenn ich selber etwas beweisen muss. Ich will nicht jedes Vergehen anderer Verkehrsteilnehmer damit dokumentieren und zur Anzeige bringen, der Aufwand wäre ja enorm! ;)
 
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macht nur mit der Dashcam, die Polizei freut sich über so unverhofft zugespielte Beweismittel und wenn es gegen den Filmer noch für ein Pünktchen in Flens langt und Fahrverbot.
Die Aufnahmen können nämlich auch gegen euch verwendet werden. z.b. Abstand.....Nötigung usw.
 
Thema:

Actioncam in Deutschland am Motorradhelm ... auch verboten?

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