Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle

Diskutiere Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; War, irgendwie zu erwarten. Für die Betroffenen gilt immer noch, Beschwerde beim LG Köln und eigene Strafanzeige. Es wird sonst ggf. verdammt...
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War, irgendwie zu erwarten. Für die Betroffenen gilt immer noch, Beschwerde beim LG Köln und eigene Strafanzeige. Es wird sonst ggf. verdammt schwer, an sein Geld zu kommen.

Das stellt selbts Günni in den Schatten und von Gravenreuth hat in der Hinsicht schon Geschichte geschrieben.
 
Frangenboxer

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Zuerst Hoeneß und jetzt der. Wurstproduzentent stehen mit einem Bein im Knast....
 
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gut das seine Zulassung wäch ist .... solch Maßnahmen sollte man konsequenter gegen diese Herren Anwäte durchsetzen die betrügen.
 
ratzfatz

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Sehr gut, ein Aasgeier weniger !!
 
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Da hat wohl jemand mit illegalen Mitteln versucht Geld aufzutreiben, um die absehbare Strafe für eine andere illegale Aktion zu erwirtschaften.

Wie man als Jurist auf die selten dämliche Idee kommt, eine Insolvenzverschleppung oder -verschleierung per Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu finanzieren ist mir schleierhaft. Und das als Teil der Rechtspflege.

Einer weniger, schade um das Geld, das aufgewändet wurde, dem die Ausbildung zu finanzieren.:(
 
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Nu wird der sich in irgendein Hinterzimmer hocken und ne Marionette vorschieben....
Es werden insofern noch Wetten angenommen :p

Diesen Schlag Anwalt wird es leider immer wieder geben. Auch die Anwaltschaft ist nur ein Spiegel der Gesellschaft !:nerd:
 
Hugh.Age

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Diesen Schlag Anwalt wird es leider immer wieder geben. Auch die Anwaltschaft ist nur ein Spiegel der Gesellschaft !:nerd:
Genau das. Es gibt nämlich auch unter den Nicht-Juristen jede Menge "Aasgeier", die den Hals nicht voll bekommen können.
 
Zörnie

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Ist Schadenfreude eine Charakterschwäche oder menschlich??
Eine natürlicher Charakterzug, der auch aus unserem Gerechtigkeitsempfinden entspringt, und nur wenn es boshafte Züge annimmt, würde ich es als Schwäche bezeichnen. Allein menschlich ist dieses Verhalten übrigens nicht, auch bei Primaten soll das vorkommen.
 
apfelrudi

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mal hier, mal dort
Eine natürlicher Charakterzug, der auch aus unserem Gerechtigkeitsempfinden entspringt, und nur wenn es boshafte Züge annimmt, würde ich es als Schwäche bezeichnen. Allein menschlich ist dieses Verhalten übrigens nicht, auch bei Primaten soll das vorkommen.
ich kenn das auch von den Katzen meiner Schwiegermutter......
 
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So, der Anwalt ist seine Zulassung los.:D Anscheinend schon seit November.

Ich könnte ja jetzt sagem, das kommt davon wenn man mit den Schweizern Geschäfte macht....

tu ich aber nicht. :mstickle:

Das kommt davon, wenn man versucht das Recht zu dehnen, um die schnelle Mark zu machen. Wer immer gezahlt hat, sollte sich nun an Herrn Urmann versuchen schadlos zu halten. Sprich sein Geld mit Zinsen zurückfordern. Je schneller je besser, bevor da plötzlich eine Insolvenz im Raum steht.
 
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Gast 7673

Gast
Hi CT, mein Informationsstand ist ff :
Der hat die Zulassung nicht entzogen bekommen, sondern zurückgegeben.

Viele werden sagen, dass das doch das selbe ist. Isses aber nicht !
Geb ich die Zulassung zurück, ist es um einiges leichter sie auch wieder zurück zu erhalten !

Abgekocht ist der Mann, soviel ist sicher !

Rückforderungsansprüche lassen sich evtl durchsetzen, aber wohl kaum realisieren. Denke der hat insolvenztechnisch vorgebeugt.
Also wenn einer gegen den vorgehen will, dann nur mit Rechtsschutzversicherung !

ZU den finanziellen Verhältnissen und der Vorstrafe des Mannes siehe hier : http://www.mittelbayerische.de/nach...113157/thomas-urmann-windet-sich-um-haft.html
 
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Hi CT, mein Informationsstand ist ff :
Der hat die Zulassung nicht entzogen bekommen, sondern zurückgegeben.

Viele werden sagen, dass das doch das selbe ist. Isses aber nicht !
Geb ich die Zulassung zurück, ist es um einiges leichter sie auch wieder zurück zu erhalten !

Abgekocht ist der Mann, soviel ist sicher !

Rückforderungsansprüche lassen sich evtl durchsetzen, aber wohl kaum realisieren. Denke der hat insolvenztechnisch vorgebeugt.
Also wenn einer gegen den vorgehen will, dann nur mit Rechtsschutzversicherung !

ZU den finanziellen Verhältnissen und der Vorstrafe des Mannes siehe hier : Thomas Urmann windet sich um Haft :: Homepage - Nachrichten - Oberpfalz & Bayern :: Mittelbayerische Zeitung :: www.mittelbayerische.de
Hast Du genauere Infos? Die RAK Nürnberg ist mit Infos sehr zurückhalten, freundlich ausgedrückt! Und seine Insolvenzverschleppung hat mit dem aktuellen Fall auch wenig zu tun.

Gegen die Schweizer Auftraggeber vorzugehen ist m.E.n. fast aussichtslos. Bleibt nur der Herr "Rechtsverdreher".
 
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Gast 7673

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Leider nichts näheres.
Wenn man seine Zulassung zurück gibt, dann ist für die Kammer die Sache erledigt (und auf solche Publicity verzichten die natürlich gern..) und Auskünfte gibt es im Standesrechtlichen Verfahren eh nur für die Beteiligten. Ich habe als Abwickler einiger Kanzleien auch nur das erfahren was zum Verfahren gehört. So ist das geregelt.

Das InsoVerfahren hat bedingt schon etwas damit zu tun. ER sagt, er habe wg der Strafe die Zulassung zurückgegeben (und nicht wg der Abmahnsachen). Also weder Anerkenntnis von Verschulden noch sonst angreifbar machen. Aalglatt eben..

Verfahren - wenn überhaupt - IMMER gegen alle Beteiligten, schon aus prozessualen Gründen (Ausschalten potentieller Zeugen, also sie zur Partei machen). Aber ansonsten wi oben gesagt.
 
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Leider nichts näheres.
Wenn man seine Zulassung zurück gibt, dann ist für die Kammer die Sache erledigt (und auf solche Publicity verzichten die natürlich gern..) und Auskünfte gibt es im Standesrechtlichen Verfahren eh nur für die Beteiligten. Ich habe als Abwickler einiger Kanzleien auch nur das erfahren was zum Verfahren gehört. So ist das geregelt.

Das InsoVerfahren hat bedingt schon etwas damit zu tun. ER sagt, er habe wg der Strafe die Zulassung zurückgegeben (und nicht wg der Abmahnsachen). Also weder Anerkenntnis von Verschulden noch sonst angreifbar machen. Aalglatt eben..

Verfahren - wenn überhaupt - IMMER gegen alle Beteiligten, schon aus prozessualen Gründen (Ausschalten potentieller Zeugen, also sie zur Partei machen). Aber ansonsten wi oben gesagt.
Naja, ein wenig Transparenz würde in so einem Fall sicher nicht schaden. Es gibt ja durchaus ein breitgefächertes Interesse. Das die RAK keine Interesse daran hat... hakt der anderen kein Auge aus.

Der Entzug der Zulassung kommt einem Berufsverbot gleich, was schon ein ziemlicher Hammer ist, auf der anderen Seite, er ist ein Organ der Rechtspflege, hier sollten andere Maßstäbe gelten.

Zulassung zurückgegeben wegen rechtskräftiger Verurteilung. Nun, in den Abmahnfällen laufen ja auch staatsanwaltliche Ermittlungen, da würde ja eine Rückgabe, die diese Verfahren nicht explizit ausschließt, einem Schuldeingeständnis gleichkommen.:)

Hm, die örtliche Zuständigkeit? Ein deutsches Amtsgericht als Gericht für die Klage gegen eine schweizer oder panamaische Unternehmung? Keine Ahnung wie das international geregelt ist, aber ich würde die örtliche Zuständigkeit des deutschen Gerichts verneinen.

Wäre es möglich auf dem Wege der Streitverkündung die potentiellen Zeugen auszuschalten?
 
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Gast 7673

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Naja, ein wenig Transparenz würde in so einem Fall sicher nicht schaden. Es gibt ja durchaus ein breitgefächertes Interesse. Das die RAK keine Interesse daran hat... hakt der anderen kein Auge aus.
Es geht eher um die Zuständigkeit der Kammer, als einer Krähe das Auge auszuhacken... Berufsständische Verfahren sind in der Regel nicht öffentlich. Das Strafverfahren (nach Anklage) sehr wohl.

Der Entzug der Zulassung kommt einem Berufsverbot gleich, was schon ein ziemlicher Hammer ist, auf der anderen Seite, er ist ein Organ der Rechtspflege, hier sollten andere Maßstäbe gelten.

Das ist ja der 'Trick', wo es keine Zulassung mehr gibt, kann auch keine entzogen werden. Bei einer evtl Neu-Beantragung wird natürlich geprüft ob er die Vorraussetzungen erfüllt. Aber nach Abschluss der Verfahren und je nach Ausgang, kann er sie leichter wieder erhalten als nach Entzug.


Zulassung zurückgegeben wegen rechtskräftiger Verurteilung. Nun, in den Abmahnfällen laufen ja auch staatsanwaltliche Ermittlungen, da würde ja eine Rückgabe, die diese Verfahren nicht explizit ausschließt, einem Schuldeingeständnis gleichkommen.:)

​Das sehe ich nicht... Warum? Nach der Rückgabe, ist nur noch relevant was im laufenden Verfahren herauskommt. Nach einer Verurteilung wir die Neuerteilung eher schwierig sein, aber lass mal ein paar Jahre ins Land ziehen...
​Außerdem kann er im Hinterzimmer als Spiritus rector weitermachen wie zuvor.

Hm, die örtliche Zuständigkeit? Ein deutsches Amtsgericht als Gericht für die Klage gegen eine schweizer oder panamaische Unternehmung? Keine Ahnung wie das international geregelt ist, aber ich würde die örtliche Zuständigkeit des deutschen Gerichts verneinen.

Sollte die Schweizer Partei eine Filiale in D haben wird das unproblematisch. Aber auch wenn das nicht so ist gibt es da Wege !!

Wäre es möglich auf dem Wege der Streitverkündung die potentiellen Zeugen auszuschalten?

Die Streitverkündung ist ein stumpfes Schwert... Man MUSS nicht beitreten (lediglich die Wirkung der Streitverkündung auf Beweisebene und prozessual ist relevant. Also würde ich immer - wenn es darum geht einen Dritten als Zeugen auszuschalten - diesen Dritten als Partei in den Rechtssteit ziehen. Besonders in Arzthaftungssachen zB kann das sehr nützlich sein.
Mal sehen ob sich ein Opfer bei mir meldet, ich habe allen Mandanten geraten nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen. Klagen kamen nicht... SIC :cool:

Auch die homepage der Kollegen Weiß und Partner in Esslingen ist insoweit ganz interessant !
 
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