Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Diskutiere Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wenn du Langeweile hast, frage nach dem Beweisfoto oder wie sie auf dich gekommen sind. Erinnerungsschwächen sind nicht strafbar (aber nicht...
FlowRider

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Wenn du Langeweile hast, frage nach dem Beweisfoto oder wie sie auf dich gekommen sind. Erinnerungsschwächen sind nicht strafbar (aber nicht sagen, du wärst an dem Tag blau gewesen und könntest dich deshalb nicht erinnern :D )

Im Endeffekt stimme ich den Vorrednerinnen und Vorrednern zu: Wenn du es wirklich warst, dann zahl die 40 Euro und betrachte es als nicht absetzbare Spende an die Gemeinde. Aus meiner Erfahrung her sind die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen sinnvoll, z.B. wegen Unfallschwerpunkten. Gelegentlich sind es aber nur ideologische Gründe (siehe Grüne in Frankfurt/M.). Wenn du also mit dem Tempolimit an der Stelle nicht einverstanden bist, dann ist es deine demokratische Pflicht, das Thema anzusprechen. Rege im Gemeinderat eine Änderung an, ruf deinen Abgeordneten in Berlin an, rede mit der Presse und mache den Missstand öffentlich, als letzte Maßnahme ruf die BILD-Zeitung an (die stehen auf so Themen, gerne mit Foto).
 
Klausmong

Klausmong

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Ich persönlich würde ja nicht eine Foren Comunity um Entscheidungshilfe bitten, ob ich eine Strafe zahlen soll oder nicht.

Das kann man im Regelfall bei normalen Strafen selbst entscheiden.

Ausnahme wäre für mich halt schon, wenn es ein komplizierter Fall ist, und ich sicher bin, das es unberechtigt verhängt wird.

Was ich hier aber so nicht sehe.
 
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Gast 41871

Gast
Wegen 40 Euro kommt keine Polizei vorbei.
Da bist Du im Irrtum! Ich hatte mein altes Auto verkauft, angemeldet aber mit genauem Übergabetermin. Der Käufer fährt nachts durch einen Blitzer. Das Schreiben geht an mich, ich sage aus dass ich es nicht war. Kommt 2 Tage später ein Polizist vorbei und befragt meine Frau, während ich im Bad war. Sie konnte bestätigen dass ich doppelt so alt und groß bin, etwas später der Polizist auch.

Fazit: um an sein Geld zu können scheut Vater Staat keinen Aufwand.

MfG Gärtner
 
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Gast 5187

Gast
Fazit: um an sein Geld zu können scheut Vater Staat keinen Aufwand.
1. Das dürfte nach den individuellen Gegebenheiten unterschiedlich ablaufen. Auf dem Dorf ganz sicher anders als in einer Großstadt. Vermutlich sogar regional unterschiedlich.

2. Ist hier natürlich auch eine andere Lesart möglich: Der Staat (also wir) scheut keinen Aufwand, um dem geltenden Recht Geltung zu verschaffen. Selbst wenn es nur um kleine Summen geht. ;)
 
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Gast 41871

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1. Das dürfte nach den individuellen Gegebenheiten unterschiedlich ablaufen. Auf dem Dorf ganz sicher anders als in einer Großstadt. Vermutlich sogar regional unterschiedlich.

2. Ist hier natürlich auch eine andere Lesart möglich: Der Staat (also wir) scheut keinen Aufwand, um dem geltenden Recht Geltung zu verschaffen. Selbst wenn es nur um kleine Summen geht. ;)
Zu 1.: Siehe einen Beitrag darüber von mir #25, in Berlin kommt die Polizei persönlich vorbei um an die eingefahrenen 20€ zu kommen.

Zu 2.: Die Lesart habe ich bewusst nicht präzisiert... :cool:

MfG Gärtner
 
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Gast 42492

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Hallo Leute
Habe ein Schreiben von der Gemeindeverwaltung XY bekommen.

Ihnen wird vorgeworfen am XY in XY als Führer des Kraftrades XYZ folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

"Sie überschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h."
Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit 64 km/h
Beweismittel : Foto, Sensormessung. Zeuge: Frau X...Herr Y
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit verwarne ich Sie mit einem Verwarnungsgeld von 40€

Als Foto ist nur ein Helmtragender Motorradfahrer zu erkennen. Ein Foto des Nummernschildes ist nicht dabei!

Was würdet ihr machen? Das kein Bild von meinem Nummernschild dabei ist, wundert es mich doch etwas!
Naja, 40 Euronen sind nicht viel und Du bekommst wohl keine Punkte, aber aus meiner Überzeugung geht es auch ums Prinzip.
Das Photo ist im Grunde genommen nichts Wert.
Kann immerhin sein, dass sich einer das Kennzeichen lediglich notiert hat.
So geht's jawohl auch nicht.
Denn wenn sich der Beamte das Kennzeichen notiert hat, stellt das eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle dar.
Ein Kennzeichen eines rasch vorbeifahrenden KFZ, fehlerfrei aufzunehmen, sehe ich in jedem Fall als kritisch an.
Ich würde das Photo anfordern und erst dann entscheiden.
Am Ende stellen die sich noch ganz ohne Blitzgerät an die Straße, notieren irgendwelche Kennzeichen und sagen pauschal, der war zu schnell.
 
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der_brauni

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Ist hier natürlich auch eine andere Lesart möglich: Der Staat (also wir) scheut keinen Aufwand, um dem geltenden Recht Geltung zu verschaffen. Selbst wenn es nur um kleine Summen geht. ;)
Im Umkehrschluß handelt dann manchmal der Delinquent, der keine Mühen scheut von der Strafe verschont zu bleiben, was ja auch sein gutes Recht ist.
Und falls die Ordnungsmacht kommen sollte um Helm und Klamotten zu begutachten .... hmm... also ich könnte denen auch einen 2. Satz an Schutzausrüstung zeigen.

Gruß Thomas
 
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Gast 5187

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Im Umkehrschluß handelt dann manchmal der Delinquent, der keine Mühen scheut von der Strafe verschont zu bleiben, was ja auch sein gutes Recht ist.
Und falls die Ordnungsmacht kommen sollte um Helm und Klamotten zu begutachten .... hmm... also ich könnte denen auch einen 2. Satz an Schutzausrüstung zeigen.

Gruß Thomas
Ihr merkt aber schon, dass es im Wesentlichen nicht darum geht, euer Recht zu wahren, sondern eher darum, den Staat auszutricksen.
Oder wie darf man den Hinweis auf eine zweite Schutzausrüstung deuten?
 
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Gast 41871

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Im Umkehrschluß handelt dann manchmal der Delinquent, der keine Mühen scheut von der Strafe verschont zu bleiben, was ja auch sein gutes Recht ist.
Und falls die Ordnungsmacht kommen sollte um Helm und Klamotten zu begutachten .... hmm... also ich könnte denen auch einen 2. Satz an Schutzausrüstung zeigen.

Gruß Thomas
Jetzt geht es aber darum die, hier offensichtlich berechtigte, Forderung eines Verwarngeldes zu verhindern. Koste es was es wolle...

MfG Gärtner
 
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der_brauni

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Es geht um das subjektive und auch objektive Recht eines Angeklagten eine ihm vorgeworfene Tat zu bestreiten bzw. die für ihn daraus ergebenden Konsequenzen zu minimieren. Und wenn es dem Staat (also uns) nicht gelingt, ihm die Tat zweifesfrei nachzuweisen, dann entspricht es eben dem Recht, dass er ungeschoren davon kommt.

Gruß Thomas
 
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Gast 21699

Gast
Ihr merkt aber schon, dass es im Wesentlichen nicht darum geht, euer Recht zu wahren, sondern eher darum, den Staat auszutricksen.
Oder wie darf man den Hinweis auf eine zweite Schutzausrüstung deuten?
Diese Argumentation ist zweifelhaft:

In einem Rechtsstaat muss ich nicht meine Unschuld beweisen, sondern der Staat muss meine Schuld beweisen. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung.

Darüber hinaus muss man sich nicht selbst belasten. Entsprechend darf man eine zweite Schutzausrüstung zeigen.

Wie gesagt, ich beziehe wie zitiert auf das Recht, nicht auf moralische Kategorien.
 
ArminTamzarian

ArminTamzarian

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Ich verrate Euch einen Trick, wie Ihr künftig um solche Diskussionen mit den Behörden herumkommt und nicht zahlen müsst. Aber sicherheitshalber nur per PN, will das nicht an die große Glocke hängen.
 
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Gast 41871

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Es geht um das subjektive und auch objektive Recht eines Angeklagten eine ihm vorgeworfene Tat zu bestreiten bzw. die für ihn daraus ergebenden Konsequenzen zu minimieren. Und wenn es dem Staat (also uns) nicht gelingt, ihm die Tat zweifesfrei nachzuweisen, dann entspricht es eben dem Recht, dass er ungeschoren davon kommt.

Gruß Thomas
Das bestreitet niemand. Wenn dazu aber eine 2. Garnitur Motorradbekleidung incl. Helm vorgezeigt wird, welche bewusst nicht zur besagten Zeit getragen wurde, trägt das nicht zur Wahrheitsfindung bei.

Manch einer redet sich aber gerne um Kopf und Kragen, nur um sein persönliches Recht zu bekommen...

MfG Gärtner
 
ArminTamzarian

ArminTamzarian

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Ich verstehe die Diskussion halt einfach nicht. Wenn ich geblitzt werde, ärgere ich mich auch. Aber über meine eigene Doofheit. Dann zahle ich und gut ist. Hier wird ja stellenweise so getan als sei man ein Opfer staatlicher Willkür.
 
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Gast 5187

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Diese Argumentation ist zweifelhaft:

In einem Rechtsstaat muss ich nicht meine Unschuld beweisen, sondern der Staat muss meine Schuld beweisen. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung.

Darüber hinaus muss man sich nicht selbst belasten. Entsprechend darf man eine zweite Schutzausrüstung zeigen.

Wie gesagt, ich beziehe wie zitiert auf das Recht, nicht auf moralische Kategorien.
Formaljuristisch ist das so. Es gibt für den Betroffenen nur einen eng umschriebenen Bereich, indem er sich bei falschen Angaben strafbar macht oder ordnungswidrig handelt.

Gleichwohl verbleibt es bei meiner Einschätzung, dass es in diesem Beitrag nur nachrangig darum geht seine Rechte geltend zu machen, sondern vielmehr darum, Wege aufzuzeigen, wie man die Behörde austricksen kann.
 
Thema:

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