Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Diskutiere Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Verordnete Strafen können natürlich auch aus Irrtümern, z.B. der amtshandelnden Polizisten, entstanden sein. Aber ich schätze, dass 99% der...
hartl15

hartl15

Dabei seit
26.07.2017
Beiträge
1.504
Ort
Ostalpen
Modell
R1200GS_04/16
Du hast also Geschichte studiert? Naja, eher nicht.

Und eine solche "Größe" zeigende Einstellung würde Rechtsanwälte und speziell Strafverteidiger beinahe arbeitslos. Es wäre ja so schön einfach auf dieser Welt, wenn alles schwarz-weiß wäre und sich jeder Delinquent widerspruchslos schuldig bekennen würde. Der Staat müsste dann die Einhaltung des Rechts durch seine Exekutive auch gar nicht mehr überwachen (lassen).

Wer, sobald er eine Anhörung im BK hat, sein Scheckbuch zückt, um dem notleidenden Staat Geld zu überweisen, soll das so handhaben. Aber er soll doch bitte aufhören, sein Beweggründe, darunter vllt. auch Bequemlichkeit, Feigheit oder eine fehlenden Rechtsschutzversicherung, als Größe oder Ritterlichkeit auszugeben.
Verordnete Strafen können natürlich auch aus Irrtümern, z.B. der amtshandelnden Polizisten, entstanden sein.
Aber ich schätze, dass 99% der Strafen wegen der begangenen Übertretungen auch berechtigt sind.

Die Beweggründe der schuldigen Fahrer, die sich nicht zu ihren Taten bekennen, sind deiner Meinung nach dann wohl vllt. auch das "Ertragen" von Unbequemlichkeit (bei Hausdurchsuchung und vor Gericht?), besonderer Mut (beim Lügen?) und eine auszunutzende (weil teure?) Rechtsschutzversicherung?
Da sind mir eine gewisse "Größe" und "Ritterlichkeit" bei von mir verursachten Fehlern schon lieber! :smug:
 
F

Firmenbike

Dabei seit
21.09.2019
Beiträge
507
Keiner ist unfehlbar, auch Polizisten nicht. Aber eines frage ich mich schon. Da lesen zwei Beamte ein Kennzeichen eines Motorrades falsch ab und mit diesen falsch abgelesenen Daten schreiben sie den Halter an. Und das falsche Kennzeichen gehört , oh Wunder, wieder zu einem Motorrad.
Eines der Knöllchen, weshalb ich angefangen habe, das ganze Thema etwas mehr zu hinterfragen und verstehen zu wollen, war folgende Geschichte: Ein Mann fährt in einem Mietwagen an einen Hafen, parkt im Halteverbot und geht mit seinem Kampfhund spazieren. Ein städtischer Hafenmitarbeiter spricht ihn darauf an, dass er den Hund bitte wenigstens anleinen möge, eigentlich wäre sogar ein Maulkorb Pflicht. Der Hundehalter lacht ihn aus und geht weiter.

Der Hafenmitarbeiter hat daraufhin das Ordnungsamt über den Vorfall informiert samt Foto des falsch parkenden Autos und fragte, ob man dagegen nicht vorgehen könne. Konnte man. Ich bekam einen Anhörungsbogen mit der Bitte, den Fahrzeugführer zu diesem Zeitpunkt zu benennen.

Habe ich getan, zusammen mit dem Hinweis, dass das ein Irrtum sein muss (eintägige Miete, und der Fahrer war nachweislich mit dem Auto hunderte Kilometer entfernt). Daraufhin bekam ich einen Bußgeldbescheid (an dem Punkt bin ich mir nach 15 Jahren nicht mehr sicher, weswegen genau - Falschparken?) und meine Eltern ein böses Schreiben zum Thema Verhalten als Hundehalter.

Immer noch an das gute im Beamten glaubend habe ich mit der Dame telefoniert. Ihre Antwort kam schnell: Sie würde mir kein Wort glauben. Der benannte Mitarbeiter würde vom Alter gar nicht zu dem Vorfall passen, ich hingegen schon. Und, oh Wunder, meine Anschrift führt zu einem Haushalt, in dem Hunde gehalten werden.

Im übrigen hatte ich in meiner Antwort (in der ich den Fahrer benannt habe) einen Formfehler gemacht, alleine darum sei der Bußgeldbescheid gerechtfertigt. Damit - das musste ich leider dann vor Gericht teuer lernen - hatte sie leider recht. Da spielte es dann auch keine Rolle mehr, dass der eigentliche Tatzeitpunkt von der Mitarbeiterin falsch abgetippt wurde (und nachweislich außerhalb meiner Mietzeit lag).

Übrigens hätte ich auf dieses Schreiben überhaupt nicht antworten brauchen, denn die Mitarbeiterin hat selbst auch einen Formfehler gemacht. Diese Info habe ich seit dem nie wieder vergessen...

Aber ich schätze, dass 99% der Strafen wegen der begangenen Übertretungen auch berechtigt sind.
das deckt sich leider nicht mit meiner "Erfolgsquote". Wenn ich sehe, dass Verfahren schon eingestellt werden, wenn man einfach nur Akteneinsicht beantragen lässt (warum -> weil die Behörde weiß, dass irgendwas nicht in Ordnung war. Wenn sie zu diesem Zeitpunkt das Verfahren einstellt, muss ich den Anwalt selbst bezahlen, weil ich mich noch gar nicht hätte verteidigen brauchen) und ähnliche Sachen, dann befürchte ich, dass die Anzahl an nicht 100%ig berechtigten Knöllchen deutlich höher als Deine Schätzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema:

Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld - Ähnliche Themen

  • kostenpflichtige Verwarnung

    kostenpflichtige Verwarnung: Hallo zusammen, vergangenen Samstag hatte ich einen Liebesbrief(Knöllchen) der Stadt Villingen-Schwennigen im Briefkasten. Ich bin statt 80km/H...
  • kostenpflichtige Verwarnung - Ähnliche Themen

  • kostenpflichtige Verwarnung

    kostenpflichtige Verwarnung: Hallo zusammen, vergangenen Samstag hatte ich einen Liebesbrief(Knöllchen) der Stadt Villingen-Schwennigen im Briefkasten. Ich bin statt 80km/H...
  • Oben