Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Diskutiere Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Und jammert im nächstem Atemzug, das die Polizei sich endlich um die wirklichen Verbrecher kümmern soll....... Klar, wenn sie von genau solchen...
Klausmong

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Das bestreitet niemand. Wenn dazu aber eine 2. Garnitur Motorradbekleidung incl. Helm vorgezeigt wird, welche bewusst nicht zur besagten Zeit getragen wurde, trägt das nicht zur Wahrheitsfindung bei.

Manch einer redet sich aber gerne um Kopf und Kragen, nur um sein persönliches Recht zu bekommen...

MfG Gärtner

Und jammert im nächstem Atemzug, das die Polizei sich endlich um die wirklichen Verbrecher kümmern soll.......

Klar, wenn sie von genau solchen Arbeiten blockiert wird, zum Recht des Bürgers
 
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Gast 5187

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Wobei hier im Wesentlichen die Verwaltungsbehörden und im Zweifel Gerichte unnötig belastet werden.

Aber auch denen fehlt dann die Zeit, sich um andere Dinge zu kümmern.
 
MERLIN 66

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40,-€ für 14 kmh das ist noch billig, ich würde noch 2,- € trinkgeld geben
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Pinky

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Kann sein, aber ich bin der Ansicht, dass man sich, falls man sich im Recht sieht, auch gegen kleine Bußgelder wehren sollte.
Würde er sich im Recht sehen, dann hätte er es auch so geschrieben. Es ist doch offensichtlich, daß Rumpelstilzchen zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde. Da wäre ich an seiner Stelle froh, daß es nur 40,- kostet. Hätte ja auch anders ausgehen können. Also ich würde ganz schnell überweisen und durchatmen.
 
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Gast 41871

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Kann sein, aber ich bin der Ansicht, dass man sich, falls man sich im Recht sieht, auch gegen kleine Bußgelder wehren sollte.

Gruß Thomas
Wenn man im Recht ist sollte man sich dagegen wehren, da stimme ich Dir zu. Dabei sollte man im Auge behalten ob man nicht vielleicht zu recht geblitzt und um eine kleine Spende gebeten wurde.

Schnell ist Zeit und Aufwand höher im Werte als die hier erwähnten 40€.

Und ganz besonders peinlich ist es wenn dann, trotz 2. Garnitur und weiterem Mummenschanz, herauskommt dass man doch höchst selbst zu schnell war...

MfG Gärtner
 
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Gast 21699

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Formaljuristisch ist das so. Es gibt für den Betroffenen nur einen eng umschriebenen Bereich, indem er sich bei falschen Angaben strafbar macht oder ordnungswidrig handelt.

Gleichwohl verbleibt es bei meiner Einschätzung, dass es in diesem Beitrag nur nachrangig darum geht seine Rechte geltend zu machen, sondern vielmehr darum, Wege aufzuzeigen, wie man die Behörde austricksen kann.
Du argumentierst widersprüchlich. Du hattest dich expressis verbis auf das Recht bezogen. Ich habe das entsprechend sogar fett hervorgehoben.

Noch einfacher ausgedrückt für dich: In dem geschilderten Fall ist es rechtskonform die Behörde auszutricksen.

Um deinen Standpunkt zu halten darfst Du eben nicht mit dem Recht argumentieren, sondern eher mit persönlichen Grundüberzeugungen, Moral oder was auch immer. Wie vorgetragen bleibt die Argumentation immer schief, sorry.
 
rd07

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Meine Meinung: warst Du zum angegebenen Zeitpunkt mit zu hoher Geschwindigkeit am besagten Ort, kannst Du das Motorradgewand als Deines identifizieren, dann steh dazu und zahle die Strafe. Bist Du unsicher dann fordere weitere Beweise an. Euro 40,-- ist nicht unbedingt viel Geld, aber wenn es zu unrecht gefordert wird, schon.
 
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Gast 41871

Gast
Du argumentierst widersprüchlich. Du hattest dich expressis verbis auf das Recht bezogen. Ich habe das entsprechend sogar fett hervorgehoben.

Noch einfacher ausgedrückt für dich: In dem geschilderten Fall ist es rechtskonform die Behörde auszutricksen.

Um deinen Standpunkt zu halten darfst Du eben nicht mit dem Recht argumentieren, sondern eher mit persönlichen Grundüberzeugungen, Moral oder was auch immer. Wie vorgetragen bleibt die Argumentation immer schief, sorry.
Dabei sollte man, neben Zeit, Aufwand und Nerven, im Auge behalten wer im Zweifelsfall den längeren Atem hat...

MfG Gärtner
 
rd07

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40,-€ für 14 kmh das ist noch billig, ich würde noch 2,- € trinkgeld geben
zwei tage vor grenzschliessung in belgien für 3 kmh auserhalb 53,-€
Ui, das würde in Österreich erhebliche Probleme schaffen. Der Betrag MUSS genau überwiesen werden, denn sonst kann er buchhalterisch nicht zugeordnet werden und wird als NICHT bezahlt gewertet. Eine Anzeige ist die Folge und kommt zusätzlich mit wesentlich höheren Kosten zum tragen.
 
MERLIN 66

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mist , sch....e :furious:
 
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Berlin kommt die Polizei persönlich vorbei um an die eingefahrenen 20€ zu kommen.
Berlin ist wohl nicht ohne Grund für seine gute Finanzlage bekannt. Da kommt es wahrscheinlich auf solch schwachsinnige Kosten auch nicht mehr drauf an.

Ansonsten: Ich habe in 25 Jahren Führerschein sicherlich mit 50 oder mehr Knöllchen zu tun gehabt. Das liegt weniger an meinem Fahrstil, sondern mehr daran, dass ich fast genauso lange selbständig bin - Firmen-Autos, bei Messen teilweise ein Dutzend Mietwagen gleichzeitig usw, und alles landet erstmal bei mir.

Rund ein Drittel davon, eher weniger, werden direkt bezahlt. Geringe Strafe, zu Recht (mehr als Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit eine Blitze übersieht, ist offenbar nicht aufmerksam genug gefahren), und formal alles korrekt - dann wird bezahlt.

In allen anderen Fällen aber wird sich im Rahmen des Erlaubten gewehrt. Der Tatvorwurf selbst kommt daher, dass der Fahrer bei einem Fehler erwischt wurde. Macht man bei der Antwort einen Fehler, wird man (selbst erlebt) auch dann bestraft, wenn man unschuldig ist. Dann ist es ja auch nur legitim, wenn man umgekehrt auch guckt, ob die entsprechende Behörde nicht irgendeinen Formfehler gemacht hat oder macht. Und die Erfolgsquote bei diesem sich-wehren liegt bei locker 90% - was heißt, im Endeffekt habe ich weit mehr als die Hälfte aller Knöllchen abwehren/mildern können. ob das den Zeitaufwand immer wert war, ist eine ganz andere Frage.

In dieser Zeit habe ich noch nie einen Polizisten (o.ä.) diesbezüglich vor der Tür stehen gehabt.
 
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Gast 41871

Gast
..ich würde noch 2,- € trinkgeld...
Die könnten beim Empfänger aber auch falsch verstanden werden... :cool:

Zu meiner Moped-Zeit (hier sind wirklich nur 50ccm gemeint) war es üblich kleinere Vergehen abends im Wirtshaus beim zuständigen Polizisten zu büßen... :D

Das ist aber lange her...

MfG Gärtner
 
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st1100chris

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Mal ehrlich:
Wie oft fährt man zu schnell OHNE dabei erwischt zu werden? Der eine oder andere doch sicherlich mindestens einmal am Tag.
Wer also einmal für 40 € erwischt wird, der teile die Summe durch die vielen nicht geahndeten Verstöße und schon wirkt es gar nicht mehr so viel.
40 € zahlen, Mund abputzen und etwas vorsichtiger weiter. Schließlich hat es jeder von uns in der rechten Hand, ob der Blitz ausgelöst wird oder nicht.
Die hier beschriebenen Rechte als Betroffener in einem Owi-Verfahren würde ich bei gravierenderen Verstößen in Anspruch nehmen wollen. Die Methoden sollten aber sauber bleiben, schließlich muss mir die Tat nachgewiesen werden und ich muss nicht meine Unschuld beweisen. Die "Beweislastumkehr" gibt es im Owi-Recht meines Wissens nach nicht.
 
Pinky

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Macht man bei der Antwort einen Fehler, wird man (selbst erlebt) auch dann bestraft, wenn man unschuldig ist. Dann ist es ja auch nur legitim, wenn man umgekehrt auch guckt, ob die entsprechende Behörde nicht irgendeinen Formfehler gemacht hat oder macht.
Das ist bisher das beste Argument.
Der Anwalt geht übrigens nicht anders vor und läßt sich das Meßprotokoll zeigen.
 
Raen

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Hi Rumpelstilzchen, ich würde zeitnah die Lichtbilder anfordern, dann weißt du mit Sicherheit, ob das Kennzeichen abgelesen wurde oder eine weitere Heckkamera aufgestellt war. Zum weiteren Verlauf wird meist der Vorgang an das zuständige Polizeirevier zur Ermittlung übergeben. Ob du dir das geben möchtest und ggf. auch deine Nachbarn befragt werden, musst du selbst entscheiden.
 
Raen

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Das hier beschriebene anwaltliche Vorgehen dient meist nur der eigenen Gewinnmaximierung und als Arbeitsnachweis, da die messprotokolle und die Eichung/Eichmarken der Geräte fast immer in Ordnung ist.
 
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der_brauni

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Warum ich hier so sehr, für die Rechte von geblitzten einstehe liegt einfach daran, dass ich schon zweimal unberechtigt wegen zu schnellen Fahren - im Bagatellbereich wie der TE - belastet wurde und ich rein vom Gefühl her nicht so schnell gewesen sein konnte.
Man merkt ja nicht immer, ob man geblitzt wurde und dann kommt 4 Wochen später der Bescheid daher.
Einmal konnte die Sache durch einfachen Widerspruch abgewendet werden, der andere Fall landete dann für einen Streitwert von 20 Mark vor dem Amtsgericht. Tja, was soll ich sagen, auch Bußgeldstellen arbeiten nicht fehlerfrei.
Es wurde dann eingestellt und dem Richter war seine Freude darüber wahrlich anzumerken, dass er sich mit so einem Mist beschäftigen müsse.

Gruß Thomas
 
Thema:

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