Besser keine Panne in der Schweiz haben...

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Ojo

Gast
Ich fahre bisweilen in die Schweiz, um bei Urs Portmann in Kreuzlingen Zigarren zu kaufen. Jedesmal weisen mich die freundlichen Damen im begehbaren Humidor ausdrücklich darauf hin, dass ich nur 50 Stück mit nach Deutschland nehmen darf, wenn ich keinen Einfuhrzoll nachzahlen will.

Hätte es einen entsprechenden Hinweis auch vom Autovermieter gegeben, wäre dieser Thread nie zustande gekommen.

Schöne Grüße von
Ojo
 
S

Schlonz

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Hätte es einen entsprechenden Hinweis auch vom Autovermieter gegeben, wäre dieser Thread nie zustande gekommen.

Schöne Grüße von
Ojo
ja, dann möge sich der ältere Herr sich mal bei seinem Schwiegersohn beschweren
 
soaringguy

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Ja, es ist übel was da geschieht und was der Deutsche Zoll da betreibt hat mit Rechtschaffenheit nichts mehr zu tun. Das gleiche Problem tut sich bei Binationalen Haltergemeinschaften (Yachten, Flugzeugen..etc.) auf.
 
wuppertal

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Dann bin ich also als EU-Bürger, welcher in der Schweiz arbeitet und einen (schweizer) Firmenwagen hat,
in der Zwegenbude gefangen, oder?
Ich hätte noch nicht einmal die Möglichkeit weitere Kunden in naher Umgebung zu besuchen.......
Dies war mir bisher so noch nicht bekannt, ich werde es einmal an die Kollegen weiterleiten.
 
soaringguy

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Es kommt immer drauf an, wo Du nachweislich dein Wohnsitz hast. Gibt auch etliche Leute, die einen Schweizer Wohnsitz vorgeben, weil sie in der CH arbeiten, obwohl sie in D leben.

Ich bin gottfroh, wenn der freie Warenhandel kommt. Vielleicht schafft die SVP Masseneinwanderungsinitiative die Grundlagen für einen EWR Beitritt der Schweiz in wenigen Jahren. Dann hört auch mal dieser blödsinnige Einkaufstourismus auf.
 
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Christian S

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Dann bin ich also als EU-Bürger, welcher in der Schweiz arbeitet und einen (schweizer) Firmenwagen hat,
in der Zwegenbude gefangen, oder?
Ich hätte noch nicht einmal die Möglichkeit weitere Kunden in naher Umgebung zu besuchen.......
Dies war mir bisher so noch nicht bekannt, ich werde es einmal an die Kollegen weiterleiten.
Hallo,

für Probleme in dieser Situation ist aber zunächst der Arbeitgeber verantwortlich. Ihm gehört das Auto, er weiß, wer du bist und wo du wohnst, also sollte er dir auch erklären dürfen, was du mit dem Fahrzeug machen darfst.

Der Laie - so wie der Sachverhalt hier - hat den Überblick halt eher nicht
 
SLK

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Moin,

wie bereits geschrieben wurde, gilt die Regelung nicht für Geschäfts- und Mietautos.
 
Zörnie

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Ja, es ist übel was da geschieht und was der Deutsche Zoll da betreibt hat mit Rechtschaffenheit nichts mehr zu tun. Das gleiche Problem tut sich bei Binationalen Haltergemeinschaften (Yachten, Flugzeugen..etc.) auf.
Was hat denn der deutsche Zoll jetzt mit dem Ausgangsartikel zu tun? Hast du den überhaupt gelesen oder willst du hier nur rumpalavern?

Übrigens gehört der deutsche Zoll wie alle anderen pösen pösen Behörden zur Exekutive und führt Gesetze aus, macht sie aber nicht (so jetzt mal die idealisierte Darstellung).

Grüße
Steffen
 
Zörnie

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Moin,

wie bereits geschrieben wurde, gilt die Regelung nicht für Geschäfts- und Mietautos.
Tja, wer lesen kann, ist eben klar im Vorteil. Aber diese Mühe haben sich hier wieder einige nicht gemacht :(

Grüße
Steffen
 
FrankS

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Natürlich macht der Zoll nicht diese Gesetze sondern setzt sie nur um, er – der Zoll – muss aber auch niemanden in ein offenes Messer laufen lassen.
Ein Zollbeamter sollte schon einen professionellen Autoschieber von einem die Gesetzeslage nicht kennenden Bürger unterscheiden können. Das Verhindern einer Straftat („wenn das nicht ihr Auto ist, müssen sie es bei der Einreise deklarieren“) sollte immer höhere Priorität haben als eine Bestrafung hinterher

Gruß

frank
 
Uli G.

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Natürlich macht der Zoll nicht diese Gesetze sondern setzt sie nur um, er – der Zoll – muss aber auch niemanden in ein offenes Messer laufen lassen.
Ein Zollbeamter sollte schon einen professionellen Autoschieber von einem die Gesetzeslage nicht kennenden Bürger unterscheiden können. Das Verhindern einer Straftat („wenn das nicht ihr Auto ist, müssen sie es bei der Einreise deklarieren“) sollte immer höhere Priorität haben als eine Bestrafung hinterher

Gruß

frank
Ein Deutscher, in einemWagen mit Schweizer Kennzeichen, in die Arme von österreichischen Zollbeamten gelaufen ....

Was erwartest Du???:cool:

Grüße
Uli
 
moro

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Es ist zwar modern auf die Schweiz zu schimpfen...

Aber das was hier in Beitrag 1 verlinkt ist hat mit der Schweiz so gut wie nichts zu tun.
Bevor man zu dem Thema sich äußert, sollte man das schon gelesen haben und zumindest versuchen es zu verstehen.

Vereinfacht: Du kauft etwas in einem Land mit geringer Steuer, willst es in ein Land mit höheren Steuersätzen einführen,
meldest es an der Grenze nicht an, schon bist Du ein Schmuggler und musst mit Strafe rechnen.

Die EU Zöllner haben sich korrekt verhalten. Sie können nicht wissen ob Schmuggler oder einfach ein Unwissender.
(Auch der Profi-Schmuggler würde den Unwissenden markieren).

Das ist einfach dumm gelaufen.
Und ich meine auch, dass jeder schon mal davon gehört hat, dass man im Ausland nicht mit einem dort zugelassenen Auto fahren darf.
Sinngemäß ist es in dem betr. Fall genauso.
Mietfahrzeuge sind natürlich ausgenommen.

Gruß Rolf
 
wuppertal

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Und ich meine auch, dass jeder schon mal davon gehört hat, dass man im Ausland nicht mit einem dort zugelassenen Auto fahren darf.
Sinngemäß ist es in dem betr. Fall genauso.
Mietfahrzeuge sind natürlich ausgenommen.

Gruß Rolf
Wo steht denn solch ein Quatsch?????

und wo soll ein Unterschied zwischen einem privaten, gewerblichen und Mietfahrzeug sein?
 
N

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Edit. Bin mir doch unsicher geworden.
 
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und wo soll ein Unterschied zwischen einem privaten, gewerblichen und Mietfahrzeug sein?
In der Nutzung, in der Beschaffenheit des Eigentümers und in der Einstufung durch den Gesetzgeber? :rolleyes:
 
1100gs

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R1100GS und 'ne nackte schwarz/weiße
Wo steht denn solch ein Quatsch?????

und wo soll ein Unterschied zwischen einem privaten, gewerblichen und Mietfahrzeug sein?
Immer dieses gefährlich Halbwissen. Ich denke, dass es in der Schweiz ähnlich geregelt ist, wie bei uns. Hier gilt, dass man als Deutscher kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug führen darf.
Zitat
Die Frage ist wohl eher steuerrechtlicher Natur-
Ein Fahrzeugführer, dessen Wohnsitz in Deutschland liegt, darf hier aus steuerlichen Gründen kein Fahrzeug /hier Pkw/ führen. Das hat seinen Grund in der Formulierung des Kfz.- Steuergesetzes. Gem. § 3 (13) des KfzStG ist die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in Deutschland nur dann steuerfrei, wenn es von einem Ausländer genutzt wird. Ein "Inländer" müsste Steuern entrichten. Geschieht dies nicht, liegt ein Verstoß gegen die AO (Abgabennordnung) vor.
 
wuppertal

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Immer dieses gefährlich Halbwissen. Ich denke, dass es in der Schweiz ähnlich geregelt ist, wie bei uns. Hier gilt, dass man als Deutscher kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug führen darf.
Zitat
stimmt, dein Wissen beträgt leider noch etwas weniger als die Hälfte.....

Es ist grundsätzlich NICHT verboten als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz innerhalb der BRD ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in der BRD zu fahren.
Dies ist jedoch von weiteren Faktoren abhängig, z.B. wer sitz noch mit im Fahrzeug > ggf. der Eigentümer etc.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass wenn nur deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz innerhalb der BRD sich im Fahrzeug befinden, die jeweilige KFZ-Steuer vorab entrichtet wurden!
 
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