Diese oonoos sind mir zu riskant in einer Kontrolle, die haben die Cops doch bestimmt schon auf dem Schirm.
Blitzer.de Pro App, startet automatisch sobald das Handy sich mit dem Auto Bluetooth verbindet via Apple Shortcuts, läuft im Hintergrund und meldet Blitzer akustisch über einen kurzen Fake-Anruf. Funktioniert einwandfrei, ohne, dass man was sieht. Man muss nichts aktivieren.
Natürlich nur virtuell in der AI Simulation. Im richtigen Straßenverkehr ist das ja verboten.
Bei dem Ooono ist das nicht so ganz eindeutig verboten und es gibt verschiedene Betrachtungsweisen:
Grds. heißt es im § 23 (1c): ..., das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachunsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören ...
Der Ooono "kann" VÜ-Maßnahmen anzeigen, er "kann" aber auch nur vor Gefahrenstellen warnen. Wie er eingestellt ist, lässt sich nur mit einem Blick in die App erkennen, und da liegt das Problem der Beweisführung für die Polizei. Der Blick in das Handy ist nicht so ganz einfach rechtlich zu begründen und daher ohne Zustimmung des Betroffenen fast unmöglich.
Ob er als Gefahrenwarner trotzdem den Tatbestandt erfüllt, da er ja grds. schon dazu bestimmt ist, VÜ-Maßnahmen anzuzeigen, ist eine Frage fürs Gericht. Und mir ist noch kein OLG-Urteil bekannt, in dem die Frage beantwortet wurde.
Sieht der Polizist natürlich den grün oder blau blinkenen Ooono ist es ein Zeugenbeweis, dann wird es schon schwieriger. Von daher eher dort anbringen, wo er nicht von außen gesehen wird. Also natürlich nur, wenn man denkt, dass man wirklich einen nutzen muss / will ...
Aber da der Ooono wie auch Blitzer.de nur von den Nutzern lebt, kommst auch du irgenwann als "Erster" an der Kontrolle vorbei, die dier nicht gemeldet wurde. Von daher zwar alles schön und gut, aber keine Garantie
Und richtig schmerzhaft, sowohl körperlich als auch finanziell, wird es, wenn es mal keine folgenlose Überschreitung der Geschwindigkeit war, sondern ein Verkehrsunfall daraus reslutiert. Da muss der Mopedfahrer dann auch nicht der Verursacher gewesen sein.
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Bei Unfällen mit "Personenschaden" wird je nach Örtlichkeit oftmals ein Gutachten erstellt. Und dabei lässt sich die gefahrene Geschwindigkeit recht gut ermitteln.
Darauf freut sich im Anschluss auch die Versicherung, um ihre Leistungen anzupassen.
Und nein, ich fahre auch nicht immer nur die genau erlaubten 50, 70 oder 90.
Außer in Frankreich, da ist es mir nämlich auch bei geringen Verstößen direkt zu teuer ...