Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ???

Diskutiere Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ??? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ein ganz interessantes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.05.2024, Az. 2 BvR 1457/23, ist ergangen und kann mit Hilfe von Gockel...
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qtreiba

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ein ganz interessantes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.05.2024, Az. 2 BvR 1457/23, ist ergangen und kann mit Hilfe von Gockel aufgerufen und gelesen werden. Demzufolge der Halter eines Kraftfahrzeuges wegen eines Parkverbotsverstoßes nicht belangt werden kann, wenn seine Fahrereigenschaft nicht feststeht.

Im vorliegenden Fall aus Siegburg bei Köln sollte ein Mann ein Bußgeld von 30 Euro zahlen, weil sein Auto mit Parkscheibe länger als erlaubt auf einem Stellplatz stand. Die Parkscheibe zeigte eine Ankunftszeit von 14:30 Uhr, das Auto parkte jedoch noch um 17:35 Uhr an derselben Stelle. Der Halter schwieg zu der Frage, wer das Fahrzeug dort abgestellt hatte, und wurde dennoch zur Zahlung des Bußgelds verurteilt. Zuvor hatten sowohl das Amtsgericht Siegburg als auch das Oberlandesgericht Köln seine Klagen abgewiesen, sodass er Verfassungsbeschwerde einlegte (Az.: 2 BvR 1457/23).


Bei Parkverstößen gilt das Täterprinzip

Die Verfassungsrichter stellten fest, dass das Urteil des Amtsgerichts Siegburg verfassungswidrig sei, da es gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes verstoße. Das Gericht habe lediglich ein Foto des geparkten Autos als Beweis herangezogen und keine weiteren Ermittlungen zur Täterschaft des Halters durchgeführt. In ihrer Begründung betonten die Bundesrichter, dass bei Fehlen jedes weiteren Beweises nicht auf die Täterschaft des Halters geschlossen werden dürfe.

"Auch bei Parkverstößen gilt das Täterprinzip", erklärte der Verkehrsrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf gegenüber N-TV. Demuth betonte, dass das Schweigen des Beschuldigten nicht gegen ihn gewertet werden dürfe und dass die Entscheidung eine Stärkung des Prinzips der Unschuldsvermutung sei. Er fügte hinzu, dass das Amtsgerichtsurteil eher die Ausnahme darstelle, da Verfahren bei unklarer Beweislage normalerweise eingestellt würden.

Der betroffene Bürger aus Siegburg hatte sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts gewehrt, weil er der Ansicht war, dass ihm das Bußgeld zu Unrecht auferlegt wurde. Sein Argument basierte darauf, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass er selbst das Fahrzeug zur fraglichen Zeit geparkt hatte. Die Verfassungsrichter gaben ihm letztlich recht und betonten, dass der bloße Besitz eines Fahrzeugs nicht automatisch zur Haftung für alle damit begangenen Verkehrsverstöße führen dürfe.
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schmio

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Hallo,

der "Beschuldigte" freut sich sicher über seinen "Sieg". Herzlichen Glückwunsch!
Ich kann mich da nicht so richtig damit anfreunden.

Es wurde ein Amtsgericht, ein Oberlandesgericht und zu letzt noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, abgesehen von evtl. Rechtsanwälten und diversen Versicherungen.

Das Ganze wegen 30 € 🤦‍♂️ und für mich viel schlimmer, nicht den Arsch in der Hose, den Fehler einfach mal zuzugeben oder Namen zu nennen.

Ich bin der Meinung, genau das läuft hierzulande schief.
Vielleicht bin ich auch etwas vorbelastet, da ich ehrenamtlich bei einem Amtsgericht unterwegs bin und sehe mit wieviel "Unsinnigkeiten" sich Gerichte befassen müssen.
Die eigentlichen Straftaten z.B. bleiben dann sehr lange unbestraft und alle wundern sich,warum einige Verfahren so lange dauern.

Ich bin nach wie vor der Meinung, Halter in der Haftung oder Schuldigen benennen.

MfG schmio
 
Exvierzylinder

Exvierzylinder

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Das Urteil kommt dann ja fast einem Freiparkschein gleich.
Entweder ist demnächst alles Videoüberwacht oder es hagelt die Verpflichtung ein Fahrtenbuch zu führen.
 
gstrecker

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Das Urteil kommt dann ja fast einem Freiparkschein gleich.
Entweder ist demnächst alles Videoüberwacht oder es hagelt die Verpflichtung ein Fahrtenbuch zu führen.
Fahrtenbuch gibt es nur bei schwerwiegenden Verkehrsverstössen
 
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Klausmong

Klausmong

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Bin gespannt ob dann in Zukunft die Fahrzeuge mit Reifenklammern festgesetzt werden und er "Fahrer" das dann teuer auslösen kann.
 
HP9000

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Sollten sich Vergehen dieser Art allerdings häufen, dasselbe Fahrzeug immer wieder widerrechtlich geparkt sein, ohne den Fahrer ermitteln zu können, kann die Behörde dem Halter das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen. Punkte oder nicht, egal.

Kumpel ist beim Ordnungsamt der nächst-grösseren Stadt und verteilt Parktickets.. Seine "liebste" Kundschaft sind die Kameraden, die schrottreife Autos irgendwo in der Stadt abstellen. Gerne Transporter mit französischer Überführungsnummer, vergleichbar unserem Kurzzeitkennzeichen.
Fahrer, wenn man sie dann mal erwischt, sind zumeist Rumänen ("nix verstehn"). Stellen ihren Schrott halt bei uns ab, und D hat Probleme mit der Halterermittlung im Ausland.
Der Schei** steht dann wochenlang rum, bürokratischer Aufwand ohne Ende.
 
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QVIENNA

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Wenn jemand nicht weiß, ob er sein Fahrzeug bewegt hat oder nicht, dann sollte man zumindest seine Eignung, ein Fahrzeug zu führen sehr genau überprüfen.
 
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schmio

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Hallo,

@Michel_1250

Milliardenschwere Fehlentscheidungen oder Blödsinnigkeiten der Regierung mit einem 30€ Strafzettel zu vergleichen, kann man machen, aber.....😉

Mit dem von Dir dazu geschriebenen bin ich voll bei Dir, für mich auch unverständlich, einige Entscheidungen unserer Volksvertreter.

----------

Im Grundsatz aber zu sagen, weil "der" das auch oder noch viel Schlimmeres gemacht hat, kann ich mir das auch rausnehmen, halte ich für unser Land nicht förderlich.
Das führt ins Chaos.

Ein bischen Ordnung, welche in den letzten Jahren m.M. nach mehr oder weniger verschwunden ist, sollte doch wieder hergestellt werden und da sollte jeder mal darüber nachdenken, wie er dazu bei tragen könnte, ohne mit dem Finger auf andere zu zeigen.

MfG schmio
 
teileklaus

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genau richtig haben sie formal entschieden.
Aber die Botschaft die das Urteil zeigt ist die falsche, "sich nicht erwischen lassen".
Ja dafür: entweder Fahrer nennen oder selber zahlen ist doch richtig.
Erst mal gilt Fahrerhaftung.
Wenn sich der Halter nicht an den Fahrer erinnern kann, ist er selbst gefahren. So einfach.
in 1 Minute ist das entschieden.
 
technofix

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Wo wäre die Grenze? Bei 32,50 Euro?

Hier geht´s doch um was ganz anderes, nämlich dass es sich die Gerichte nicht so einfach machen dürfen, eine Haftung auf den Halter abzuwälzen.

In meinen Augen hat sich das BVerfG hier goldrichtig entschieden.
Das sehe ich anders. Wenn ich ein Fahrzeug verleihe und der Fahrer begeht einen Verstoss, bin ich als Halter verantwortlich. Ich kann mir die Strafe dann vom Fahrer wiederholen. Wenn ich nicht weiß, wer und wann mit meinem Fahrzeug unterwegs ist, läuft da was falsch.
Wenn mein Fahrzeug einen Unfall verursacht, zahlt auch erstmal meine Haftpflicht und fragt nicht wer denn nun gefahren ist. Die Kosten für die Hochstufung kann ich mir dann auch zivilrechtlich vom Verursacher wiederholen.

Ich befürchte, dass dieses Urteil jetzt dazu führen wird, dass es auf viele andere Bereiche ausgedehnt wird.
 
sampleman

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Edit Mod: Politikzitat entfernt

Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das in anderen Ländern gehandhabt wird (und wieso deren Verfassungsgerichte damit keine Probleme haben). Schließlich gibt es dort die Halterhaftung ja nicht nur im ruhenden Verkehr.
 
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sampleman

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Das sehe ich anders. Wenn ich ein Fahrzeug verleihe und der Fahrer begeht einen Verstoss, bin ich als Halter verantwortlich. Ich kann mir die Strafe dann vom Fahrer wiederholen.
Und wenn der Fahrer deine Frau war, dann kannst du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
 
Hansemann

Hansemann

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Wir müssen mal sorgfältig kucken, was da passiert ist:

Da steht ein Fahrzeug im Halteverbot, also im ruhenden Verkehr.

Bisher war es so, dass man, wenn man den Fahrer nicht ermitteln konnte, dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegte. Das waren idR 20 Euro Gebühren und 6 Euro Auslagenersatz, also 26 Euro.

Jetzt kann man denken, da war die Gemeinde zu gierig und wollte noch 4 Euro mehr.

Vielleicht gab's aber auch andere Gründe, warum man das mal probiert hat ...
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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Es ist diffiziler.

Dem Bußgeldbescheid zu Grunde lag laut Urteil
"der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe am 6. Oktober 2022 als Halter und Fahrer eines Pkw die vor Ort zulässige Höchstparkdauer von einer Stunde [...] überschritten."​
und weiters
"Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, dass eine Beweisaufnahme nach strafprozessualen Regeln nur insoweit stattgefunden habe, als ein Lichtbild in Augenschein genommen worden sei, das das streitbefangene Fahrzeug zeige. Eine weitere Beweisaufnahme habe nicht stattgefunden, insbesondere sei die im Bußgeldbescheid angeführte Zeugin nicht geladen und gehört worden."​

Der Halter war tatsächlich nicht selbst gefahren und konnte dies auch darlegen. Damit war die Grundlage für den Bußgeldbescheid falsch. Die notwendigen Ermittlungen haben nicht stattgefunden. Letzteres ist der Causus Knacksus - niemand will Rechtsprechung nach Gutsherrenart. Im Bescheid stand ein Sachverhalt, der nachweislich nicht zutreffend war.

Hier die wesentlichen Konsequenzen:
  • "Ein zentraler Punkt ist die Stärkung der Position von Fahrzeughaltern. Sie sind nicht länger automatisch verantwortlich für Verkehrsverstöße, die mit ihrem Fahrzeug begangen wurden. Vielmehr müssen die Behörden nun den konkreten Fahrer ermitteln und dessen Schuld beweisen."
  • "Darüber hinaus entfällt die Pflicht zur Fahrerbenennung, wenn der Halter nicht selbst gefahren ist. Er ist nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen oder bei der Ermittlung zu helfen. Das Schweigerecht des Halters wird damit gestärkt."
 
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teileklaus

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so hört sich das noch plausibler an. Halter und Fahrer kann falsch sein. Wurde nicht bewiesen. Das generelle Schweigerecht halte ich für überzogen. Dafür kann der Halter dann gerne selbst zahlen wenn er seine Liebschaft nicht seiner Frau und dem Richter benennen will.
 
KrisderBiker

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so hört sich das noch plausibler an. Halter und Fahrer kann falsch sein. Wurde nicht bewiesen. Das generelle Schweigerecht halte ich für überzogen. Dafür kann der Halter dann gerne selbst zahlen wenn er seine Liebschaft nicht seiner Frau und dem Richter benennen will.
Der Sachverhalt auf dem Bußgeldbescheid war falsch - das darf keine Grundlage für Rechtsprechung sein. Den Fahrer hat man vor der Ausstellung des Bescheides wohl auch nicht befragt. Man hätte dann wohl schreiben müssen "als Halter und mutmaßlichen Fahrer eines Pkw [...] zu dem es einen Zeugen gibt, der aber nicht befragt wurde, der mutmaßliche Fahrer wurde auch nicht befragt". :happyyeah:

Es gibt halt manchmal Graubereiche. Mir ist es lieber, es kommt ein Schuldiger im Graubereich davon, als dass ein Unschuldiger zu Unrecht belangt wird - in dubio pro reo.
 
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Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ???

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