Die Ösis

Diskutiere Die Ösis im Reise Forum im Bereich Unterwegs; "Die Ösis" klingt gar nicht freundlich oder etwa respektvoll - "in Österreich" "bei unseren österreichischen Nachbarn" "die Österreicher" klingt...
Lungau_Wolfi

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"Die Ösis" klingt gar nicht freundlich oder etwa respektvoll - "in Österreich" "bei unseren österreichischen Nachbarn"

"die Österreicher" klingt da schon besser - ich finde so despektierliche und damit auch provozierende

Verunglimpfungen haben hier nichts zu suchen. Sollte es bisher einigen hier nicht klar gewesen sein, daß "Die Ösis"

beleidigend klingt uns für Österreicher auch ist, dann wißt ihr es jetzt.

Also bitte lasst sowas in Zukunft. Geht hier doch um gegenseitige Hilfe und freundlichen Informationsaustausch etc. :smile::):cool:

Schöne Grüße aus den Bergen Wolfi :smile: :) :cool:
 
anschinsan

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"Die Ösis" klingt gar nicht freundlich oder etwa respektvoll - "in Österreich" "bei unseren österreichischen Nachbarn"

"die Österreicher" klingt da schon besser - ich finde so despektierliche und damit auch provozierende

Verunglimpfungen haben hier nichts zu suchen. Sollte es bisher einigen hier nicht klar gewesen sein, daß "Die Ösis"

beleidigend klingt uns für Österreicher auch ist, dann wißt ihr es jetzt.

Also bitte lasst sowas in Zukunft. Geht hier doch um gegenseitige Hilfe und freundlichen Informationsaustausch etc. :smile::):cool:

Schöne Grüße aus den Bergen Wolfi :smile: :) :cool:


Nö sorry, ich fühl mich da überhaupt nicht beleidigt! Wenns für DICH nicht ok ist, dann schreib das im Singular.
 
hydrantenfritz

hydrantenfritz

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R 1100 GS Quasimodo wird im Juni 2024 zum Oldtimer.
Hmm.für mich gibt es Schweizer..Oesterreicher..Deutsche Italiener..Franzosen..Türken..Griechen.Kroaten..Albanier..usw. und sofort...
PS: Oesis klingt für mich despektierlich...meine Empfindung
 
maxquer

maxquer

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Ich bin in Österreich auch mal als Piefke bezeichnet worden. Konnte mich daraufhin vor lachen kaum einkriegen.😊

Gruss,
maxquer
 
V

vilkas

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das Problem ist, das man mit die Österreicher, die Deutschen, die Italiener, ... alle gleichermassen pauschal für irgendwas verantwortlich macht oder ihnen gewisse Eigenschaften zuschreibt oder abspricht.
Es sind nicht "die Östrerreicher" die Schilder aufstellen oder Lärmkontrollen machen. Es sind nich nicht mal "die Tiroler". Es ist einfach ein Verwaltungsakt der von der Tiroler Landesregierung gesetzt wurde und der von Polizeibeamten exekutiert wird.
Und es sind nicht "die Deutschen" oder "die deutschen Motorradfahrer" die am Ortsausgang den Motor hochreissen oder geich auf den Dämpfer verzichten.
Wenn man auf diese Pauschalierung verzichtet, dann klappt es mit dem gegenseitigen Verstehen und der Kommunikation viel besser.

v.
 
Klausmong

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In meinem Kontext habe ich "Ösis" immer als freundliche Abkürzung von "Österreicher" verstanden, meine Verwandtschaft aus Wien hatte nie was dagegen. Da gibt es ganz andere Bezeichnungen, aber die Leute mit solchem Vokabular verkehren zum Glück in anderen Kreisen. "Deutsche" kann man leider nicht so richtig abkürzen (die Österreicher sagen ja daher eher Piefke, obwohl es auch nur zwei Silben sind, also nichts wirklich gespart).

Vielleicht mag der OP ja "Die Ösis" in "Die Österreicher" ändern. Das tut keinem weh ;)
Es geht um den Kontext, wie das "Die Ösis" oder "Die Österreicher" gebracht wird.

Aber wenn es liebevoll sein soll, werde ich es in Zukunft auch so liebevoll mit "Die Piefke" machen.

Und was das "Schätzen angeht, das gibt es schon lange nicht mehr, auch wenn es theoretisch sein darf. Ich habe das seit 30 Jahren nicht mehr erlebt.
Und man darf es auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen:


Code:
Auszug eines Schreibens aus einem Mail des ÖAMTC:

[...]
Neben Radar- und Lasermessung - den bei weitem häufigsten Feststellungsarten - kommen auch die Messung mit Stoppuhr, das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer und auch die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge durch einen in der Verkehrsüberwachung geschulten Polizeibeamten in Frage.

Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Art der Feststellung in mehreren gleichlautenden Erkenntnissen (zB 82/02/0219) für zulässig erklärt, soferne gewisse Kriterien vorliegen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mind. 100 Metern stattfinden, das Fahrzeug muss sich am beobachtenden Beamten vorbeibewegen und es muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mind. 30 % überschritten sein.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass in erster Linie getrachtet wird, Messgeräte einzusetzen und die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge nur mehr in wenigen Einzelfällen vorkommt. Zulässig ist sie - wie oben ausgeführt - jedoch nach wie vor.

Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen

mit freundlichen Grüßen


Dr. Ralph Wiplinger
Leiter Rechtsservice ÖAMTC OÖ


Beamten dürfen schätzen: Link zum Gesetz
100m Beobachtungsweg sind notwendig: Link zum Gesetz
Unterschied von 50/60 und 60/70 darf nicht geschätzt werden: Link zum Gesetz und Link zum Urteil
 
maxquer

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Es geht um den Kontext, wie das "Die Ösis" oder "Die Österreicher" gebracht wird.

Aber wenn es liebevoll sein soll, werde ich es in Zukunft auch so liebevoll mit "Die Piefke" machen.

Und was das "Schätzen angeht, das gibt es schon lange nicht mehr, auch wenn es theoretisch sein darf. Ich habe das seit 30 Jahren nicht mehr erlebt.
Und man darf es auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen:


Code:
Auszug eines Schreibens aus einem Mail des ÖAMTC:

[...]
Neben Radar- und Lasermessung - den bei weitem häufigsten Feststellungsarten - kommen auch die Messung mit Stoppuhr, das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer und auch die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge durch einen in der Verkehrsüberwachung geschulten Polizeibeamten in Frage.

Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Art der Feststellung in mehreren gleichlautenden Erkenntnissen (zB 82/02/0219) für zulässig erklärt, soferne gewisse Kriterien vorliegen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mind. 100 Metern stattfinden, das Fahrzeug muss sich am beobachtenden Beamten vorbeibewegen und es muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mind. 30 % überschritten sein.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass in erster Linie getrachtet wird, Messgeräte einzusetzen und die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge nur mehr in wenigen Einzelfällen vorkommt. Zulässig ist sie - wie oben ausgeführt - jedoch nach wie vor.

Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen

mit freundlichen Grüßen


Dr. Ralph Wiplinger
Leiter Rechtsservice ÖAMTC OÖ


Beamten dürfen schätzen: Link zum Gesetz
100m Beobachtungsweg sind notwendig: Link zum Gesetz
Unterschied von 50/60 und 60/70 darf nicht geschätzt werden: Link zum Gesetz und Link zum Urteil
Komm mal runter! Werde mal ein bisschen lockerer.
Wenn man das, was hier im I-Net geschrieben wird wirklich ernst nimmt, stirbt man noch an einen frühen Herztod.😳
Das will doch keiner.😊

Gruss,
maxquer
 
adventure-baerchen

adventure-baerchen

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Zum Thema „Schätzen“ - erst vor ein paar Wochen auf der Brenner-Bundesstraße am eigenen Leib erfahren:
Sind auf dem Rückweg vom Südtirol-Wochenende und sag meinem Kumpel noch beim Tanken kurz nach dem Brenner: „Denk dran, jetzt bis Innsbruck immer schön entspannt fahren!“ Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass wir uns immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten haben. An einem Ortsausgang überholt uns eine Motorrad-Zivilstreife und winkt uns raus. Kaugummikauender Supercop im Kurzarmhemd und Pilotenbrille...ob wir wüssten, warum er uns anhält.
Ich: „ Ganz ehrlich - Nö. Zu schnell dürften wir nicht gewesen sein.“
Er (grinsend): „Ich bin jetzt ne Zeit lang in der Ortschaft hinter Euch gefahren (das dürften keine 100 Meter gewesen sein, sonst hätte ich ihn bemerkt) und denk mir ja spinnst, die haben 70 Sachen drauf.“
Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass wir Strich 50 gefahren sind. Kann natürlich sein, dass wir 5 Meter vorm Ortsausgang dann schon 70 drauf hatten...
Er: „Lassen wir die Angelegenheit mit 20 EUR gut sein.“
Auf den Kommentar meines Kumpels, ob die 20 Tacken aber schon für beide zusammen sind, hätte er uns dann fast abgeknallt ;-) Total spaßbefreit der Typ.
Aber da brauchst nicht diskutieren, nett sein, Haken dran und weiter.
 
Klausmong

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Das ist aber keine Schätzung, sondern der ist Dir mit einem Motorrad mit geeichtem Tacho nachgefahren.

Also bitte nicht immer Tatsachen verdrehen und Schätzung bei sowas schimpfen.
 
adventure-baerchen

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Geeichter Tacho? Der war auf ner Yamaha unterwegs ;-)
 
adventure-baerchen

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Na na...was für eine bösartige Unterstellung ;-) Er hat sich zumindest die Mühe für zwei Quittungen gemacht...
 
maxquer

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Das ist aber keine Schätzung, sondern der ist Dir mit einem Motorrad mit geeichtem Tacho nachgefahren.

Also bitte nicht immer Tatsachen verdrehen und Schätzung bei sowas schimpfen.
Auch das ist eine Schätzung, oder wirft der Tacho ein Messprotokoll aus, dass bei gleichem Abstand über eine Messstrecke eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorhanden war?
Man kann sich alles schönreden.

Gruss,
maxquer
 
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Auch wenn ich hier keinen furchtbar dummen Beitrag erkannt habe,
das Meme ist geil:bounce:
 
Klausmong

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Auch das ist eine Schätzung, oder wirft der Tacho ein Messprotokoll aus, dass bei gleichem Abstand über eine Messstrecke eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorhanden war?
Man kann sich alles schönreden.

Gruss,
maxquer
Du hättest schon wieder gerne, das Deutsches Recht überall sonst angewandt wird.
Typisch Piefke.

Bei einem geeichtem Tacho genügt es wenn er nachfährt und die Geschwindigkeit nennt..
 
GSiberger

GSiberger

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.... Kann natürlich sein, dass wir 5 Meter vorm Ortsausgang dann schon 70 drauf hatten...
Er: „Lassen wir die Angelegenheit mit 20 EUR gut sein.“
@adventure-baerchen kann deinen Kommentar leider nicht ganz nachvollziehen.
Jetzt ehrlich :nicken:
  • niemand fährt nur 5 Meter -> 70 kmh (aber auch egal, ob 5 oder 50 Meter)
  • denke nicht, dass dieser Polizist euch grundlos aufgehalten hat (warum soll er denn das tun)
  • 20 EUR und wir lassen die Angelegenheit gut sein - finde ich pers. fair (hättest du wirklich einen spaßbefreiten Polizisten erwischt, hätte es mind. EUR 30,- verlangt und hätte Verbandspäckchen, Reifen, Auspuff etc. gecheckt.
Und ein absolut spaßbefreiter Polizist :happyyeah: hätte euch beiden eine Anonymverfügung zukommen lassen.
(ich meine, dann liegst du dann bei 50 ... 100 EUR pro Nase) :victory:
Somit alles nicht so wild. (ab und zu mal ein paar Euro für den Staat, gehören zum Motorradfahren einfach dazu)

Stell dir vor, sowas passiert dir in der Schweiz :facepalm:
 
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