
MiraculixSertao
Themenstarter
Hallo Foristi!
Ein paar Tipps zum straffreien Motorradfahren in Österreich:
Österreich ist ein Land mit flächendeckender und im Vergleich zu anderen Motorradurlaubsländern dichter Geschwindigkeitsüberwachung.
Auf allen Autobahnen und Hauptverkehrswegen gibt’s stationäre und mobile Radarkästen in verschiedenen Ausführungen, meist grau lackiert, und meist ohne Ankündigung der Kontrollmaßnahme.
Auf Autobahnstrecken sind auf besonders unfallträchtigen Abschnitten groß angekündigte „ Section Control“ Zonen eingerichtet, da wird die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen..
Die Polizei kontrolliert weiters mit Radar / Laserpistolen
speziell an den Ortsenden und Ortseinfahrten, also nicht das Moped im Ortsgebiet „locker ausrollen lassen“ bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit. So ziemlich jeder Dorfpolizeiposten ist mit diesen Geschwindigkeitsmessern ausgerüstet, die Geräte - Meßweite beträgt gut 1.000 m.
Normale Verkehrsüberwachung mit Polizei Fahrzeugen ( Farbe silbergrau mit blau - roten Streifen, PKW & Motorräder )
Zivilstreifen in neutralen PKWs aller Fabrikate und am Motorrad ergänzen die Kontrollmaßnahmen.
Eine besonders dichte Überwachung ist an Schönwetter – Wochenenden auf den bekannten Motorradstrecken rund um die Ballungszentren und auf den klassischen Motorradrouten zu erwarten.
Alle anderen Strecken sind eher weniger überwacht…, Vorsicht und Rücksicht auf die Anwohner etc. helfen, dies auch für die Zukunft zu erhalten.
Wer einmal zu schnell ist, hat mit folgenden Strafen zu rechnen: siehe Anhang. Ein Bezahlen an Ort und Stelle ( außer bei Radar - Automaten ) ist immer günstiger, als eine Anzeige/ Anonymverfügung. „ Beim Reden kommen die Leut zusammen“ gilt auch hier. Absteigen, Helm runter und Respekt vor der „ Amtsperson“ helfen. Die offizielle Meßtoleranz liegt je nach Gerät zwischen 3 und 5 km/h.
LG MiraculixSertao
Temposünden, Alkohol
und Drogen
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit den seit Anfang September geltenden Neuerungen wurden erstmals auch fixe bundesweit einheitliche Strafsätze für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt:
Bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen über Limit drohen eine Verwaltungsstrafe plus
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder gar einer Kombination zählen zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend sind auch die Sanktionen sehr streng. Aber auch der Missbrauch von Medikamenten – etwa in Verbindung mit Alkohol – kann schwere polizeiliche und gerichtliche Folgen nach sich ziehen. Nach polizeilicher Beanstandung oder einem Unfall mit bloßem Sachschaden wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Kommt eine Person zu Schaden, muss mit einer gerichtlichen Strafe gerechnet werden.
Bitte beachten:
Nachschulungsmaßnahmen
Quelle : bmvit - Temposünden, Alkohol und Drogen
P.S.: Eine Anonymverfügung ist eine österreichische Spezialität = Rechnung geht an den Fahrzeughalter, dieser zahlt die Strafe ( oder macht den Lenker , wenns wer anderer war, namhaft ) und die Strafe scheint in keinem Register auf, daher der Name Anonymverfügung.
Ein paar Tipps zum straffreien Motorradfahren in Österreich:

Österreich ist ein Land mit flächendeckender und im Vergleich zu anderen Motorradurlaubsländern dichter Geschwindigkeitsüberwachung.
Auf allen Autobahnen und Hauptverkehrswegen gibt’s stationäre und mobile Radarkästen in verschiedenen Ausführungen, meist grau lackiert, und meist ohne Ankündigung der Kontrollmaßnahme.
Auf Autobahnstrecken sind auf besonders unfallträchtigen Abschnitten groß angekündigte „ Section Control“ Zonen eingerichtet, da wird die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen..
Die Polizei kontrolliert weiters mit Radar / Laserpistolen

Normale Verkehrsüberwachung mit Polizei Fahrzeugen ( Farbe silbergrau mit blau - roten Streifen, PKW & Motorräder )
Zivilstreifen in neutralen PKWs aller Fabrikate und am Motorrad ergänzen die Kontrollmaßnahmen.
Eine besonders dichte Überwachung ist an Schönwetter – Wochenenden auf den bekannten Motorradstrecken rund um die Ballungszentren und auf den klassischen Motorradrouten zu erwarten.
Alle anderen Strecken sind eher weniger überwacht…, Vorsicht und Rücksicht auf die Anwohner etc. helfen, dies auch für die Zukunft zu erhalten.
Wer einmal zu schnell ist, hat mit folgenden Strafen zu rechnen: siehe Anhang. Ein Bezahlen an Ort und Stelle ( außer bei Radar - Automaten ) ist immer günstiger, als eine Anzeige/ Anonymverfügung. „ Beim Reden kommen die Leut zusammen“ gilt auch hier. Absteigen, Helm runter und Respekt vor der „ Amtsperson“ helfen. Die offizielle Meßtoleranz liegt je nach Gerät zwischen 3 und 5 km/h.
LG MiraculixSertao
Temposünden, Alkohol

Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit den seit Anfang September geltenden Neuerungen wurden erstmals auch fixe bundesweit einheitliche Strafsätze für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt:
Ort und Art der Überschreitung | Geschwindigkeitsüberschreitung | bundesweit einheitliche Strafsätze |
Auf Autobahnen (über 130 km/h): | bis 10 km/h über Limit | 20 Euro: Organmandat an Ort und Stelle 30 Euro: Anonymverfügung |
11 bis 20 km/h über Limit | 35 Euro: Organmandat 45 Euro: Anonymverfügung | |
21 bis 30 km/h über Limit | 50 Euro: Organmandat 60 Euro: Anonymverfügung | |
Auf allen Straßen: | schneller als 30 km/h über Limit | 70 Euro: Organmandat 70 Euro bis 2.180 Euro: Behördenstrafe |
Im Ortsgebiet: | mehr als 40 km/h über Limit | mindestens 150 Euro bis 2.180 Euro |
Auf Freilandstraßen: | mehr als 50 km/h über Limit | mindestens 150 Euro bis 2.180 Euro |
Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit (nach Kraftfahrgesetz): | um 21 bis 30 km/h | 70 Euro: Organmandat an Ort und Stelle möglich |
- Erstmalig: Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen
- Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen, eventuell Auftag zur Nachschulung
- Weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren: 3 Monate Führerscheinentziehung
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder gar einer Kombination zählen zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend sind auch die Sanktionen sehr streng. Aber auch der Missbrauch von Medikamenten – etwa in Verbindung mit Alkohol – kann schwere polizeiliche und gerichtliche Folgen nach sich ziehen. Nach polizeilicher Beanstandung oder einem Unfall mit bloßem Sachschaden wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Kommt eine Person zu Schaden, muss mit einer gerichtlichen Strafe gerechnet werden.
Bitte beachten:
- Die Verweigerung der Teilnahme am Alkotest wiegt genauso schwer wie eine Alkoholisierung ab 1,6 Promille.
- Auch unterhalb der gesetzlichen Untergrenzen können Strafen und straf- bzw zivilrechtliche Nachteile drohen, wenn die Fahrtauglichkeit
- durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist.
- Oft wird man zur Überprüfung mittels Vortestgerät aufgefordert. Die Verweigerung dieses Vortests ist zwar nicht strafbar, doch kann in diesem Fall der Beamte auf der Durchführung eines Tests beim amtlich geeichten Alkomaten bestehen.
- Unfälle unter Einfluss von Alkohol können den Regress der eigenen Haftpflichtversicherung sowie die Leistungsfreiheit von Kasko- und Rechtsschutzversicherung zur Folge haben.
- 0,1 bis 0,49 Promille:
Verwaltungsstrafe für LenkerInnen von Bussen und Lkw über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Nachschulung und Probezeitverlängerung für FahranfängerInnen - 0,5 bis 0,79 Promille:
Verwaltungsstrafe (Strafrahmen von 300 Euro bis 3.700 Euro) Vormerkung im Führerscheinregister - 0,8 bis 1,19 Promille oder nachgewiesene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen:
Verwaltungsstrafe (Strafrahmen von 800 Euro bis 3.700 Euro) Führerschein-Entziehung (erstmalige Begehung) für 1 Monat, bei Verkehrsunfall mindestens drei Monate Anordnung eines Verkehrscoachings - 1,2 bis 1,59 Promille:
Verwaltungsstrafe (Strafrahmen von 1.200 Euro bis 4.400 Euro) Führerschein-Entziehung für mindestens 4 Monate, Nachschulung - Ab 1,6 Promille oder Verweigerung des Alkotests:
Verwaltungsstrafe (Strafrahmen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro) Führerschein-Entziehung für mindestens 6 Monate, Anordnung einer Nachschulung, Einholen einer amtsärztlichen Gutachtens bzw. einer verkehrspsychologischen Untersuchung. - Bei Wiederholungsdelikten:
verlängert sich – je nach dem Grad der jeweiligen Alkoholisierung – die gesetzlich festgelegte Mindestdauer der Entziehung der Lenkberechtigung auf bis zu ein Jahr.
Nachschulungsmaßnahmen
- Verkehrscoaching
Insgesamt 4 Stunden (ein Halbtag) Konfrontation mit den Gefahren des Lenkens eines Kfz unter Alkoholeinfluss und Gespräch über das eigene Verhalten.
Alkoholdelikte (erstmaliger Verstoß gegen 0,8 Promille-Regel). Kosten: ungefähr 100 Euro - Nachschulung
Je nach Schwere der Übertretung 15 bzw 18 Unterrichtseinheiten, 4 oder 5 Termine über mehrere Wochen verteilt. Intensive Befassung mit den Gefahren des Alkohols am Steuer und nachhaltige Verarbeitung der Erfahrungen in mehreren Gruppensitzungen.
Bei Alkoholdelikten: Verstoß gegen die 1,2- und 1,6 Promille-Regel). Kosten: von 495 Euro bis 555 Euro. - Nachschulung beim Probeführerschein
FahranfängerInnen müssen nach bestimmten Delikten (zum Beispiel Verstoß gegen die 0,1 Promille-Regel) besondere Nachschulungskurse absolvieren.
Details erfahren Sie auf der Website des österreichischen Amtshelfers unter www.help.gv.at.
Quelle : bmvit - Temposünden, Alkohol und Drogen
P.S.: Eine Anonymverfügung ist eine österreichische Spezialität = Rechnung geht an den Fahrzeughalter, dieser zahlt die Strafe ( oder macht den Lenker , wenns wer anderer war, namhaft ) und die Strafe scheint in keinem Register auf, daher der Name Anonymverfügung.