Firmenwagen und Überführungskosten

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cobra

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Mal ne Frage, vielleicht kennt sich ja der ein oder andere damit etwas aus, bei uns in der Firma stehen neue Firmenfahrzeuge an, alles konfiguriert nach vorgabe unter einhaltung der maximalen Leasingrate, jetzt kam am Freitag ne Mail mit der bitte um absegung der monatlichen zuzahlung (firma übernimmt 300,- leasingrate alles was drüber geht muss man selbst bezahlen) allerdings ist die höher wie ursprünglich ausgerechnet, genau 20,-€ pro monat, nach einigen nachfragen jetzt die erklährung, die 20,- sind die Überführungskosten von 960,-€ geteilt durch 48 Monate Laufzeit.

Jetzt meine Frage, kann die Firma diese Kosten dem Mitarbeiter in Rechnung stellen? Ich denke doch eher nicht, war auch bisher nicht der Fall wenns neue Autos gab.
 
Tobias

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Ich habe gerade auch einen neuen Firmenwagen bekommen.
Bei uns ist das so geregelt, dass die Firma die Überführungskosten direkt zahlt. Somit tauchen die auch nicht in den Leasing-Raten auf.
 
cobra

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Tobias schrieb:
Ich habe gerade auch einen neuen Firmenwagen bekommen.
Bei uns ist das so geregelt, dass die Firma die Überführungskosten direkt zahlt. Somit tauchen die auch nicht in den Leasing-Raten auf.
ist bei uns schon auch so, nur wollen sie sie diesmal auf uns umlegen und damit man sie nicht sofort bezahlen muss sollen wir sie sozusagen monatsweise abstottern, achja das beste ist wenn wir die firma verlassen warum auch immer also egal ob selbst gekündigt oder gekündigt worden, müssen wir die extrakosten also alles über 300,-€ leasingrate direkt mit dem letzten gehalt bezahlen, die karre verbleibt natürlich in der Firma, und der nächste der sie bekommt darf logischerweise auch wieder die extrakosten berappen :mad:
 
Ron

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Zuzahlungen sind ausschließlich betrieblich geregelt. D. h. der
Arbeitgeber kann eine (fast) beliebige Zuzahlung vom Arbeit-
nehmer verlangen. In der Regel ist dies durch Betriebsverein-
barung geregelt (ggf. beim Betriebsrat nachfragen).

Wenn die Zuzahlung des Arbeitnehmers allerdings unter dem
im Einkommensteuergesetz (§8 EStG) geregelten Wert des
geldwerten Vorteils liegt, muß die Differenz wie ein zusätzliches
Einkommen versteuert werden.

Gruß Ron
 
cobra

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Ron schrieb:
Zuzahlungen sind ausschließlich betrieblich geregelt. D. h. der
Arbeitgeber kann eine (fast) beliebige Zuzahlung vom Arbeit-
nehmer verlangen. In der Regel ist dies durch Betriebsverein-
barung geregelt (ggf. beim Betriebsrat nachfragen).

Wenn die Zuzahlung des Arbeitnehmers allerdings unter dem
im Einkommensteuergesetz (§8 EStG) geregelten Wert des
geldwerten Vorteils liegt, muß die Differenz wie ein zusätzliches
Einkommen versteuert werden.

Gruß Ron
Ist das irgendwo online nachzulesen was da alles drunterfällt?

Betriebsrat, der war gut, sowas haben wir net, wirds wohl auch nie geben, vorher lößt der Chef die Firma auf.

Das mit dem Beliebig find ich net ausgedrückt, heißt soviel wie, wenn die Firma meint kann sie dir auch den gesamten Betrag aufdrücken oder?
 
Ron

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Wenn kein Betriebsrat existiert, dann kann der
Unternehmer tatsächlich allein entscheiden. Es
sind z. B. auch Fixwerte möglich, die keine
nachvollziehbaren Bestandteile haben.

Aber in der Regel ist das Angebot eines Firmen-
PKW ja eine "Belohnung" für den Mitarbeiter.
Deshalb sollten die Beiträge entsprechend at-
traktiv sein. Wenn dem nicht so ist, sollte man
das Angebot ausschlagen.

Gruß Ron
 
cobra

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Ron schrieb:
Wenn kein Betriebsrat existiert, dann kann der
Unternehmer tatsächlich allein entscheiden. Es
sind z. B. auch Fixwerte möglich, die keine
nachvollziehbaren Bestandteile haben.
hab ich mir fast schon so gedacht.

Aber in der Regel ist das Angebot eines Firmen-
PKW ja eine "Belohnung" für den Mitarbeiter.
Deshalb sollten die Beiträge entsprechend at-
traktiv sein. Wenn dem nicht so ist, sollte man
das Angebot ausschlagen.

Gruß Ron
Belohnung naja bei mir ists ein gehaltsbestandteil, wenn der wegfallen würde wäre es mit einer gehaltskürzung gleichzusetzten, es gäbe auch die möglichkeit den wagen nicht zu nehmen und stattdessen die kohle einzustreichen, allerdings mit dem nachteil, dass man dann sämtliche firmenfahrten mit dem privat pkw machen müsste ohne dafür extra kilometergeld abrechnen zu können, was bei den heutigen spritpreisen keine gute alternative ist.

Naja mal abwarten vielleicht kommt der chef uns ja noch etwas entgegen so mit der hälfte oder so.

Danke auf jeden fall für die Info.
 
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