Führerschein abgeben....

Diskutiere Führerschein abgeben.... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Bei 54 km/h ohne Toleranzabzug sind es 240.- €
gshogi

gshogi

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Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab bekomme ich nen Strafzettel /Anhörung
Ja - Du bekommst zuerst eine Anhörung, sofern die Poliszisten das nicht schon erledigt haben.

mit einer Frist von 4 Monaten in der ich meinen FS abgeben kann?
Nein - Nach der Anhörung bekommst Du den Bescheid, dass Du jetzt zwei Punkte hast, wieviel Du zu bezahlen hast und bis wann dein Führerschein, wo abzugeben oder hinzuschicken hast.


Ich ärgere mich nur über meine eigene Dummheit, Gesten ne kleine Tour, ca. 300km in den Odenwald/Hohenlohe gemacht, und ich halte mich eigentlich immer an die Verkehrsregeln soweit möglich. [emoji41]
Und dann 7km vor der Haustür an einer "hinterfotzigen" Stelle und das am Sonntag wo die Trachtentruppe eher selten steht bin ich Volldepp 54km/h bei erlaubten 70 km/h zu schnell.
Selbst schuld.
Wie gesagt, die 4 Wochen seh ich entspannt, bin nicht auf das Auto angewiesen.
Die 240€+?...ärgern mich da viel mehr inkl. dem sarkastischen Unterton der jungen Beamtin.
Was ich ihr auch gesagt hab, der Kollege der selbst Motorrad fährt hatte da schon mehr "Verständnis".


Kraichgauer

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Bei 54 km/h ohne Toleranzabzug sind es 240.- €
 
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Gast 7673

Gast
Fahren ohne Fahrerlaubnis bleibt jedoch – im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein – eine Straftat, auch wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. Allerdings ist im Strafmaß dafür fast immer eine abgemilderte Strafe von maximal sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen (Tagessatz = Monatseinkommen geteilt durch 30) vorgesehen. Der Halter des Fz wird übrigens gesondert verfolgt...

Wer das riskiert ist nicht mutig oder cool, sondern (wie man im Ruhrgebiet sagt) selber in Schuld eyh...
 
SA Moose

SA Moose

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Wer Scheisse baut, sollte dazu stehen und auch die Konsequenzen annehmen. War auch schon dran, selbst hier unten. Immerhin war ich in meiner Gruppe der schnellste! Aber zu dem Zeitpunkt hatte ich schon Muffe gehabt, die Konsequenz waere ein "criminal record", d.h. Reisen etc. waeren sehr beengt geworden. Musste ein Rehabilitationsprogramm absolvieren, um wieder in die society integriert zu werden! Auch hier war die Hilfe eines Rechtsanwaltes angemessen!
 
zyklotrop

zyklotrop

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Erkläre mir bitte wie fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässig funktioniert.[emoji848]
 
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Gast46334

Gast
Wer Scheisse baut, sollte dazu stehen und auch die Konsequenzen annehmen. War auch schon dran, selbst hier unten. Immerhin war ich in meiner Gruppe der schnellste! Aber zu dem Zeitpunkt hatte ich schon Muffe gehabt, die Konsequenz waere ein "criminal record", d.h. Reisen etc. waeren sehr beengt geworden. Musste ein Rehabilitationsprogramm absolvieren, um wieder in die society integriert zu werden! Auch hier war die Hilfe eines Rechtsanwaltes angemessen!
Tut er doch, der TE fragt lediglich nach der Prozedur...
 
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Gast 7673

Gast
@Zyklotrop :
daß diese Variante unter Strafe steht siehe --> § 21 StVG II (2)....
Wie die fahrlässige Begehung geht? Der Phantasie steht jede Tür offen.

Z.B. wenn der Beschuldigte denkt dass die Fristen noch nicht laufen bzw abgelaufen sind und er dann fährt obschon der Lappen hätte abgegeben werden müssen ....
 
KlausB

KlausB

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Ich bin auch der Meinung, dass man dazu stehen sollte, wenn man ertappt wurde. Denn letztlich dürfte es niemanden geben, der sich sklavisch und ohne Fehler an alle Geschwindigkeitslimits hält. Man hat halt eben oft Glück, dass die Anzahl der Kontrollen überraschend gering ist. In der Schweiz ist das anders.
Wer es probieren möchte (meine Patenkind hat da gute Erfahrungen gesammelt): www.geblitzt.de ist grundsätzlich eine Möglichkeit. Dort wird dann geprüft, ob beispielsweise das Messgerät oft falsch gemessen hat bzw. ob es hier Einspruchsmöglichkeiten gibt, die den Bußgeldbescheidwiderspruch sinnvoll machen.

Muss man aber nicht machen. Würde ich auf den Führerschein zwingend angewiesen sein, dann ist es eine Überlegung wert.

Gruß
Klaus
 
Lummel

Lummel

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Was sich für mich bewährt hat ist eine Blitzer-App auf dem Smartphone, welches die "Unfallschwerpunkte" per Headset (S20) ansagt. Da werden auch "temporäre Unfallschwerpunkte" dynamisch aktualisiert.

Man ist ja manchmal unachtsam, wenn man so die Gegend geniest und es wird dann die Aufmerksamkeit wieder auf die Strasse gelenkt.

https://www.connect.de/bildergalerie/blitzerwarner-apps-1505240-118654748.html
 
maxquer

maxquer

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Was sich für mich bewährt hat ist eine Blitzer-App auf dem Smartphone, welches die "Unfallschwerpunkte" per Headset (S20) ansagt. Da werden auch "temporäre Unfallschwerpunkte" dynamisch aktualisiert.

Man ist ja manchmal unachtsam, wenn man so die Gegend geniest und es wird dann die Aufmerksamkeit wieder auf die Strasse gelenkt.

https://www.connect.de/bildergalerie/blitzerwarner-apps-1505240-118654748.html
Ich habe so ein Ding mal im Auto genießen dürfen. War nur am Dudeln! :mad:
Wenn ich soetwas zwangsweise nutzen müsste, wärs für mich ein Grund dem Kraftfahrzeug adieu zu sagen.

Guß,
maxquer
 
Gerdos

Gerdos

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Was sich für mich bewährt hat ist eine Blitzer-App auf dem Smartphone, welches die "Unfallschwerpunkte" per Headset (S20) ansagt. Da werden auch "temporäre Unfallschwerpunkte" dynamisch aktualisiert.

Man ist ja manchmal unachtsam, wenn man so die Gegend geniest und es wird dann die Aufmerksamkeit wieder auf die Strasse gelenkt.

https://www.connect.de/bildergalerie/blitzerwarner-apps-1505240-118654748.html
Habe diese app von blitzer.de auch schon länger, im auto und auf dem moped. Bin sehr zufrieden, ständig am dudeln ist das nicht, idr. nur wenn auch was anliegt! Baustellen hab ich allerdings raus genommen, das ist zuviel des guten!
 
fralind

fralind

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Anhang anzeigen 288329
Bei 54 km/h ohne Toleranzabzug sind es 240.- €
Das dürfte nicht richtig sein.

Bei mehr wie 50% der zulässigen Vmax, also hier die 70 km/h (70/2=35), somit alles über 106 km/h ( vorzuhalten sind nach Toleranz 120 km/h) wird von Seiten der zuständigen Bußgeldstelle in der Regel ein Vorsatz unterstellt, was wiederum die doppelte Geld Strafe + Verwaltungsgebühren von 28 und was kleines an Euro bedeutet.

Weiterin gilt auch Vorsatz, wenn z.B. zuvor 3 x das Schild 70 km/h gestanden hätte.

Oder wenn man innerhalb eines Jahres schon mal einen Punkt (oder mehr für was auch immer) bekommen hat.

Interssant wird es, wenn das z.B. innerhalb eines Jahres der zweite Verstoß über 26 km/h wäre.
 
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Duesentrieb

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70 + 54 = 114

70 x 2 = 140

114 < 140

So würde ich rechnen, nur mal so am Rande. ;)

Die 50% stimmen nicht. Es muss mehr als das Doppelte sein.
 
fralind

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Es reicht schon in der Regel um mehr als 25 km/h zu schnell zu sein das von Seiten der meisten Bußgeldstellen ein Vorsatz unterstellt wird. Dagegen gibt es dann aber nur die Gerichtsverhandlung. Keine Diskussion mit der Bußgeldstelle.

Und jeder Richter wird bei mehr wie 50% der zulässigen V max das auch so sehen. Gibt genug Urteile dazu.

Und bei 100%, also hier 141 km/h würde die Sache doch noch ganz anders ablaufen. Daher kann ich das jetzt nicht so ganz Glauben.

Lege mich aber auch nicht fest.

Aber, man wird sehen. Die Post kommt. Und vieleicht läßt er uns daran Teilhaben.
 
kraichgauq

kraichgauq

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fralind;2228442 Aber schrieb:
Der Trachtenträger hat in den Bußgeldkatalog gesehen und meinte 240€+ Bearbeitungsgebühr.......
Wenn Post kommt lass ich es euch wissen.


Kraichgauer

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MHY

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Der Bikeranwalt und Beweisspezialist (www.heynert.com) sagt dazu:

1. Zuerst kommt eine Anhörung der Bußgeldstelle.

2. Dann kommt ein Bußgeldbescheid. Gegen den kann man Rechtsmittel einlegen.

Bei +51 - 60 innerorts 2 Monate Fahrverbot, außerorts 1 Monat

3. Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist und ein Fahrverbot enthält, haben Ersttäter 4 Monate Zeit, den Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Wenn Tatort und eigene Führerscheinstelle örtlich auseinanderfallen (wie hier wohl nicht) gibt es einige Spezialitäten zu beachten.

4. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass bestimmte Führerscheinstellen dazu neigen, den abgegebenen Führerschein bei derart hohen Geschwindigkeiten nicht zurückzugeben und ein MPU-Gutachten zu fordern. Begründet wird dies mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 30 km/h) und einem weiteren Merkmal, z.B. Alter über 60, renitentem Verhalten bei Verkehrskontrolle oder ähnlich.

5. Grundsätzlich falsch war es, den Verstoß bei den Polizisten zuzugeben. Grundsätzlich wird da entweder gar nichts gesagt oder der Vorwurf bestritten. Ein guter Anwalt kann viele Messungen später wegen Mess- oder Eichfehlern auseinandernehmen. Neulich hatte ich es gerade an der B3 bei Elze. Da fehlte das Wartungsheft für die Kontaktschleifen - Freispruch für erheblich vorbelasteten Fahrer. Manche Polizisten sind intellektuell nicht auf demselben Stand wie ihre Messtechnik und verstricken sich bei inquisitorischer Befragung durch einen erfahrenen Verteidiger in Widersprüche.

Also möglichst nicht zur Selbstgeißelung übergehen, sondern alles bestreiten ("muss ein Messfehler gewesen sein", "kenne die Strecke genau", "habe hier einen Tempomat und mache den immer an, weil ich weiß, dass hier die Polizei steht" usw.)

Kann man auch noch nachträglich machen ("war so eingeschüchtert durch das Auftreten der Polizei", "keine Traute für Protest gehabt").

Grüße, MHY
 
manfred180161

manfred180161

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Wenn die Personalien direkt aufgenommen werden können, wird meines Wissens auf Pos.1 verzichtet. Dann kommt direkt der Bescheid.

Gruß
Der Manne aus Echterdingen
 
Theoroller

Theoroller

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Wenn die Personalien direkt aufgenommen werden können, wird meines Wissens auf Pos.1 verzichtet. Dann kommt direkt der Bescheid.

Gruß
Der Manne aus Echterdingen
Der Punkt 1 wie du ihn beschreibst, ist nicht ganz richtig. Die Personalien -sofern du angehalten und kontrolliert wirst- (also mit entsprechendem Anhaltevorgang durch die Trachtengruppe) musst du generell vorlegen. Dann sollte die Belehrung erfolgen und dann hast Du die Möglichkeit etwas zu dem vorgehaltenen Verstoss zu sagen oder aber von deinem Recht zu schweigen, gebrauch machen. Äußerst Du dich vor Ort und räumst den Verstoß ein, folgt normalerweise dann direkt das Bußgeld von der entsprechenden Verwaltungsbehörde.
Sagst Du nichts dazu oder gibst den Verstoss nicht zu, kommt ebenfalls der Bescheid mit der Möglichkeit, dass du dich schriftlich innerhalb einer gewissen Frist dazu äußern kannst. Was im Post #56 unter Nr. 5 steht ist einen auf dicke Hose machen und Eigenwerbung. Wenn alleine dort steht ".....Neulich hatte ich es gerade an der B3 bei Elze. Da fehlte das Wartungsheft für die Kontaktschleifen - Freispruch für erheblich vorbelasteten Fahrer...." dann liest sich das ja richtig toll. Da sollte man sich lieber mal Gedanken über die Eignung dieses vorbelasteten Fahrers machen, anstatt sich darüber zu freuen, dass das Wartungsheft fehlte. Mag sein, dass das ein guter Antwalt ist und er seinen Job richtig macht. Aber "nobbe" schon schrieb......es hat mehr mit Anstand zu tun, wenn man zu seinen Taten steht. Und das ".....manche Polizisten intellektuell nicht auf dem Stand ihrer Messtechnik sind....." ist billigste Anwaltspolemik. Kann man mögen, muss man aber nicht.

Gruß

Theo
 
kraichgauq

kraichgauq

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[QUOTE

4. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass bestimmte Führerscheinstellen dazu neigen, den abgegebenen Führerschein bei derart hohen Geschwindigkeiten nicht zurückzugeben und ein MPU-Gutachten zu fordern. Begründet wird dies mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 30 km/h) und einem weiteren Merkmal, z.B. Alter über 60, renitentem Verhalten bei Verkehrskontrolle oder ähnlich.
.

Grüße, MHY[/QUOTE]

@MHY
Du machst mir Angst[emoji16]
Denke mal das das bei mir nicht zutrifft.
Ich will jetzt hier nichts schön reden, Gesetze sind dafür da das man sich daran hält.
Hab Scheixe gebaut und dazu steh ich auch.
Soll mir keiner mit MPU kommen, bei Alkohol oder Verkehrsrowdys kann ich das noch halbwegs verstehen, nicht aber bei einem 'unbescholtenen" Bürger.
Die Strecke wo sie mich geblitzt haben ist kerzengerade über ca. 1km,kein Grund zu schnell zu fahren.
Sie hatten übrigens auch ein Video der Tat das ich aber nicht sehen wollte, wie sie das gemacht haben weiss ich aber nicht.
Dachte immer das gibt es nur auf der AB wenn man Verfolgt wird!


Kraichgauer

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