Führerschein nicht mitführen!?

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Andi#87

Andi#87

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Habe ich auch gesehen und denke drüber nach........
 
P

Paulie

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Moin!

Ich habe darauf sofort reagiert, alle Unterlagen einschl. Führerschein nur als Kopie in allen Kraftfahrzeugen.

Grüße Paulie
 
Andi#87

Andi#87

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Nun ja. Es reicht ja, bei einer Kontrolle zu sagen: Habe ich nicht dabei. Eine Leibesvisitation wird wohl eher weniger durchgeführt...
 
Robi650

Robi650

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Hab schon länger sämtliche Papiere eingescannt und nur am Handy dabei. Bei 2 Kfz, 2 Anhängern und 3 Zweiräder die flexibel genutzt werden das praktikabelste.
Grad hier im Grenzgebiet besser als nix für die Tiroler Beamten.
Was man nicht dabei hat kann auch nicht abhanden kommen.

Außer bei Touren ins Ausland, da sind natürlich die Originale dabei.
 
Muellermann

Muellermann

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Nun ja. Es reicht ja, bei einer Kontrolle zu sagen: Habe ich nicht dabei. Eine Leibesvisitation wird wohl eher weniger durchgeführt...
Kommt drauf an, was als Anfangsverdacht vorliegt. Falls sie dich z.B zur Entnahme einer Blutprobe mit auf die Wache / ins KH mitnehmen,ist eine Leibesvisitation obligatorisch.

Deswegen den FS immer schön an einem sicheren Ort aufbewahren.
 
KlausB

KlausB

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Wer bei einem solchen Verstoß, bei dem der Führerschein beschlagnahmt wird, ertappt wird, hat einen wirklich massiven Verstoß begangen. Das weiß die betreffende Person. Sie kann dann immer noch sagen, dass sie keinen Führerschein dabei hat.

Solche Verstöße sind Fahren unter Drogen oder starkem Alkoholeinfluss, Teilnahme an illegalen Rennen usw..

Ich glaube nicht, dass für normale Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei Missachtung eines Überholverbots eine Beschlagnahme droht.

Es spricht Bände, wenn jemand seinen Führerschein aus Angst vor Beschlagnahmung nicht mitnimmt.

Gruß
Klaus
 
elfer-schwob

elfer-schwob

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Ich glaube nicht, dass für normale Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei Missachtung eines Überholverbots eine Beschlagnahme droht.
Richtig, in diesen Fällen erfolgt keine Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem 111a StPO.

Es geht um ganz andere, "echte" Delikte. Die Regel-Voraussetzungen hierfür sind in §69 StGB gelistet, Quelle: dejure.de

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
1.der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
1a.des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d),
2.der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
3.des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4.des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) 1Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. 2Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.


Und wenn in diesen genannten Fällen der FS von der Polizei vor Ort nicht einbehalten werden kann - weil er eben nicht aufgefunden wird - dann geht´s i. d. R. nur ein paar einzelne Tage gut mit dem noch legalen Fahren.
Die staatsanwaltliche/gerichtliche Verfügung zur Vorläufigen Entziehung folgt zügig.
Denn der Fahrer hat sich ja im ersten Anschein als offensichtlich "ungeeignet zum Führen von Kfz" erwiesen und sollte zum Schutz der Allgemeinheit dringend aus dem Verkehr gezogen werden.

Man sollte also die in dem Video genannten "dringenden beruflichen Termine" eiligst vorziehen, sofern man noch legal dort auf eigener Achse anreisen will...


Nun ja. Es reicht ja, bei einer Kontrolle zu sagen: Habe ich nicht dabei. Eine Leibesvisitation wird wohl eher weniger durchgeführt...
...wer in diesen Fällen von der Polizei festgehalten wird, der wird auch durchsucht, sein mitgeführtes Fzg. natürlich auch.
Und wenn die Lizenz nicht aufgefunden werden kann, steht theoretisch auch eine Haus-/Wohnungsdurchsuchung an.
 
Zuletzt bearbeitet:
KlausB

KlausB

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@No-GS
Warum so polemisch? Es wird der Link auf ein Video gepostet, in dem ein (vermutlicher?) Rechtsanwalt den Rat ausspricht, keinen Führerschein mitzuführen, um diesen nicht im Falle eines Vergehens durch Beschlagnahme vor Ort zu verlieren. Oben hat sich elfer-schwob die Mühe gemacht, die Vergehen, bei denen die Beschlagnahme droht, aufzuzählen. Das sind nun mal schwere Vergehen. Dass damit einiges möglich ist wie Durchsuchung, hat doch mit einer Terror-Organisation gar nichts zu tun. Was soll dein Kommentar?

Gruß
Klaus
 
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