FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL

Diskutiere FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; [emoji1655] Nach nun gerademal 6 Monaten kam nun für den Sohn des Freundes ein Strafbefehl über 3600€wegen schweren Diebstahls. Die angeblich...
kraichgauq

kraichgauq

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[emoji1655]
Nach nun gerademal 6 Monaten kam nun für den Sohn des Freundes ein Strafbefehl über 3600€wegen schweren Diebstahls.
Die angeblich Entwendeten 500€ hat er freiwillig dem Opfer bezahlt.
Anwaltskosten bis jetzt 1200€.
Es fand auch noch keine Verhandlung statt.
Wie da verfahren wird weiss ich nicht.
Nach meinem Empfinden hat der RA da völlig versagt.
Unterm Strich muss der junge Mann mit 5000-6000€rechnen,wegen 20€ die er in seinem Jugendlichen Leichtsinn geklaut hat.
Für mich absolut nicht nachvollziehbar.
Und ob er Vorbestraft ist wird sich auch noch zeigen.
Vielleicht kann sich @MHY mal dazu äußern,der sehr freundlich seine Hilfe angeboten hat.
Für mein Rechtsempfinden auf jeden Fall ganz, ganz weit über das Ziel hinausgeschossen.



Kraichgauer

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Benno

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Das ist richtig blöd gelaufen, weil sich die Wahrheit wohl nicht herausfinden lässt.

Eine Verhandlung wird es nicht mehr geben, es sei denn, er legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Mit Rechtskraft des Strafbefehls tritt Strafklageverbrauch ein. Führerscheinentzug muss auch im Strafbefehl ausgesprochen werden. Zur "Vorstrafe" kennt der Jurist zwei Sachverhalte:

https://strafbefehl-info.de/strafbefehl-vorbestraft/
 
Jonni

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Nicht immer ist der Anwalt der Übeltäter. Meistens ist es derjenige, der meint, das Gesetz gelte für andere, aber nicht für ihn. Wenn hier die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafbefehls eine "volle Breitseite" gegen den jungen Mann angefeuert hat, geschah dies sicher nicht ohne Grund. Bei einigen Jugendlichen kommen Ermahnungen des Richters einfach nicht mehr an. Motto: ob der Kerl in schwarzer Robe mir etwas sagt, oder in China fällt der bekannte Sack Reis um, kommt auf das gleiche heraus. Erziehungsdefizite, Respektlosigkeit und Desinteresse, häufig Merkmale der Jugend. Da kann ein deutlicher Warnschuss manchmal Wunder bewirken.

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Zörnie

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@ Jonni

Deine Kristallkugel ist wohl defekt. Um einen Menschen vollumfänglich beurteilen zu können, müsste man ihn wohl mindestens mal gesprochen haben. Das schien mir hier nicht der Fall.
 
Jonni

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Hat denn einer den Anwalt schon gesprochen, der ja anegblich "völlig versagt hat"? Wie wäre es, wenn man auch den erst zu Wort kommen lässt, bevor man über ihn richtet und ihn als Flachpfeife ohne Kompetenz darstellt? Wenn er dem jungen Mann zur Annahme des Strafbefehls geraten hat, geschah das sicher nicht ohne Grund. Im Gegensatz zu dem jungen Mann ist dessen Anwalt zumindest mit dem StGB und der StPO vertraut.

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fralind

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Nach nun gerademal 6 Monaten kam nun für den Sohn des Freundes ein Strafbefehl über 3600€wegen schweren Diebstahls.
Einfache Rechnung, und bei allem über 50€ Sachwert normal, geht man vom niedrigsten Tagessatz von 40 € aus mal 90 Tagessätze, sind es die 3600 €

Zitat: Ein besonders schwerer Diebstahl gemäß § 243 StGB liegt in der Regel vor, wenn jemand bei einem Diebstahl
eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist


Die angeblich Entwendeten 500€ hat er freiwillig dem Opfer bezahlt.
War rausgeschmissenes Geld.
Und vor allem ein Fehler, denn : Um nach § 243 StGB strafbar zu sein, muss ein vollendeter einfacher Diebstahl vorliegen
Der mit Rückgabe des im Raum stehenden Geldes damit durch Selbsteingeständnis als bewiesen gelten dürfte.


Anwaltskosten bis jetzt 1200€.
In Strafsachen ganz normal


Es fand auch noch keine Verhandlung statt.
Wie da verfahren wird weiss ich nicht.
Damit es nicht zu einem Zeitaufwändigen Verfahren kommt, der Strafbefehl. Dagegen kann man Einspruch erheben, sollte man aber dringend mit dem RAE beraten. Kann schnell mehr werden oder in eine Haftstrafe gewandelt

Nach meinem Empfinden hat der RA da völlig versagt.
Wie immer, kann der Bauer nicht schwimmen ist die Badehose schuld


Unterm Strich muss der junge Mann mit 5000-6000€rechnen,wegen 20€ die er in seinem Jugendlichen Leichtsinn geklaut hat.
Für mich absolut nicht nachvollziehbar.
So sind die Gesetze
In besonders schweren Fällen muss nun mal der schwere Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.


Und ob er Vorbestraft ist wird sich auch noch zeigen.
Das wird sich nicht zeigen, das ist er damit.




Für mein Rechtsempfinden auf jeden Fall ganz, ganz weit über das Ziel hinausgeschossen.
Er hat damit die geringst mögliche Verurteilung bekommen die das Gesetz dafür vorsieht, 90 Tagessätze oder 3 Monate, eines davon halt zwingend.
In einem öffentlichen Verfahren kann das auch wenn dort viel Geredet wird und sich dabei neue, bzw andere Ansätze ergeben schnell noch was drauf kommen.
Daher, so etwas mit dem RAE besprechen. (Besondes eigenes) Rechtsempfinden und Recht sind völlig unterschiedliche Paar Schuhe.






Und um zur Überschrift zukommen, wenn er mit dem Auto zum Tatort gefahren ist, kann im der Führerschein entzogen werden.
Dazu wurde aber hier nichts geschrieben.

Ist auch im Gesetz geregelt.

Wortlaut des neuen Fahrverbots nach § 44 StGB als Nebenstrafe
Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann. Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.
 
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kraichgauq

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Hat denn einer den Anwalt schon gesprochen, der ja anegblich "völlig versagt hat"? Wie wäre es, wenn man auch den erst zu Wort kommen lässt, bevor man über ihn richtet und ihn als Flachpfeife ohne Kompetenz darstellt? Wenn er dem jungen Mann zur Annahme des Strafbefehls geraten hat, geschah das sicher nicht ohne Grund. Im Gegensatz zu dem jungen Mann ist dessen Anwalt zumindest mit dem StGB und der StPO vertraut.

CU
Jonni
@jonni
Ich geb dir da schon recht, als Außenstehender hat man sich da schnell ein Urteil gebildet.
Wenn ich freiwillig die 500€bezahle ist das wohl einem "Geständnis" gleichzusetzen.
Wenn ich aber noch vor keinem Richter gestanden hab, Und mir nichts hab zuschulde kommen lassen find ich die Strafe nicht angemessen.
Und als Schuss vor den Bug kann ich das auch nicht sehen, ist wohl eher versenkt.
Strafe muss sein, soll ja auch erzieherisch/abschreckend wirken.
Aber so?


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sunday

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Auf der einen Seite wird sich in DE lauthals darüber beklagt, dass die Strafen für viele Dinge zu lasch sind, aber wenn es denn mal „knallt“ wird auch wieder gemeckert. Unterm Strich wird der junge Mann vermutlich nie wieder etwas klauen und damit wäre die Strafe gerechtfertigt.

Just my 2cents
 
kraichgauq

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@fralind
Das sind mal locker 6-7 monatsgehälter....
Klar, er hätte ja nichts stehlen brauchen.


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fralind

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Man kann es nur so sehen, dass ist das untere mögliche Strafmaß was das Gesetz dafür vorschreibt. Weniger geht nicht.

Einen Anwalt hätte es (nach dem zahlen der 500 € sowieso) nicht gebraucht.
 
FrankS

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Der erste Thread zu diesem Thema wurde auf Wunsch des TE geschlossen – und jetzt macht der TE genau das gleiche Thema wieder auf? Bin mal gespannt, ob es diesmal besser läuft
 
fralind

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Stimmt

a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten


Ich war mit den Gedanken beim Bundeszentralregister
 
RedAdair

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G

Gast45516

Gast
Ich hab das damals so verstanden:

es waren real wohl 20 €, das Opfer ( also der Geschädigte ) hat aber 500 € angegeben, die man ihm entwendet hätte !
 
G

Gast 7673

Gast
Sorry Zörnie, aber Jonni hat völlig Recht. Wenn solche Kanonen abgefeuert werden, hat das seinen Grund in der Regel in Vorstrafen bzw Maßnahmen die vorher nicht gefruchtet haben jm2c

Wenn es geringes Verschulden gewesen wäre, hätte sich § 153 oder 153a angeboten,...
 
kraichgauq

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Sorry Zörnie, aber Jonni hat völlig Recht. Wenn solche Kanonen abgefeuert werden, hat das seinen Grund in der Regel in Vorstrafen bzw Maßnahmen die vorher nicht gefruchtet haben jm2c

Wenn es geringes Verschulden gewesen wäre, hätte sich § 153 oder 153a angeboten,...
Der junge Mann hat sich strafrechtlich noch nichts zu schulde kommen lassen.
Noch nicht mal ein Knöllchen oder sonst was.
Wenn ich da Vergleiche ziehe mit anderen Straftaten aus meinem persönlichen Umfeld, dann wir hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Wie gesagt, das ist ne Menge Kohle, meines Erachtens zuviel!
Aber Gesetz ist nun mal Gesetz.
Der Vater bezahlt, denn der Junge hat nicht so viel Kohle.
Hatte ich auch nicht als ich so Alt war.

Kraichgauer

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Zörnie

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Sorry Zörnie, aber Jonni hat völlig Recht. Wenn solche Kanonen abgefeuert werden, hat das seinen Grund in der Regel in Vorstrafen bzw Maßnahmen die vorher nicht gefruchtet haben jm2c

Wenn es geringes Verschulden gewesen wäre, hätte sich § 153 oder 153a angeboten,...
Vorstrafen o.ä. wurden hier verneint. Vielleicht hatte die Anklage hier andere Kenntnisse als wir sie hatten.
 
Zörnie

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damit sollte sich der Vater nicht brüsten, er riskiert den Vorwurf der Strafvereitelung, :-(
Wenn man Wikipedia glauben darf, dann nur in der Theorie, jedoch nicht in der Praxis.
 
Thema:

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