Garantie bei Ankauf

Diskutiere Garantie bei Ankauf im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo ich habe vor einer Woche eine 1 Jahr junge GSA gekauft mit Herstellergarantie! Was muss ich machen, damit die Garantie auch auf meinem...
Matti63

Matti63

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Hallo

ich habe vor einer Woche eine 1 Jahr junge GSA gekauft mit Herstellergarantie!
Was muss ich machen, damit die Garantie auch auf meinem Namen läuft?

Danke Matti
 
zyklotrop

zyklotrop

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Bezahlen!
Die GA ist doch nicht Halterbezogen. Nur die Zusatzleistungen sind nur für den Erstbesitzer. Mobilitätsgarantie...


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Jonni

Jonni

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Bei BMW gibt es keine Garantie! Es gibt nur die ges. Gewährleistung, wobei innerhalb der ersten 2 Jahre die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers gilt und Gewährleistungsansprüche nicht nur gegenüber dem Verkäufer, sondern auch gegenüber allen anderen BMW-Motorradhändlern geltend gemacht werden können.

Ein weiteres Jahr hast du also nichts zu befürchten.

CU
Jonni
 
QBen

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........und danach evt. die Anschlussgarantie.

Ben.
 
Dobs

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Bei BMW gibt es keine Garantie! Es gibt nur die ges. Gewährleistung, wobei innerhalb der ersten 2 Jahre die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers gilt und Gewährleistungsansprüche nicht nur gegenüber dem Verkäufer, sondern auch gegenüber allen anderen BMW-Motorradhändlern geltend gemacht werden können.

Ein weiteres Jahr hast du also nichts zu befürchten.

CU
Jonni
Sorry,.das ist Quatsch.
Seit 2001 gibt es 2 Jahre Garantie auf neue Moppeds.
Gewaehrleistung sowieso

Die Frage ist ob die G auf den Erstkaeufer beschraenkt ist wie z.B. bei Canon. Aber er schrub ja mit Garantie

Beste Gruesse via Tapatalk
Dobs
 
Zörnie

Zörnie

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Sorry,.das ist Quatsch.
Seit 2001 gibt es 2 Jahre Garantie auf neue Moppeds.
Gewaehrleistung sowieso
Da hat aber einer mMn keine Ahnung :eek: BMW biete unverändert keine Garantie auf Neufahrzeuge, sondern eine zweijährige Gewährleistung wie Jonni schon schrub.

Grüße
Steffen
 
Jonni

Jonni

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Im Link werden die Themen Neufahrzeug-Anschlußgarantie und Gebrauchtfahrzeuggarantie behandelt. Hat beides aber nichts mit der ges. Gewährleistung in den ersten 2 Jahren nach Kauf des Neufahrzeugs zu schaffen.

Glaub es uns einfach. Bei BMW gibt es für Neufahrzeuge in den ersten 2 Jahren nach Kauf nur die ges. Gewährleistung mit der erweiterten Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.

CU
Jonni
 
Dobs

Dobs

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Hi,

dann glaub ich dir das.

Hatte da auch in meinen Papieren irgendwie was anderes gelesen. Wie so oft scheint man Gewährleistung und Garantie durcheinander zu mischen.

Das wäre dann aber nicht gerade Premium......
 
Zörnie

Zörnie

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Hatte da auch in meinen Papieren irgendwie was anderes gelesen. Wie so oft scheint man Gewährleistung und Garantie durcheinander zu mischen.

Das wäre dann aber nicht gerade Premium......
Derzeit scheint egal, wie und was BMW tut oder lässt - ist alles nicht Premium :eek: :mad:

Ob nun Garantie oder erweiterte Gewährleistung ist für den Kunden doch erstmal Wurst. Dass eine Anschlussgarantie eine Garantie und keine Gewährleistung liegt in der Natur der Sache.

Grüße
Steffen
 
C

CBR

Gast
BMW
Die Bayern statten ihren Fuhrpark mit keiner Garantie aus. Stattdessen gewähren sie eine sogenannte »erweiterte Gewährleistung«, bei der die Beweislastumkehr erst nach zwei Jahren anstelle der gesetzlichen sechs Monate greift. Optional wird für das 3. und 4. Jahr eine Garantieerweiterung angeboten. Erstbesitzer einer neuen BMW haben Anspruch auf eine unbefristete Mobilitätsgarantie im Pannenfall. Dazu gibt es weitere Schutzbriefe mit Serviceleistungen bei Diebstahl oder Unfall, die auch für Gebrauchte gültig sind.



Garantiert mobil bleiben und sich kulant zeigen. Ein kleiner Führer durch den Begriffsdschungel.
Gewährleistung:
Gesetzlich verbriefter Anspruch auf ein mangelfreies Motorrad, kommt durch Abschluss des Kaufvertrags automatisch zustande und gilt zwei Jahre. Knackpunkt ist die sogenannte Beweislastumkehr: In den ersten sechs Monaten wird per Gesetz angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war und vom Verkäufer beseitigt werden muss. Tritt ein Mangel erst später auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser bereits bei der Übergabe existierte.

Fahrzeuggarantie:
Freiwillige Leistung des Herstellers
, die eine Funktionsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum (meist zwei Jahre) zusichert. Die Leistungen werden in der Garantieurkunde genau beschrieben. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Käufer aber diverse Vorschriften des Herstellers einhalten (Inspektion, Vertragswerkstatt), die in der Urkunde aufgelistet sind.

Mobilitätsgarantie:
Mittlerweile von etlichen Motorradmarken angeboten, gleichen einer Versicherung. Gegen Zahlung einer Jahresprämie kann der Motorradfahrer bei Unfall, Panne oder Diebstahl diverse Leistungen wie einen Abschleppservice, ein Ersatzfahrzeug, Übernachtungskosten oder sogar einen Rücktransport des Fahrzeugs aus dem Ausland in Anspruch nehmen.

Kulanz:
Nirgendwo vertraglich geregelt. Kein Anspruch ableitbar – selbst wenn sich der Hersteller gegenüber anderen Kunden kulant gezeigt hat. Hier handelt es sich um eine gütliche Übereinkunft von Käufer und Verkäufer, bei der vor allem sachliche Argumente und Kompromissfähigkeit entscheiden.
 
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Dobs

Dobs

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Hi,

ich finde es eben nur etwas undurchsichtig.

Hier:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/motorradmarkt/articles/312799/

wird auch eindeutig von einer Garantie für Neumoppeds geschrieben.

Bei einer reinen Gewährleistung hätte ich ja im Grunde nur 6 Monate etwas Garantieähnliches, danach die Beweislastumkehr wo der Hersteller gute Chancen hätte viele Schäden abzubügeln, die er dann 18 Monate später im Rahmen der Anschlussgarantie wieder u.U. kostenlos reparieren müsste.
 
Zörnie

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Hier:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/motorradmarkt/articles/312799/

wird auch eindeutig von einer Garantie für Neumoppeds geschrieben.
An welcher Stelle denn? Wer lesen kann, ist wie immer klar im Vorteil, denn im Text steht sogar mehrfach "Neumotorrad-Anschlussgarantie ". Ist das für Premium deutlich genug? :eek:

Bei einer reinen Gewährleistung hätte ich ja im Grunde nur 6 Monate etwas Garantieähnliches, danach die Beweislastumkehr wo der Hersteller gute Chancen hätte viele Schäden abzubügeln, die er dann 18 Monate später im Rahmen der Anschlussgarantie wieder u.U. kostenlos reparieren müsste.
Und deshalb bietet BMW eben auch eine erweiterte Gewährleistung, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.

Grüße
Steffen
 
Dobs

Dobs

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Recht hast du.

Was oben noch für Neumopprds geschrieben wird, bezieht sich unten immer nur auf die Anschlussgarantie.

Also keine Garantie, wobei der Wegfall der Beweislastumkehr für mich einer Garantie im Prinzip gleich kommt.

Wär ja mal ne Frage an einen Rechtsverdreher, aber ich denke damit steht man sich bei BMW besser

Normal habe ich 6 Monate Gewährleistung auf mein Bike + die Herstellergarantie von von mir aus 2 Jahren. Nach 6 Monaten muss ich im Zweifelsfall den Beweis führen dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war, wenn der Händler auf stur schaltet. Die Herstellergarantie ist in den Garantiebedingungen festgelegt und kann ja beliebig auf gefahrene Kilometer und Teile beschränkt werden.

Die Gewährleistung gilt umfassend auf das ganze Produkt. Verzichtet der Hersteller auf die Beweislastumkehr so kann ich ihm die defekte Fuhre einfach auf den Hof stellen und um Reparatur bitten, da BMW freiwillig annimmt das in den ersten 2 Jahren nichts durch normalen Gebrauch kaputt geht.
 
HaJü

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.....
Die Frage ist ob die G auf den Erstkaeufer beschraenkt ist.....
Nein, danach greift die Anschlußgarantie - sofern abgeschlossen. Bedingung für die Anschlußgarantie ist der lückenlose Service beim :)
 
Matti63

Matti63

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HAI-

erstmal danke für die Antworten - wenn sie z.T. auch verwirrend sind:confused:

Ich frage jetzt auch nicht den Anspruch auf Kulanz- falls es den bei BMW gibt:confused:

Habe eh nächste Woche einen Termin beim:) zur Jahresdurchsicht und werde mal nachfragen.

Als ich vor 2 Jahren meine T5 verkauft habe- hatte auch noch knapp 1 Jahr Garantie- musste ich mit dem neuen Käufer zum Autohaus und dort wurde die Garantie schriftlich auf den neuen Besitzer übertragen......

Matti
 
Dobs

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Einen Anspruch auf Kulanz gibt es nicht und der kann auch nicht beim Händler pauschal erfragt werden. Ist immer eine Einzelfallentscheidung mit Absegnung aus M.

Wichtig ist ein lückenlosen Scheckheft.

Kulanz ist unterschiedlich von :) zu :). Ich hatte bei meiner Dose ein paar Dinge und der :), wo ich den Wagen gekauft hatte, meinte das er da überhaupt nichts machen könnte und würde.

Na ok. Götz Zitat und ab zum nächsten :). "Machen Sie mir bitte eine Liste was gemacht werden muss, ich hole dann das ok, von BMW", sagte mir dieser und so geschah es auch.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ab dem ersten Verkauf gilt die gesetzliche Gewährleistung auf das erworbene Fahrzeug.
ZUSÄTZLICH geben einige Hersteller noch irgendwelche Garantien ab. Die gesetzliche Herstellergewährleistung können sie nicht aushebeln.

BMW gibt auf das Fahrzeug keine weiteren Garantien, sondern verzichtet, zusätzlich(!) zur gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung, auf die Beweisumkehr.
NACH den ersten beiden Jahren kommt die Anschlussgarantie.

Leicht zu lesen ist, dass diese Gesellschaft
Neumotorrad-Anschlussgarantie als Gebrauchtmotorradgarantie anbietet. . .

Die Neumotorrad-Anschlussgarantie schließt direkt an die werksseitige Neufahrzeug-Gewährleistung an . .
Also derjenige Halter bei dem die 2-jährige Gewährleistung nach dem Erstverkauf ausläuft kann einen Garantievertrag abschliessen

Die Gebrauchtmotorrad-Garantie kann ebenfalls abgeschlossen werden
Hier schliesst der Erwerber eines Gebrauchtfahrzeugs etwas ab, oder der gewerbliche Verkäufer schliesst ab (und schlägt es auf den Verkaufspreis :-))

Beide "Garantien" sind schlichte Versicherungen gegen Schadensfälle.
gerd
 
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