BMW
Die Bayern statten ihren Fuhrpark mit keiner Garantie aus. Stattdessen gewähren sie eine sogenannte »erweiterte Gewährleistung«, bei der die Beweislastumkehr erst nach zwei Jahren anstelle der gesetzlichen sechs Monate greift. Optional wird für das 3. und 4. Jahr eine Garantieerweiterung angeboten. Erstbesitzer einer neuen BMW haben Anspruch auf eine unbefristete Mobilitätsgarantie im Pannenfall. Dazu gibt es weitere Schutzbriefe mit Serviceleistungen bei Diebstahl oder Unfall, die auch für Gebrauchte gültig sind.
Garantiert mobil bleiben und sich kulant zeigen. Ein kleiner Führer durch den Begriffsdschungel.
Gewährleistung:
Gesetzlich verbriefter Anspruch auf ein mangelfreies Motorrad, kommt durch Abschluss des Kaufvertrags automatisch zustande und gilt zwei Jahre. Knackpunkt ist die sogenannte Beweislastumkehr: In den ersten sechs Monaten wird per Gesetz angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war und vom Verkäufer beseitigt werden muss. Tritt ein Mangel erst später auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser bereits bei der Übergabe existierte.
Fahrzeuggarantie:
Freiwillige Leistung des Herstellers, die eine Funktionsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum (meist zwei Jahre) zusichert. Die Leistungen werden in der Garantieurkunde genau beschrieben. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Käufer aber diverse Vorschriften des Herstellers einhalten (Inspektion, Vertragswerkstatt), die in der Urkunde aufgelistet sind.
Mobilitätsgarantie:
Mittlerweile von etlichen Motorradmarken angeboten, gleichen einer Versicherung. Gegen Zahlung einer Jahresprämie kann der Motorradfahrer bei Unfall, Panne oder Diebstahl diverse Leistungen wie einen Abschleppservice, ein Ersatzfahrzeug, Übernachtungskosten oder sogar einen Rücktransport des Fahrzeugs aus dem Ausland in Anspruch nehmen.
Kulanz:
Nirgendwo vertraglich geregelt. Kein Anspruch ableitbar – selbst wenn sich der Hersteller gegenüber anderen Kunden kulant gezeigt hat. Hier handelt es sich um eine gütliche Übereinkunft von Käufer und Verkäufer, bei der vor allem sachliche Argumente und Kompromissfähigkeit entscheiden.