
KlausB
Also jetzt hänge ich doch mal die Bestellunterlagen meines Moppeds an und hätte gerne die Rückmeldung, warum die Beschreibung unter Absatz 7 nicht dem entspricht, was man gemeinhin unter Gewährleistung für 2 Jahre betrachtet. Und da der Käuferwechsel gemäß BMW keinen Einfluss auf diesen Anspruch zur Sachmängelbeseitigung innerhalb von 2 Jahren hat, gilt das. Dass ich unter Umständen bei Nicht-Ausschluss noch einen Anspruch gegenüber dem Käufer habe, ist etwas anderes. BMW hat meiner Meinung nach bestätigt, dass BMW als Hersteller für 2 Jahre auch bei Weiterverkauf haftet. Oder ich verstehe kein Deutsch mehr.
Gruß
Klaus
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Klaus
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