L
LGW
Gast
Nein, nichts geklärt 
Nachdem der Gutachter sich auf meinen Händler beruft (nein, ich habe das Fahrzeug dann NICHT dort gekauft) was den Wiederbeschaffungswert angeht und dabei störrisch bleibt, muss ich nun überlegen wie ich ihn mit stichhaltigen Argumenten überzeugen kann. Mein Versicherungsvertreter sagt er kann sich nur an den Gutachter halten. Der hat nur keinen Peil.
Kann man so ein Gutachten wegen inhaltlicher Fehler komplett anfechten? Er hat bspw. einen Kupplungshebel aufgeschrieben für die Ersatzteilberechnung für Reparatur, zum einen mal keinen einstellbaren sondern den normalen, aber zum anderen - ist bei euch der Kupplungshebel RECHTS?
Evtl. versuche ich meinen Vertreter zu motivieren, die Kundenzufriedenheit über eine unverschämt günstige Vollkasko bei der neuen wieder herzustellen. Aber da fehlen einfach 400-800€...
Es kann in sofern sein das ich Montag so gegen 10 noch mal...

Nachdem der Gutachter sich auf meinen Händler beruft (nein, ich habe das Fahrzeug dann NICHT dort gekauft) was den Wiederbeschaffungswert angeht und dabei störrisch bleibt, muss ich nun überlegen wie ich ihn mit stichhaltigen Argumenten überzeugen kann. Mein Versicherungsvertreter sagt er kann sich nur an den Gutachter halten. Der hat nur keinen Peil.
Kann man so ein Gutachten wegen inhaltlicher Fehler komplett anfechten? Er hat bspw. einen Kupplungshebel aufgeschrieben für die Ersatzteilberechnung für Reparatur, zum einen mal keinen einstellbaren sondern den normalen, aber zum anderen - ist bei euch der Kupplungshebel RECHTS?
Evtl. versuche ich meinen Vertreter zu motivieren, die Kundenzufriedenheit über eine unverschämt günstige Vollkasko bei der neuen wieder herzustellen. Aber da fehlen einfach 400-800€...
Es kann in sofern sein das ich Montag so gegen 10 noch mal...