Ich lass jetzt mein Motorrad stehen!

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der_brauni

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Hier in Bayern, in dem Fall die Regierung von Oberbayern. Ob jetzt in anderen Bundeländern kein Moppedfahrverbot gilt, ist doch irrelevant.
Das gilt für mich und dich und den Rest der Bayern. Hier diskutiert aber ganz DACH und sogar einer aus Neuseeland, und bei all denen, wie auch dem größten Teil der Rest-BRD, ist das etwas anders geregelt als im gelobten "Söderland" ;-)

Gruß Thomas
 
maxquer

maxquer

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Ob da ein Zusammenhang besteht oder nicht, ist doch in diesem Fall egal. Es ist verboten.

Das Interview mit dem Prof. Streeck kannste in die Tonne treten. Frage 10 Fachleute, und Du bekommst 11 verschiedene Antworten.
Aber Du weißt, was richtig ist? Darf ich Dich "Gott" nennen?

Gruß,
maxquer
 
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R1200GSRider

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Fakt ist, in Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung!!! Anders als im "Rest" von Deutschland.
Das hat Kaiser Söder so entschieden. Ich persönlich finde das rein rechtlich grenzwertig!!!
D.h. man darf das Haus nur bei triftigen Gründen verlassen.
Dazu gehört leider nicht die Spritztour mit dem Auto oder Motorrad.
 
Zörnie

Zörnie

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Das Interview mit dem Prof. Streeck kannste in die Tonne treten. Frage 10 Fachleute, und Du bekommst 11 verschiedene Antworten.
Ja, schon klar :piep-piep: Mach dich erstmal schlau, wer Prof Streeck ist und dann komm nochmal zur Tür rein.
 
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daGamser

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Das gilt für mich und dich und den Rest der Bayern. Hier diskutiert aber ganz DACH und sogar einer aus Neuseeland, und bei all denen, wie auch dem größten Teil der Rest-BRD, ist das etwas anders geregelt als im gelobten "Söderland" ;-)

Gruß Thomas
Du verstehst den Begriff Ausgangsbeschränkung aber auch nicht wirklich oder?
 
Zörnie

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Fakt ist, in Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung!!! Anders als im "Rest" von Deutschland.
Nein, die Ausgangsbeschränkung gibt es in vier BL - Bayern, Saarland, Sachsen und Berlin.

Und hier in Berlin mache ich mir da recht wenig Sorgen, denn die Polizeikräfte haben bei einigermaßen gutem Wetter ohnehin genug damit zu tun, Menschenansammlungen in Parks etc. zu zerstreuen.
 
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daGamser

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Fakt ist, in Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung!!! Anders als im "Rest" von Deutschland.
Das hat Kaiser Söder so entschieden. Ich persönlich finde das rein rechtlich grenzwertig!!!
D.h. man darf das Haus nur bei triftigen Gründen verlassen.
Dazu gehört leider nicht die Spritztour mit dem Auto oder Motorrad.
Was ist da rechtlich grenzwertig? Kläre mich bitte auf?
 
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daGamser

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Nein, die Ausgangsbeschränkung gibt es in vier BL - Bayern, Saarland, Sachsen und Berlin.

Und hier in Berlin mache ich mir da recht wenig Sorgen, denn die Polizeikräfte haben bei einigermaßen gutem Wetter ohnehin genug damit zu tun, Menschenansammlungen in Parks etc. zu zerstreuen.
Das in Berlin die Uhren anders gehen sieht man hier z.b:

Zitat:
"Ein Berliner hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht, insbesondere ging es ihm um die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen des Senats."
 
QVIENNA

QVIENNA

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Wenn’s nicht funktioniert, kommen sowieso Ausgangssperren, zb von 20 Uhr bis 6 Uhr. Wenn das nicht verstanden wird, werden die Maßnahmen noch einmal verschärft. Liegt alles schon in der Lade.
 
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der_brauni

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Ob da ein Zusammenhang besteht oder nicht, ist doch in diesem Fall egal. Es ist verboten.

Das Interview mit dem Prof. Streeck kannste in die Tonne treten. Frage 10 Fachleute, und Du bekommst 11 verschiedene Antworten.
Eins dürfte doch klar sein, und darüber besteht mit Sicherheit auch Einigkeit bei den Experten, Motorradfahren allein ist bestimmt keine Tätigkeit, welche ein erhöhtes Ansteckungsrisiko beinhaltet und erfüllt für sich alle Bedingungen des Kontaktverbotes, egal ob es verboten oder erlaubt

Gruß Thomas
 
SQ18

SQ18

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Gleiches Thema ist die Ortung mit dem Handy, wo sind infizierte und wo nicht. Da ist mir die DSGVO doch echt scheiccegal, solnge es hilft. Das sollte doch jetzt echt das oberste Ziel sein.
...und was als nächstes orten?
  • Kinderschänder
  • Tuberkulose
  • HIV
  • Schwule
  • Raucher
  • Geschwindigkeitsüberschreiter
  • Bayern

...und gleich ein Social-Credit System wie in China draufpacken?
Hilft auch - versprochen, da pinkelt keiner mehr illegal in die Unterführung...

Mit seinen "Wünschen" sollte man vorsichtig sein...

...witzig finde ich den Habeck Habeck hält Anti-Corona-App auf freiwilliger Basis für vertretbar - wer erinnert sich noch an die Grünen und ihrer Haltung zur Volkszählung '87?
Haben halt dazugelernt :bounce:
 
Zörnie

Zörnie

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Das in Berlin die Uhren anders gehen sieht man hier z.b:

Zitat:
"Ein Berliner hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht, insbesondere ging es ihm um die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen des Senats."
Dann wird es dich ja beruhigen, dass er aus formalen Gründen mit seinem Antrag gescheitert ist.

Man kann ja auch mit kritischem Geist die Maßnahmen für richtig halten, sogar Ausgangsbeschränkungen, aber dieses "Söder befiehl, ich folge dir" ist doch echt peinlich.
 
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daGamser

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Eins dürfte doch klar sein, und darüber besteht mit Sicherheit auch Einigkeit bei den Experten, Motorradfahren allein ist bestimmt keine Tätigkeit, welche ein erhöhtes Ansteckungsrisiko beinhaltet und erfüllt für sich alle Bedingungen des Kontaktverbotes, egal ob es verboten oder erlaubt

Gruß Thomas
Da ist mir doch auch klar. Aber es ist halt verboten. Klar kann ich fahren, wenn mir der Spass hier in Bayern derzeit 150 Euro und eine Anzeige wert ist.

Sinn macht es natürlich nicht, wie Du oben ja geschrieben hast.
 
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